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Endlagerung radioaktiver Abfälle als gesamtstaatliche Aufgabe

Zusammenfassung

Die Endlagerung radioaktiver Abfälle stellt ein Problem dar, das in gesamtstaatlicher Verantwortung gelöst werden muss. Es darf nicht auf kommende Generationen verschoben werden.

Für das Endlager Konrad liegt seit dem 22.05.2002 ein Planfeststellungsbeschluss vor, der gerichtlich angefochten worden ist. Die Erkundungsarbeiten in Gorleben sind seit Oktober 2000 unterbrochen. Damit besteht ein so genanntes faktisches Moratorium.

Die Bundesregierung verfolgt das politische Ziel, eine bundesweit neue Suche nach einem einzigen Endlager für alle radioaktiven Abfälle auf Kosten der Kernenergie betreibenden Unternehmen einzuleiten. Sie will hierfür einen bereits für Herbst 2004 angekündigten Gesetzesentwurf vorlegen.

Der Bundesrat lehnt das Ein-Endlager-Ziel ab. Die Mehrheit der Länder fordert die zügige Inbetriebnahme von "Schacht Konrad" als Endlager für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung und die Fortsetzung der Erkundung des Salzstockes Gorleben.

Nach Auffassung Niedersachsens soll Gorleben zusätzlich als Forschungsstätte geöffnet und zur Erhöhung der Akzeptanz verstärkt der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Zum Ausgleich der besonderen Lasten der Endlagerung ist eine neue Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Industrie zu treffen, die eine nachhaltige Verbesserung der regionalen Infrastruktur der betroffenen Standorte ermöglicht.

1. Einleitung

Unabhängig von der Frage, ob die Kernenergie in Anbetracht unzureichender Substitutionsmöglichkeiten durch bezahlbare erneuerbare Energien auch in der Zukunft ihren Beitrag zur Stromerzeugung unseres Landes zu leisten hat oder ob es bei dem seit 2002 im Atomgesetz festgeschriebenen Ausstieg bleibt, muss die Entsorgung der vorhandenen und noch entstehenden radioaktiven Abfälle geregelt werden.

Für die Einrichtung von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle ist nach § 9a Absatz 3 Atomgesetz der Bund zuständig. Dennoch ist die Endlagerung eine gesamtstaatliche Aufgabe, die in gemeinsamer Verantwortung und im konstruktiven Zusammenwirken aller Beteiligten bewältigt werden muss. Vor allem dann, wenn es um die Durchsetzung konkreter Vorhaben geht, kommt den Ländern - d.h. der Landes- und Regionalpolitik - erhebliche Bedeutung zu.

Die Auseinandersetzung um den Standort Gorleben, die in einer aktuellen zeitgeschichtlichen Dissertation aufgearbeitet worden ist, ist ein Beleg dafür, wie stark die politische Kontroverse vor Ort die Landespolitik beeinflusst hat. [1]

Nicht zuletzt muss die Finanzierung konkreter Endlagerprojekte gesichert sein, für die neben dem Bund insbesondere die Betreiber kerntechnischer Anlagen als Abfallverursacher zuständig sind.

2. Sachstand zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland

Es folgt eine kurze Sachstandsdarstellung zu den in Deutschland vorhandenen Endlagerprojekten. Auf die Endlagerbergwerke Morsleben und Asse, die sich in der Stilllegung befinden, wird an dieser Stelle nicht eingegangen.

2.1 Endlager "Schacht Konrad"

Der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager "Schacht Konrad" wurde am 22.05.2002 durch das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) erlassen. Inhaber der Genehmigung ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das unmittelbar dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) nachgeordnet ist. Das Vorhaben wurde auf ein ausschließlich für den nationalen Bedarf vorgesehenes endlagerbares Abfallvolumen von maximal 303.000 m³ beschränkt.

