Siedlungsabfälle sind Abfälle aus Haushaltungen sowie andere Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus Haushaltungen ähnlich sind.
Bauabfälle bilden einen wesentlichen Teil des Abfallaufkommens. Sie entstehen bei Neu-, Umbau- und Abbruchmaßnahmen.
Bioabfälle machen einen Großteil des Abfallaufkommens aus Haushaltungen aus. Eine weitgehende Bioabfallerfassung stellt daher das wirksamste Instrument zur Reduzierung des Restmüllaufkommens im Haushaltsbereich dar.
Die Siedlungsabfallentsorgung ist in Niedersachsen Aufgabe der Landkreise, kreisfreien Städte und der Städte Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg.
Als oberste Abfallbehörde nach § 41 NAbfG nimmt das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz im Bereich der Siedlungsabfallwirtschaft die Fachaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die kommunalen Behörden (untere Abfallbehörden) und die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter wahr.