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Naturschutzprogramme

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt als Lebensgrundlage des Menschen umfasst u. a. dauerhafte Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzbarkeit der Naturgüter sowie die Sicherung und Erhaltung eines vielfältigen, eigenartigen und schönen Landschaftsbildes. Neben dem Gebietsschutz und der Schaffung eines Verbundsystems ist ein abgestufter Naturschutz auf der gesamten Fläche und die Integration von Naturschutzbelangen in alle Nutzungsbereiche erforderlich.

In Niedersachsen sind einige Ökosystemtypen, die landesweite, teilweise sogar internationale Bedeutung haben, besonders schutzbedürftig und dem Schutzzweck entsprechend zu entwickeln, zu pflegen und ggf. in der Nutzung zu lenken.

Zur Umsetzung dieses Ziels wurden auf der Grundlage des Landschaftsprogramms die Naturschutzprogramme entwickelt.

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