Die Endlagerung radioaktiver Abfälle aus dem Ausland ist ausgeschlossen. Für das Endlager "Schacht Konrad" sind Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, d.h. schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen, Forschung, Medizin, Industrie und Gewerbe vorgesehen.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden vier Klagen vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) erhoben. Das BfS sowie die Firma Preussag Immobilien GmbH in Salzgitter als derzeitige Eigentümerin der Grundstücke und des Bergwerkes sind vom OVG beigeladen worden. Entsprechend der so genannten Konsensvereinbarung [2] wurde eine sofortige Vollziehung des Vorhabens nicht angeordnet. Ein ursprünglich bestehender Antrag des BfS wurde zurück genommen. Die Klagen haben daher aufschiebende Wirkung.

In den vergangenen Monaten wurden die Klageerwiderungen seitens des beklagten NMU sowie die Schriftsätze der Beigeladenen ausgearbeitet und abgestimmt. Ob ein Urteil des OVG noch im Jahr 2005 erfolgen wird, erscheint fraglich.

2.2 Endlagerprojekt Gorleben

Entsprechend der "Konsensvereinbarung" [2] wurde die 1979 übertägig und 1986 untertägig begonnene Erkundung des Salzstockes Gorleben im Oktober 2000 für die Dauer von mindestens drei, höchstens 10 Jahren unterbrochen. Während dieser Zeit sollen nach dem Willen der Bundesregierung so genannte Zweifelsfragen zum Wirtsgestein Salz und zur Endlagerung insgesamt geklärt werden.

Das Moratorium trat zu einem Zeitpunkt in Kraft, als die Erkundung des Salzstockes Gorleben bereits weit fortgeschritten war. Insbesondere wurden die beiden Tagesschächte und ein erster Erkundungsbereich mit einer Ausdehnung von ca. 500 x 500 Metern bereits fertig gestellt. Nach Angaben der Bundesregierung [2] ist die Ausdehnung des für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen vorgesehenen Älteren Steinsalzes in dem bislang erkundeten Bereich größer als ursprünglich angenommen. Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit über die Barrierefunktion des Salzes als Endlagerwirtsgestein in Gorleben wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben nicht entgegen. Für eine abschließende geowissenschaftliche Aussage zur Frage der Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager ist der Umfang der bisherigen Erkundung allerdings noch nicht ausreichend.

Mit dem Beschluss einer "Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung" [3] wird die Bundesregierung - offenbar nach längerem Zögern – nun einer weiteren Verpflichtung aus der Konsensvereinbarung nachkommen: Nach Inkrafttreten dieser Verordnung, das Mitte dieses Jahres erwartet wird, werden im Untergrund des gesamten Salzstockes Gorleben für die Dauer von maximal 10 Jahren insbesondere Bohrungen, die tiefer als max 100 Meter in das Deckgebirge eindringen und die Errichtung von Untergrundspeichern wie z.B. Kavernen oder die Gewinnung von Salz im soltechnischen Betrieb zum Ziel haben, nicht mehr möglich sein.

3. Zur Endlagerpolitik des Bundes

Ausgehend von dem erstmalig in der Koalitionsvereinbarung 1998 [4] festgeschriebenen politischen Ziel, dass für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager ausreiche und dafür das Jahr 2030 zeitlich zielführend sei, hat Bundesumweltminister Trittin 1999 den "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte, AkEnd" eingerichtet. Dieser hatte die Vorgabe, aktuelle Auswahlkriterien sowie ein Verfahren zur Suche nach einem einzigen Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle ohne Bezug zu den bereits existierenden Standorten zu entwickeln.

