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Fluglärm

Siedlungbeschränkungsbereiche

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) gestattet gem. § 13 Abs. 2 weitergehende planungsrechtliche Vorschriften. Die Landesregierung hat im Rahmen der Raumordnung und Siedlungssteuerung in seinem LROP einen SBB für den Flughafen Hannover-Langenhagen ausgewiesen.

Lärmschutzbereiche

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) müssen bestimmte Flugplätze einen Lärmschutzbereich ausweisen, der aus mehreren Schutzzonen besteht.

Strategische Lärmkarten

Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm aus 2005 fordert die Belastung in der Umgebung von Flugplätzen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Bewegungen pro Jahr zu ermitteln und in Form von Lärmkarten grafisch darzustellen.

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