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Emissionserklärung

Die Verordnung über Emissionserklärungen ist die 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (11. BImSchV).

Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen, mit Ausnahme der in § 1 zur 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genannten Anlagenziffern, müssen für Ihre Anlage eine Emissionserklärung abgeben, sofern diese im Erklärungszeitraum betrieben wurde.

Der erste Erklärungszeitraum war das Jahr 2008. Anschließend ist für jedes vierte Kalenderjahr eine Erklärung abzugeben. Der nächste Erklärungszeitraum ist somit das Jahr 2012. Die Emissionserklärung ist bis zum 31. Mai des auf den Erklärungszeitraum folgenden Jahres abzugeben.

Für eine unkomplizierte Abgabe dieser Erklärung steht das Modul "11. BImSchV" des bundeseinheitlichen Programms "Betriebliche UmweltdatenBerichtErstattung (BUBE-Online)" kostenlos zur Verfügung.

Zu der Software gelangen Sie als Betreiber über die Seite www.bube.bund.de.

Ihre erforderliche Zugangskennung erhalten sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Für den Großteil der genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Ihr Ansprechpartner, für die Anlagen zur Tierintensivhaltung sowie für einen Teil der Biogasanlagen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Landkreis.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Aufsichtsbehörde.


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