Der AkEnd hat im Dezember 2002 seinen Abschlussbericht vorgelegt. Eine fachliche Bewertung der Ergebnisse durch das Bundesumweltministerium ist danach und bis heute nicht erfolgt. Stattdessen wollte Bundesumweltminister Trittin Mitte 2003 ausgehend von den Vorschlägen des AkEnd eine aus Vertretern von Bundestagsfraktionen, Ländern, Energieversorgungsunternehmen (EVU), Forschungseinrichtungen, der Gewerkschaft IG-BCE, Verbänden und der ev. Kirche zusammengesetzte "Verhandlungsgruppe" einberufen, die einen möglichst breiten Grundkonsens über die Notwendigkeit eines Endlagers, die Schritte und Kriterien des anzuwendenden Auswahlverfahrens sowie die Sicherheitskriterien für die Endlagerung erreichen sollte.

Die Verhandlungsgruppe scheiterte vor allem daran, dass Bundesumweltminister Trittin nicht bereit war, verbindliche Aussagen zur Zukunft der vorhandenen Endlagerprojekte "Schacht Konrad" und Gorleben zu treffen. Zudem bestand völlige Unklarheit über die Kompetenzen der Verhandlungsgruppe. Die EVU verwiesen darauf, dass eine völlig neue Endlagersuche nicht von der "Konsensvereinbarung" gedeckt sei. Eine Teilnahme an der Verhandlungsgruppe und eine Finanzierung wurden daher abgelehnt [5].

Daraufhin kündigte Bundesumweltminister Trittin anlässlich des 12. Deutschen Atomrechts-Symposiums im Oktober 2003 an, er wolle das Ein-Endlager-Konzept und das zugehörige Standortauswahlverfahren einschließlich dessen Finanzierung im Atomgesetz festschreiben und bis zum Herbst 2004 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Damit sollte die Kernenergie betreibende Industrie in einem Zwangsverband zusammengeschlossen werden, dem die staatliche Aufgabe der Endlagererkundung und -errichtung übertragen wird. Gleichzeitig soll das Gesetz den völligen Neubeginn der Suche nach einem einzigen Endlager auf der Basis einer "weißen Deutschlandkarte" vorsehen.

Auch gegen dieses Vorhaben wehren sich die EVU vor allem unter Hinweis auf die so genannte Konsensvereinbarung, in der eine Änderung des Atomgesetzes nur zur rechtlichen Umsetzung des Ausstiegs aus der Kernenergienutzung, nicht aber zur Neuregelung der Endlagerung vorgesehen ist [5]. Zudem wurden die potenziellen volkswirtschaftlichen Kosten einer neuen Endlagersuche, der Aufgabe der vorhandenen Endlagerprojekte und der Umkonditionierung der vorhandenen radioaktiven Abfälle seitens der EVU auf bis zu 12 Milliarden Euro geschätzt [6].

Die Vorgehensweise von Bundesumweltminister Trittin wird von den EVU auch unter Zeitaspekten abgelehnt. Nach Thomauske [7] würde der Neubeginn bei der Endlagersuche auf der Basis der Vorschläge des AkEnd zu einem Inbetriebnahmezeitpunkt führen, der weit nach 2050 liegt. Die Inbetriebnahme des Endlagers Gorleben wäre dagegen – eine Fortsetzung der Erkundung im Jahr 2005, eine Eignungsfeststellung und den zügigen Verfahrensablauf vorausgesetzt – bereits 2020 möglich.

Nicht zuletzt hat der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages [8] im August 2004 festgestellt, dass das BMU bei der ihm obliegenden Überprüfung der Umsetzbarkeit und der Auswirkungen des Ein-Endlager-Zieles nicht zielgerichtet, unwirtschaftlich und wenig transparent vorgegangen ist.

Die Pläne von Bundesumweltminister Trittin sind vorerst nicht zuletzt am Widerstand in den eigenen Reihen gescheitert. Presseberichten zufolge ist der von ihm angekündigte Entwurf eines "Endlager-Standortauswahl- und Finanzierungsgesetzes" vor allem aus "wahltaktischen Erwägungen" zurück gestellt worden [9]. Ob ein erneuter Vorstoß noch in dieser Legislaturperiode erfolgen wird, erscheint z. Zt. offen. Neuere Presseberichte deuten auf eine Vorlage noch in diesem Jahr hin. [10]

Hervorheben ist in diesem Zusammenhang, dass die Überlegungen des BMU bisher leider nicht im offenen Gespräch mit allen Beteiligten, also auch den Ländern, beraten wurden. Stattdessen wurden sie ausschließlich über politische Verlautbarungen und Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit herangetragen.

