Das Prinzip des Vermeidens, Verminderns und Verwertens von Abfällen gilt in Deutschland seit 1996 mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) für alle Produktions- und Konsumgüter.
Die EInzelberichte aus dem Sonderabfall-Vermeidungs- und Verwertungsprogramm finden Sie