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Fördermöglichkeiten der EU für Umwelt- und Naturschutz in Niedersachsen

1. LIFE+ 2007 - 2013

LIFE ist ein EU-Finanzierungsinstrument, das zur Unterstützung der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft erstmals 1992 beschlossen wurde und mit LIFE III Ende 2006 auslief. Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 614/2007 im Amtsblatt L 149 der Europäischen Kommission am 09.06.07 ist nun das Nachfolgeprogramm LIFE+ in Kraft getreten.

In der Förderperiode 2007 bis 2013 wird für das neue Finanzierungsinstrument LIFE+ ein Gesamtbudget von 1,9 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. 78% des Budgets fließen in Projektzuschüsse, mindestens 50% davon sind dem Programmbereich "Natur und biologische Vielfalt" vorbehalten.

LIFE+ betrifft alle vier prioritären Bereiche des 6. Umweltaktionsprogramms für die Jahre 2002 bis 2012: Klimawandel, Natur und biologische Vielfalt, Gesundheit und Lebensqualität, Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und Abfall sowie die sieben thematischen Strategien des Programms.

Das neue Programm ist in drei Teilbereiche gegliedert:

  • Life+ Natur und biologische Vielfalt mit dem Schwerpunkt Umsetzung der EU-Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Vogelarten sowie Erweiterung der Kenntnisse, die für die Entwicklung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU in Bezug auf Natur und biologische Vielfalt erforderlich sind;
  • LIFE+ Umweltpolitik und gute Verwaltungspraxis, was neben Natur und biologischer Vielfalt auch die anderen Prioritäten des 6. Umweltaktionsprogramms sowie strategische Konzepte für die Ausarbeitung, Umsetzung und Durchsetzung von Maßnahmen abdeckt;
  • LIFE+ Information und Kommunikation in Umweltfragen.

Die konkreten Maßnahmen des Programms sollen dazu beitragen, den Umweltschutz in Europa zu verbessern. Außerdem sollen der Ausbau der Netzwerke, der Kommunikation und der guten Verwaltungspraxis im Umweltbereich dazu beitragen, bewährte Praktiken europaweit zu verbreiten und in die Konzeption von Maßnahmen einfließen zu lassen.

Das Programm LIFE+ wird, wie bereits die früheren LIFE-Programme, von der Kommission zentral verwaltet. .

Nach dem vorläufigen Zeitplan der europäischen Kommission werden die Antragsformulare am 15.09.2007 veröffentlicht. Die Eingangsfrist für Projektanträge in den Mitgliedstaaten wird voraussichtlich der 30.11.2007 sein.

Mehr zu LIFE und LIFE-Natur-Projekten in Niedersachsen finden Sie hier.

Weitere aktuelle Informationen können auf der LIFE-Homepage der EU abgerufen werden.

Ansprechpartnerin für LIFE im Umweltministerium ist:

Dr. Renate Thole, Referat 53
Tel.: (0511) 120 - 3386
Fax: (0511) 120 - 99 - 3386

2. EU-Förderperiode 2007 - 2013

Umwelt- und Naturschutz ist durch den Beschluss des Europäischen Rates von Göteborg 2001 Querschnittsthema für alle EU-Politiken - auch für die Förderung! Daher steht Projekten des Umweltschutzes prinzipiell die gesamte Palette der EU-Förderung offen. Unerlässlich ist jedoch, die Projektanträge den Vorgaben der jeweiligen Fördermaßnahme entsprechend zu formulieren und eine Kofinanzierung von in der Regel 50 Prozent der Projektsumme sicherzustellen.

Für die EU-Förderperiode 2007-2013 erhält Niedersachsen aus den drei großen europäischen Fonds insgesamt rd. 2,5 Mrd. €. Dies sind die sog. "Strukturfonds" Europäischer Regionalfonds (EFRE) und Europäischer Sozialfonds (ESF). Außerdem stehen Mittel aus dem Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Der Mittelzuwachs im Vergleich zur laufenden Förderperiode 2000-2006 ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Niedersachsen mit dem ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg erstmalig ein sog. Ziel 1-Gebiet mit besonders hoher Förderpriorität hat.

EU-Mittel für Niedersachsen 2007-2013

Fonds

Ziel 1
(Konvergenz)

"Ziel 2"
(reg. Wettbewerbsfähigkeit)

insgesamt

EFRE

589 Mio. €

638 Mio. €

1,227 Mrd. €
(bisher 650 Mio. €)

ESF

210 Mio. €

237 Mio. €

447 Mio. €
(bisher 460 Mio. €)

ELER

220 Mio. €

595 Mio. €

815 Mio. €

(bisher 620 Mio. €)

Das Umweltministerium beteiligt sich an den von Niedersachsen und der EU gemeinsam finanzierten Programmen der EU-Förderperiode 2007-2013 mit eigenen Maßnahmen, hierfür sind ca. 20 Prozent der ELER-Mittel und 10 Prozent der EFRE-Mittel vorgesehen.

2.1 PROFIL, Programm zur Förderung der ländlichen Entwicklung aus dem ELER-Fonds 2007 - 2013

Das ländliche Entwicklungsprogramm Niedersachsen 2007-2013 heißt PROFIL und ist das Nachfolgeprogramm zu ProLand. Die EU-rechtliche Grundlage ist die ELER-Verordnung, den inhaltlichen Rahmen bildet der Nationale strategische Rahmenplan.

Mehr zur Politik der EU für den ländlichen Raum
http://ec.europa.eu/agriculture/rurdev/index_de.htm

Im Rahmen von PROFIL wird das MU folgende Maßnahmen anbieten:

  • Hochwasserschutz
    Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (Deiche, Deichverteidigungswege, Dämme, Talsperren, Schöpfwerken etc.)
    (den Richtlinien-Entwurf finden Sie hier)
  • Küstenschutz
    Neubau, Verstärkung und Erhöhung von Küstenschutzanlagen wie Deiche, Schutzdünen, Sperrwerke etc.
    (die Fördergrundsätze finden Sie hier)
  • Erschwernisausgleich
    Zahlungen an Landwirte zum Ausgleich verordneter Naturschutzauflagen auf Grünland in hoheitlich geschützten Gebieten
  • Kooperationsprogramm Naturschutz
    EU-kofinanzierte Vertragsnaturschutzmaßnahmen mit landwirtschaftlichen Betrieben zur Umsetzung von Natura 2000 (Schwerpunkt) mit den Teilbereichen Dauergrünland, Biotoppflege, Acker und nordische Gastvögel
  • Gewässerschonende Landbewirtschaftung
    - Umwandlung in extensiv bew. Grünland
    - Grundwasser schonende Bewirtschaftung stillgelegter Ackerflächen
    - ökologische Bewirtschaftung über die Öko-Auflagen hinaus
    (den Richtlinien-Entwurf finden Sie hier)
  • Entwicklungsmaßnahmen für Natur und Landschaft und Qualifizierung für Naturschutzmaßnahmen
    Schutz-, Instandhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Biotope sowie Planungen und Förderung der Erlebnisqualität von Natur und Landschaft;
    Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsleistungen für Bewirtschafter und Multiplikatoren in den Zielkulissen des Naturschutzes
    (den Richtlinientext finden Sie hier)
  • Fließgewässerentwicklung
    Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen in Auenbereichen, Randstreifen und Schutzpflanzungen, Verbesserung der Durchgängigkeit von Gewässern und des Wasserrückhalts in der Landschaft
    (den Richtlinien-Text finden Sie hier)
  • Begleitende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und Wasserschutzberatung
    Modell- und Pilotprojekte zur Gewässer schonenden Landbewirtschaftung, Flächenerwerb von Trinkwassergewinnungen;
    Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsleistungen für Bewirtschafter und Multiplikatoren in den Zielkulissen des Gewässerschutzes
    (den Richtlinien-Entwurf finden hier)

Die Maßnahmen wurden in verschiedenen Info-Veranstaltungen der Öffentlichkeit vorgestellt:

Die Förder-Richtlinien für diese Maßnahmen werden derzeit erstellt und hier verfügbar sein.

Im Rahmen von PROFIL gibt es auch die Förderung der ländlichen Regionalentwicklung durch LEADER. Die Zusammenarbeit in den Lokalen Arbeitsgruppen auf der Basis von Regionalen Entwicklungskonzepten bietet gute Möglichkeiten für kooperativen Natur- und Gewässerschutz, Konfliktlösungen und innovative Projeikte. - Mehr zu LEADER

Weitergehende Informationen zur EU-Förderung des Naturschutzes finden sich unter http://www.eu-natur.de.

Das gesamte Programm PROFIL mit allen Maßnahmen finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum.

Das Programmplanungsdokument, in das die MU-Maßnahmen integriert sind, sind der EU-Kommission Ende 2006 zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt worden. Förderanträge können erst gestellt werden, wenn die Programmgenehmigung der EU vorliegt. Dies wird voraussichtlich September/Oktober 2007 sein.