4. Die Position der Länder

Hochradioaktive Abfälle (HAW) fallen durch den Betrieb der Kernkraftwerke als abgebrannte Brennelemente bzw. verglaste Spaltprodukte aus der Wiederaufarbeitung im Ausland an. Der HAW enthält etwa 95 % der Radioaktivität aller radioaktiver Abfälle, macht aber volumenmäßig nur etwa 5% aus.

Die weitaus größten Mengen an radioaktiven Abfällen sind schwach- (LAW) und mittelradioaktiv (MAW). Nach Angaben des BfS existierten am 31.12.2000 bundesweit 67.220 m³ fertig konditionierte LAW/MAW. Diese Abfälle werden z.Zt. in zahlreichen Lagerhallen, Landessammelstellen und dgl. oberirdisch zwischen gelagert (s. Abbildung).

Übertägige Zwischenlager nicht wärmeentwickelnder Abfälle

Übertägige Zwischenlager nicht wärmeentwickelnder Abfälle

Nach dem Verständnis der amtierenden Bundesregierung wird "Entsorgung" offensichtlich in erster Linie als längerfristige oberirdische Zwischenlagerung verstanden. Bei Realisierung des "Ein-Endlager-Ziels" dürfte nach realistischer Einschätzung mit einem Endlager nicht wesentlich vor dem Jahr 2050 zu rechnen sein. Die Entsorgung der heute existierenden und noch entstehenden radioaktiven Abfälle würde damit faktisch auf die nächste Generation verschoben.

Auf Mitinitiative Niedersachsens hat sich der Bundesrat daher mit dem Thema Endlagerung befasst und im Zusammenhang mit der Novellierung der Endlager - Vorausleistungsverordnung am 14.05.2004 folgende Entschließung gefasst [11].

1. Der Bundesrat bekräftigt, dass die geordnete und sichere Beseitigung aller Arten radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen eine nationale Aufgabe ist. Diese kann im Interesse des Wohls der Allgemeinheit und in Verantwortung für die kommenden Generationen nur dann zielgerichtet und zügig verwirklicht werden, wenn die maßgeblichen Entscheidungen und Vorhaben des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im Rahmen eines gemeinsam erarbeiteten Entsorgungsplanes von den Ländern mit getragen werden.

2. Der Bundesrat lehnt das vom Bund verfolgte Ein-Endlager-Konzept in Übereinstimmung mit der Vorgehensweise anderer europäischer Staaten ab. Eine sicherheitstechnisch optimale Endlagerung erfordert die Trennung der radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärme-Entwicklung (schwach- und mittelradioaktive Abfälle) von den Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen (abgebrannte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle).

3. Der Bundesrat spricht sich für eine unverzügliche Fertigstellung und Inbetriebnahme von ""Schacht Konrad"" als Endlager für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus, sobald der im Mai 2002 erteilte Planfeststellungsbeschluss vollziehbar ist. Der Bundesrat stellt fest, dass der Hauptanteil dieser Abfälle zur Zeit der öffentlichen Hand zuzurechnen ist.

4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Entwicklungsarbeiten zur zügigen Bereitstellung eines Endlagers für Wärme entwickelnde Abfälle durchgeführt werden. Nach Auffassung des Bundesrates muss der Abtransport aller Transport- und Lagerbehälter aus den zentralen und dezentralen Zwischenlagern vor Ablauf der auf 40 Jahre befristeten Aufbewahrungsgenehmigungen beendet sein.

5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,

  • das Moratorium zur Erkundung des Salzstockes Gorleben aufzuheben und die Erkundungsarbeiten zügig und ohne Vorfestlegung, aber mit dem Ziel einer definitiven Aussage zur Eignung von Gorleben als mögliches Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle zu Ende zu führen, und
  • für den Fall, dass sich Gorleben als ungeeignet erweisen sollte, für einen anderen Standort ein Auswahlverfahren für ein Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle durchzuführen.

6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Erkundungsbergwerk Gorleben in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen als Forschungs- und Kompetenzzentrum für die nationale und internationale Fachwelt sowie für die interessierte Öffentlichkeit zu öffnen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass damit ein wesentlicher Beitrag zur Akzeptanz und zur Vertrauensbildung in Bezug auf die Entsorgung und die Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen geleistet werden könnte.

7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine neue Bund-Länder-Vereinbarung abzuschließen, die eine gerechte Regelung zum Ausgleich der besonderen Lasten mit Blick auf die Endlager trifft.

5. Besondere Belange des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen wird durch die seit vielen Jahren vom Bund in Niedersachsen verfolgten Endlagerprojekte "Schacht Konrad" und Gorleben vielfältig und ganz unmittelbar in Verantwortung und Pflicht genommen. Nicht zuletzt existiert am Standort Asse bei Wolfenbüttel bereits ein Endlager, in das bis Ende der siebziger Jahre ca. 126.000 Abfallgebinde eingelagert worden sind. Niedersachsen muss sich daher zwangsläufig mehr als andere Bundesländer sowohl fachlich als auch politisch mit der Entwicklung und den Perspektiven der Endlagerung auseinandersetzen.

5.1 Fachliche Aspekte

Die Fertigstellung und Inbetriebnahme von ""Schacht Konrad"" als Endlager für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung ist aus niedersächsischer Sicht notwendig, weil es für dieses Endlager einen unmittelbaren Bedarf gibt. Wie aus Abbildung 1 ersichtlich ist, sind Zwischenlager für nicht wärmeentwickelnde Abfälle über zahlreiche Standorte in ganz Deutschland verteilt. Diese betreffen nicht nur die in Betrieb und im Rückbau befindlichen Kernkraftwerke sowie weitere Industriestandorte, sondern in ganz erheblichem Umfang die Forschungseinrichtungen und die Landessammelstellen.

Die längerfristige oberirdische Zwischenlagerung dieser Abfälle ist nicht nur aus Gründen der Sicherheit und des Strahlenschutzes nachteilig, sondern verursacht auch vermeidbare Kosten zu Lasten der öffentlichen Haushalte. Die Nicht-Inbetriebnahme von "Schacht Konrad" als Endlager für radioaktiver Abfälle und eine längerfristige Zwischenlagerung bis 2050 derjenigen Abfälle, die der öffentlichen Hand zuzurechnen sind, führen für den Steuerzahler zu Mehrausgaben in Milliarden-Höhe bei den Landessammelstellen und zu noch deutlich höheren Kosten bei den Forschungseinrichtungen.

Auch bei den hochradioaktiven Abfällen müssen die Entscheidungsprozesse gestrafft werden.

Nach Auffassung Niedersachsens würde die vom Bundesumweltministerium in Betracht gezogene Nutzung alternativer Wirtsgesteine als Salz in Deutschland die Bereitstellung eines Endlagers um Jahrzehnte verzögern. Kristallingesteine wie z.B. Granit weisen wasserführende Spalten und Klüfte auf und besitzen daher nur eine unzureichende Dichtfunktion. Über Tongestein liegen in Bezug auf die Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle bislang nur unzureichende Kenntnisse vor. Ein Untertagelabor im Ton, über das z.B. Frankreich oder die Schweiz verfügen, gibt es in Deutschland nicht. Sowohl für Kristallin- als auch für Tongestein müsste die für das Salz bestehende, bereits im großtechnischen Maßstab entwickelte Endlagertechnologie grundlegend überarbeitet werden. Zudem müssten neue Behälter- und Handhabungskonzepte entwickelt und erprobt werden, über die in Deutschland so gut wie keine Erfahrungen vorliegen.

