Auf europäischer Ebene wurde zum 1.1.2005 ein EU-internes CO2-Emissionshandelssystem eingeführt. Danach dürfen ab dem Jahre 2005 energieintensive Unternehmen (große Kraftwerke, Stahlproduktion, Zementwerke, Papierfabriken, Eisengießereien u.a.) in der EU nur noch dann CO2 emittieren, wenn sie über eine entsprechende Anzahl an Berechtigungen verfügen. Wenn sie mehr CO2 emittieren als ihnen zusteht, müssen sie Rechte hinzukaufen oder in ihre Anlagen investieren. Wenn sie weniger CO2 emittieren als sie eigentlich dürften, können sie die überschüssigen Berechtigungen auf dem freien Markt verkaufen. Die entsprechende EG-Richtlinie wurde am 02.07.2003 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Mit dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz und dem Zuteilungsgesetz wurde diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Wichtig für die Emissionshandelsteilnehmer sind im Hinblick auf die künftige Erfassung und Dokumentation der CO2-Emissionen insbesondere die Monitoring-Leitlinien, deren Einhaltung eine unmittelbare Betreiberpflicht ist. Die Monitoring-Leitlinien können Sie in unserer Info-Spalte herunterladen.
Ausführlichere Informationen zum Thema CO2-Emissionshandel erhalten Sie bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt unter www.dehst.de.
Projekt der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. zum CO2-Emissionshandel
Im Mai 2003 haben die Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. ein Projekt zum CO2-Emissionshandel gestartet: Zweck des von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Projekts ist, die Unternehmen des Landes auf das neue umweltpolitische Instrument vorzubereiten. Dabei werden auch Hilfestellungen für die Gewinnung und Verarbeitung aller für den CO2-Emissionshandel erforderlichen Betriebsdaten an die Hand gegeben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.co2ncept-plus.de
6. Regierungskommission
Der Arbeitskreis "Emissionsrechtehandel" der 6. Regierungskommission "Energie- und Ressourceneffizienz" beschäftigt sich mit Änderungen an der Emissionshandelsrichtlinie und deren Auswirkungen auf die niedersächsische Betriebe und auf die Strompreisentwicklung. mehr...
Dokumente zum Thema:
> Monitoring-Leitlinien (PDF)
> Mustermonitoringkonzept für die erste Emissionshandelsperiode 2005 bis 2007
> Mustermonitoringkonzept für die zweite Emissionshandelsperiode 2008 bis 2012
> Analyse der Auswirkungen des Emissionshandels auf niedersächsische Betriebe und Vorschläge für eine effizientere Ausgestaltung des Klimaschutzinstrumentes (5. Regierungskommission, Arbeitskreis "Ökonomische Instrumente")