Ansprechpartnerin für die ELER-Förderung im Umweltministerium ist:

Ursula Langendorf, Referat 53
Tel.: (0511) 120 - 3554
Fax: (0511) 120 - 99 - 3554

2.2 EFRE-Programme für RWB- und Konvergenzgebiet 2007 - 2013

Die EFRE-Programme, mit denen in Niedersachsen im Zeitraum 2007-2013 die Förderung aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE) umgesetzt wird, sind entweder auf das Konvergenzgebiet Lüneburg oder das RWB-Gebiet (= Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, Niedersachsen ohne das Konvergenzgebiet Lüneburg) bezogen. Sie knüpfen an die Ziel 2-Förderung im Zeitraum 2000-2006 an. Die Förderung ist zukünftig nicht mehr an eine Gebietskulisse gebunden, sondern flächendeckend. Das Konvergenzgebiet des Regierungsbezirks Lüneburg wird mit einer höheren Förderpriorität (Kofinanzierung durch die EU i.d.R. 75 Prozent) gefördert. Die EU-rechtliche Grundlage ist die Allgemeine Verordnung für die Strukturfonds Nr. 1083/2006 sowie die EFRE-Verordnung Nr. 1080/2006, den inhaltlichen Rahmen bildet der Nationale strategische Rahmenplan.

Mehr zur europäischen Regionalpolitik: http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/2007/index_de.htm

Im Rahmen der EFRE-Programme (Ziel 1/Ziel 2) wird das MU folgende Maßnahmen anbieten:

  • Brachflächenrecycling
    Erstellung von Brachflächenkatastern und Vorhaben zum Brachflächenrecycling (Reaktivierung brachliegender Industrie- und Gewerbestandorte) in den kommunalen Gebietskörperschaften mit dem Ziel, diese Flächen als Wohn- oder Industrie- und Gewerbegebiet wiederzunutzen.
    Weitere Informationen finden Sie hier:
    - Faltblatt
    - Richtlinienentwurf
  • Modellregionen für Nachhaltige Entwicklung/ Natur erleben
    Entwicklung von Natur und Landschaft als Voraussetzung und in Verbindung mit einer natur- und landschaftsverträglich ausgestalteten Erholungsnutzung, Förderung eines Naturerlebnisangebotes:
    Weitere Informationen finden Sie hier:
    - Faltblatt
    - Richtlinienentwurf
    - Qualitätskriterien Natur erleben
    - Qualitätskriterien Nachhaltige Entwicklung
  • Kommunale Abwasserreinigung WRRL
    Förderung von investiven Maßnahmen der kommunalen Abwasserreinigung die über den Stand der Technik hinausgehen, um die Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie gemäß Art. 4 erfüllen zu können.
    Weitere Informationen finden Sie hier:
    - Richtlinienentwurf
  • Küstenschutz
    Förderung von Maßnahmen des Küstenschutzes im Ziel 1 - Gebiet an der niedersächsischen Nordseeküste und an den tidebeeinflussten Strömen Weser und Elbe sowie an deren Nebenflüssen und Küstenschutz auf den ostfriesischen Inseln zur Sicherung des Wirtschaftszweiges Tourismus.
    Weitere Informationen finden Sie hier:
    - Fördergrundsätze und Qualitätskriterien
  • Hochwasserschutz
    Förderung von Maßnahmen wie Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (Bau von Deichen, Dämmen, Talsperren, Schöpfwerken etc.), sowie Vorarbeiten im unmittelbaren Zusammenhang (nur im Ziel 1-Gebiet).
    Weitere Informationen finden Sie hier:
    - Richtlinienentwurf
    - Fördergrundsätze und Qualitätskriterien
  • Energiemanagement
    Optimierung des Energiemanagements im Gebäudebestand und im industriellen Bereich

Die MU-Fördermaßnahmen wurden im Rahmen der Auftaktveranstaltungen zur EFRE-Förderung vorgestellt

Die Planungsdokumente (Operationellen Programme) für die EFRE-Förderung und ESF, in die die MU-Maßnahmen integriert sind, sind von der EU-Kommission Anfang August 2007 genehmigt worden. Förderanträge können erst gestellt werden, wenn die Landes-Förderrichtlinien zur Umsetzung der Förderung in Kraft getreten sind. Dies wird im Herbst 2007 sein.

Die NBank wird für alle EFRE-geförderten Maßnahmen Antragsberatung anbieten und zuständige Bewilligungsstelle sein. Mehr Infos zum aktuellen Stand finden Sie unter http://www.nbank.de.

Die gesamten Strukturfondsprogramme einschließlich der Maßnahmen anderer Ministerien finden sich auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft.

Ansprechpartnerin für die EFRE-Förderung im Umweltministerium ist:

Ursula Langendorf, Referat 53
Tel.: (0511) 120 - 3554
Fax: (0511) 120 - 99 - 3554

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