Die von der Bundesregierung im Zusammenhang mit der so genannten Konsensvereinbarung [2; hier: Anlage 4] zum Wirtsgestein Salz und zur Endlagerung insgesamt erhobenen Zweifelsfragen können nach Auffassung Niedersachsens parallel zur Fortsetzung der abschließenden Erkundung des Salzstockes Gorleben bearbeitet werden. Sie wären spätestens in einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren ohnehin zu klären und sind damit "Sowieso-Fragen". Die von der Bundesregierung aufgeführten Themen sind im Übrigen nicht neu und wurden, so weit übertragbar, bereits im Planfeststellungsverfahren für das Endlager "Schacht Konrad" bearbeitet.

Ergänzend zu der rein geowissenschaftlichen Erkundung des Salzstockes Gorleben sind im Rahmen des Eignungsnachweises für ein Endlager nach Auffassung Niedersachsens auch experimentelle Untersuchungen am Standort Gorleben notwendig. Diese betreffen insbesondere das Einlagerungskonzept (Strecken- oder Bohrlochlagerung), die zugehörige Technologie zur Handhabung von Zwischen- und Endlagerbehältern sowie den qualifizierten Verschluss der Einlagerungshohlräume.

Die hierzu in Forschungszentren, Hochschulen und Unternehmen vorhandenen Kompetenzen müssen gebündelt und konzeptionell neu ausgerichtet werden, wobei niedersächsische Standorte zu stärken sind. Bei der im Salzgestein noch erforderlichen Forschung sollten anwendungsorientierte, möglichst durch Projektmittel finanzierbare Arbeiten im Vordergrund stehen.

Im Einklang mit einem Vorschlag des neuen Energiekommissars der EU, Andris Piebalgs [12], sollte darüber hinaus die Einrichtung eines Untertagelabors am Standort Gorleben in Erwägung gezogen werden, das die Erhöhung der Effizienz und den Erfahrungsaustausch zwischen in- und ausländischen Forschern fördern könnte.

5.2 Politische Aspekte

Niedersachsen ist der Auffassung, dass mit einer geeigneten Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in den Endlager-Standortregionen ein wesentlicher Beitrag zur Akzeptanz und zur Vertrauensbildung in Bezug auf die Entsorgung und die Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen geleistet werden könnte. Niedersachsen unterstützt daher die Einrichtung einer Dokumentationsstätte sowie eines Forums zur Information der Bürger vor Ort, das in Abstimmung mit dem Bund, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Standortkommunen nicht nur umfassenden Zugang zu allen wichtigen Fachinformationen im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle ermöglicht, sondern diese auch aktiv vermittelt. Zusätzlich sind für das Erkundungsbergwerk Gorleben eine großzügige Besucherregelung sowie eine professionell organisierte Informationsstelle vor Ort vorzusehen.

Darüber hinaus ist nach Auffassung Niedersachsens für die betroffenen Endlager-Standortregionen eine nachhaltige Verbesserung der regionalen Infrastruktur einzufordern. Vorschläge dazu sollten vorrangig von den Vertretern der Endlager-Standortregionen selbst, ggf. mit Unterstützung des Landes und des Bundes, erarbeitet werden.

Die hierfür bereit zu stellenden Sach- und Personalmittel sollten eng an das Entwicklungskonzept der Standortregion gebunden sein und vor allem die Eigeninitiative von kommunalen Selbstverwaltungsorganen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und anderen Institutionen unterstützen.

Zusätzlich wird erwartet, dass von der Konzentration noch ausstehender Forschungsarbeiten auf den Standort Gorleben und der Einrichtung eines Untertagelabors wichtige Impulse für die Attraktivität der Region Lüchow-Dannenberg ausgehen.

Um diese politischen Ziele zu erreichen, bleibt die Bundesregierung aufgefordert, eine neue Bund-Länder-Vereinbarung abzuschließen, die in Abstimmung mit der Energiewirtschaft eine einvernehmliche und gerechte Regelung zum Ausgleich der besonderen Lasten mit Blick auf die Endlagerung in Niedersachsen trifft.

6. Ausblick

Die niedersächsische Landesregierung misst der Lösung der Endlagerfrage eine hohe Bedeutung zu. Wir sehen gerade auf diesem Gebiet eine besondere gesamtstaatliche Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen. Niedersachsen ist bereit, dazu seinen Beitrag zu leisten und erwartet, dass auch Bund und Energieversorgungsunternehmen ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen.

Die längerfristige überirdische Zwischenlagerung beträchtlicher Abfallmengen ist unter Kosten- und Sicherheitsaspekten nachteilig. Nach Auffassung Niedersachsens und der Mehrheit der Bundesländer sollte das Ein-Endlager-Ziel der Bundesregierung aufgegeben und das Endlager "Schacht Konrad" zügig in Betrieb genommen werden.

In Übereinstimmung mit Vorschlägen der Europäischen Kommission [12, 13] sollten die Endlagerforschung und der Erfahrungsaustausch unter Berücksichtigung der langjährigen Erfahrungen mit dem Wirtsgestein Salz verstärkt werden. Dazu gehört, dass das für Gorleben verhängte Moratorium aufgehoben und die Erkundungsarbeiten zügig und ergebnisoffen weiterverfolgt werden.

Dabei sieht sich die Niedersächsische Landesregierung den betroffenen Standortregionen Salzgitter und Lüchow-Dannenberg gegenüber besonders in der Pflicht. Wir werden alle unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um zu einem fairen Ausgleich für die übernommenen nationalen Lasten im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsgerichteten Regionalentwicklung zu gelangen.

Quellen:

[1] Tiggemann, A.: Die "Achillesferse" der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Geschichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben 1955 bis 1985. SUBSIDIA ACADEMICA, Reihe A, Band 5; Europaforum-Verlag, Lauf an der Pegnitz, 2004

[2] Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 11.06.2001; insb. Anlage 4

[3] Presseinformation des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 04. Mai 2005 (www.bmu.de)

[4] Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die GRÜNEN. Bonn, 20. Oktober 1998

[5] Hohlefelder, W.: Eröffnungsansprache zur Jahrestagung Kerntechnik 2004.

Atw Jg. 49 (2004) Heft 7 , S. 470

[6] Bröskamp, H., K.J. Brammer und H. Schlombs: Absehbare Kosten und volkswirtschaftliche Effekte des vom AkEnd vorgeschlagenen Vorgehens. Atw Jg. 48 (2003) Heft 5

[7] Thomauske, B.: Wege zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland. Atw Jg. 49 (2004), Heft 4, S. 235

[8] Bundesrechnungshof: Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Untersuchungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Umsetzbarkeit und den Auswirkungen des Zieles, alle Arten von radioaktiven Abfällen in nur einem Endlager zu entsorgen (Ein-Endlager-Ziel) vom 31.08.2004 (Gz. II 3 – 2001-1221); unveröff.

[9] "taz - Die Tageszeitung" vom 17.12.2004; "Neues Deutschland" vom 20.12.2004

[10] Neue Osnabrücker Zeitung vom 10.02.2005

[11] Bundesratsdrucksache 0279/04(Beschluss) vom 14.05.2004

[12] Piebalgs, Andris: "European Union needs a clear answer on nuclear waste”. Workshop "Nuclear waste: facts and choices”; Brüssel, 28.02.2005; SPEECH/05/122

[13] "EU verlangt von Berlin Ja zu Atommüll-Lösung"; Financial Times Deutschland vom 01.03.2005

Artikel-Informationen

09.06.2005

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