Ausgangssituation:
Die Chemikalienpolitik zeigt beispielhaft auf, wie stark die Umweltpolitik mittlerweile von der europäischen Ebene bestimmt wird. Für Niedersachsen bedeutet das, auf europäischer Ebene mit überzeugenden Vorschlägen Einfluss zu nehmen, um aus niedersächsischer Sicht für Umweltschutz und Unternehmen sinnvolle Rahmenbedingungen setzen zu können.
In den vergangenen Jahren lag ein Schwerpunkt der niedersächsischen Umweltpolitik deshalb in der aktiven Begleitung des europäischen Rechtssetzungsverfahrens für eine neue europäische Chemikalienpolitik – der sog. REACH-Verordnung. REACH steht für Registration, Evaluation and Authorisation of CHemicals. Rund 30.000 Stoffe mit einer Jahresproduktion über eine Tonne, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, sollen mit REACH zukünftig darauf überprüft werden, ob von ihnen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Für die meisten dieser Stoffe, die sich größtenteils schon seit langem auf dem europäischen Markt befinden, liegen zum Teil nur fragmentarische Daten vor. Auf die betroffene Industrie kommt somit durch REACH ein umfangreiches Untersuchungsprogramm zu. Die REACH-Verordnung (PDF) ist am 30.12.2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (ABl. L 136 vom 30.12.2006 sowie vom 29.5.2007) worden und zum 01.06.2007 in Kraft getreten.
Die niedersächsische Landesregierung hat frühzeitig die Bedeutung der kommenden REACH-Verordnung für die Industrie erkannt und bereits Mitte 2003 im Rahmen der 5. Regierungskommission "Umweltschutz im europäischen Wettbewerb" einen eigenen Arbeitskreis "Europäische Chemikalienpolitik" eingerichtet. Dieser Arbeitskreis, in der Industrie und Handel, Gewerkschaften, Umweltverbände, Wissenschaftsvertreter sowie verschiedene Ressorts der Landesregierung zusammenarbeiten, hat bereits vor der Vorlage des offiziellen REACH - Entwurfes im Oktober 2003 konkrete Verbesserungsvorschläge in die europäische Diskussion eingebracht, die zum großen Teil in den Verordnungsentwurf eingeflossen sind. Gleichwohl war auch dieser Entwurf, der am 17.11.2005 in erster Lesung im EU-Parlament behandelt wurde, noch mit vielen Schwächen behaftet und musste daher gerade im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen deutlich praktikabler gestaltet werden Dazu hatte der Arbeitskreis konkrete Änderungsanträge für die Parlamentsberatungen entwickelt.
Die wesentlichen Verbesserungsvorschläge, die vom Niedersächsischen Arbeitskreis "Europäische Chemikalienpolitikin die Brüsseler Diskussion eingespeist wurden, sind in der jetzigen Verordnung (EG) 1907/2006 berücksichtigt worden.
Stand der Arbeiten – weitere Schritte
Der niedersächsische Arbeitskreis hat unter Beteiligung niedersächsischer Unternehmen die Stärken und Schwächen des Verordnungsentwurfes realen Praxistests in zwei Wertschöpfungsketten unterworfen (Lacke im Flugzeugbau; Epoxidharzkleber im Automobilbau) und konkrete Vorschläge für den REACH-begleitenden RIP-Prozess (RIP = REACH Implementation Projects) entwickelt, in dem bis 2008 auf europäischer Ebene technische Leitfäden für die Umsetzung von REACH erarbeitet werden sollten. Die Ergebnisse wurden erfolgreich in den laufenden Brüsseler Diskussionsprozess eingebracht.
Der Arbeitskreis wird zukünftig sein Schwergewicht darauf legen, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von REACH zu unterstützen. Ein Schwerpunkt der weiteren Arbeitskreistätigkeit werden zudem die diversen Schnittstellen von REACH zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zur neuen europäischen Abfallrichtlinie sein. Der Arbeitskreis will hierbei an der Entwicklung stoffspezischer Vorschläge zur Abgrenzung von Abfall und Produkt mitarbeiten.
Die Nanotechnologie und ihre Einordnung zum Chemikalienrecht sowie die neue europäische CLP-Verordnung (Classification, Labelling & Packaging) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (VO(EG) 1272/2008) stehen ebenfalls auf der Agenda des Arbeitskreises in der 6. Regierungskommission.