Unter Altlasten werden
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stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
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Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist
verstanden, wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Zuständig für die Bearbeitung der Altlasten sind in Niedersachsen in der Regel die unteren Bodenschutzbehörden. Dies sind die Landkreise und die kreisfreien Städte sowie die Städte Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg. Für das Gebiet der Landeshauptstadt und des Landkreises Hannover hat die Region Hannover die Aufgabe übernommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie.