Beim Kauf von Produkten kann der Auftraggeber dazu beizutragen, dass die Ziele Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung im Abfall und Verwertung unvermeidbarer Abfälle sowie Energie- und Wassereinsparungen erreicht werden.
Ein Schwerpunkt von Politik und Wirtschaft im Umweltschutz lag bisher in der Minderung der anthropogen verursachten Umweltbelastung durch Produktionsprozesse. Mit der Integrierten Produktpolitik (IPP) wird der Fokus verstärkt auf Produkte gelegt.
Mit der Verpackungsverordnung wurde erstmals eine umfassende Rücknahmeverordnung erlassen, die die Verantwortung für ein ganzes Segment der Abfallwirtschaft auf die ursprünglichen Verursacher übertrug.
Seit dem 24. März 2006 dürfen Bürgerinnen und Bürger Elektroaltgeräte nicht mehr in den Müll werfen. Stattdessen wird der Elektroschrott getrennt gesammelt, und zwar für Bürger kostenlos.
Mit der Richtlinie über Altfahrzeuge wurde innerhalb der EU ein einheitlicher Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen unter Berücksichtigung des Prinzips der Produktverantwortung der Hersteller geschaffen
Bürgerinnen und Bürger sollten ausgediente Batterien entweder dem Vertreiber oder dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) überlassen; beide sind verpflichtet, Batterien unentgeltlich anzunehmen und den Herstellern zur weiteren Verwertung zu übergeben.
Bildrechte: Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen