Die EU-Kommission hat am 23.10.2007 die Hochwasserrisikomanagemen-Richtlinie veröffentlicht, die im November 2007 in Kraft getreten ist.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufstellung von Hochwasserschutzkonzeptionen an kleineren Gewässern wurde am 07. Juli 2009 veröffentlicht.
Allgemeine Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, vorbeugendem und technischem Hochwasserschutz, zu Planungsgrundlagen, Ansprechpartnern und der Finanzierung des Hochwasserschutzes finden Sie
An der Niedersächsischen Küste und für die vorgelagerten Ostfriesischen Inseln bildet der Schutz vor Sturmfluten und Küstenerosion eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der hier lebenden Menschen.
Überschwemmungsgebiete geben Flüssen den notwendige Platz in ihrer natürlichen Flussaue - bei Hochwasser kann der Fluss sich weiter in der Natur ausbreiten; Siedlungen und Menschen sind geschützt. Daher ist die Einplanung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen eine wichtige Aufgabe.
Angesichts der Bedeutung des vorbeugenden Hochwasserschutzes hat die LAWA mit Zustimmung der UMK im Frühjahr 2008 den Ständigen Ausschusses "Hochwasserschutz und Hydrologie" (AH) eingesetzt.