Unternehmen, die für eine Anlage eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigen, stehen oft vor einer Reihe von Fragen: Wie funktioniert so ein Verfahren eigentlich? Brauche ich in meinem konkreten Fall überhaupt eine Genehmigung? Welche Fristen muss ich beachten? Wer ist zuständig und wo bekomme ich Antragsformulare? Schnelle und umfassende Antworten geben der Leitfaden für Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und das dazu gehörige Programm.
Mit Hilfe des Leitfadens lässt sich direkt am PC klären, ob eine Genehmigung notwendig ist. Anschließend wird der Antragsteller in leichtverständlicher Form durch alle Schritte des Verfahrens geführt. Fristen und Verfahrensabläufe werden erklärt, Beschleunigungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Die Bandbreite der Nutzer ist breit gefächert. Selbst Fischräuchereien und Molkereien können eine Genehmigung benötigen.
Den Leitfadentext finden Sie im Internetauftritt der Gewerbeaufsichtsverwaltung im Bereich Service-Favoriten. Hier ist auch noch die alte Programmversion 1.18 hinterlegt. Sowohl für den Leitfadentext, als auch für die Programmversion 1.18 sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass beides derzeit nicht mehr aktualisiert wird. Eine Überarbeitung des Leitfadens ist angedacht.
Für das Antragstellungsprogramm gilt, dass die aktuelle Programmversion 2.1 genutzt werden soll. Die Antragsteller werden seitens der Genehmigungsbehörden bereits auf diese Version hingewiesen und um entsprechende Nutzung gebeten. Sobald sich diese Version etabliert hat, wird die alte Programmversion 1.18 abgeschaltet.
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