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Information von Umweltstaatssekretär Dr. Stefan Birkner,

Landtags-Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 20.Juni. 2008

1. Aktueller Kenntnisstand

a) Laugenzuflüsse und Tiefenaufschluss

Auf Veranlassung des MU wurden zwischenzeitlich alle Messergebnisse der Laugezutrittsstellen sowie der Laugekontrollbohrungen von HMGU in einer konsistenten Unterlage zusammengestellt. Die Unterlage wurde NMU am 19.06.2008 vorgelegt.

Zur Kontrolle der Cs-137-Aktivitätskonzentration wurden nach Angaben HMGU im Laufe der Zeit insgesamt 44 Messstellen in der Asse beprobt und ausgemessen, von denen noch 29 Messstellen vorhanden sind.

Demnach wurden die Freigrenzen des Leitnuklids Cs-137 an folgenden Stellen überschritten:

aa) Zufluss im östlichen Bereich: Laugebecken vor Kammer 12 (Probenahmestelle 21)

  • 1988: Aufnahme ins Routinemessprogramm, da Kontaminationen mit Cäsium-137 (unterhalb der Freigrenze, anfänglich 538 Bq/kg) bei unregelmäßigen Messungen festgestellt worden waren.
  • 2004: Erstmalig Überschreiten der Freigrenze für Cäsium-137 (10062 Bq/kg)
  • 2005: Beginn des Abpumpens in den Tiefenaufschluss (975m-Sohle), dadurch Nachfluss von ca. 1m3/Monat und Erhöhung der Aktivitätskonzentration in der Folgezeit
  • 2007: Maximalwert erreicht, ca. 8-faches der Freigrenze

bb) Zuflüsse im westlichen Bereich

(1) Probenahmestelle Nr. 3

  • 1991: Aufnahme ins Routinemessprogramm, da Kontaminationen mit Cäsium-137 (unterhalb der Freigrenze, 200 Bq/kg) bei unregelmäßigen Messungen festgestellt worden waren.
  • bis 2002: Anstieg der Aktivitätskonzentration auf das 2-3-fache der Freigrenze
  • 2002-2003: Trockenfallen der Messstelle
  • Die Lauge ist nicht in den Tiefenaufschluss verbracht worden.

(2) Probenahmestelle Nr. 109; Tropfstelle oberhalb der Firste, Bereich Kammer 6, 775 m-Sohle

  • 1995: erstmalig festgestellt, Überschreitung der Freigrenze, Zutrittsrate kleiner 300 ml/Tag
  • 2004: Maximalwert, ca. 11-faches der Freigrenze
  • ab 2005: kein Zufluss mehr
  • Die kontaminierte Lauge wurde in das Laugebecken vor Kammer 12 gebracht.

Begleitend zu den gammaspektrometrischen Messungen zur Überwachung der Cs-137-Aktivitätskonzentration in Salzlösungen lässt HMGU stichprobenartig spezielle Radionuklidanalysen durch externe Einrichtungen vornehmen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Nuklide wie Radium-226, Strontium-90, Kalium-40, Plutonium-239/240, Cobalt-60. Anfänglich wurden die Untersuchungen durch das GSF-Institut für Strahlenschutz durchgeführt. Ab 2002 wurden die Untersuchungen durch die Universität Regensburg, zentrales Radionuklid-Laboratorium, durchgeführt. Einzelheiten sind im Bericht des HMGU vom 18.06.2008 zusammengestellt.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Freigrenze nur bei Cäsium-137 überschritten war. Die Freigrenzen der anderen Nuklide einschließlich Plutonium waren stets um das 50.000 fache bis 500.000 fache unterschritten.

cc) Situation im sog. Tiefenaufschluss

  • Im Tiefenaufschluss befindet sich Salzhaufwerk. In den Porenraum dieses Salzhaufwerks sind ab April 2004 insgesamt 12.010 m3 gesättigte (unkontaminierte) Salzlösung eingeleitet worden, so dass mittlerweile eine Art Salzbeton entstanden ist.
  • Verfüllung des Tiefenaufschlusses mit Salzhaufwerk und Salzlösung ist sicherheitsgerichtete Maßnahme und durch Sonderbetriebplan am 29.12.2003 vom LBEG zugelassen worden
  • Verfüllung dient der qualifizierten Hohlraumminimierung und wirkt der Konvergenz des Salzgebirges entgegen.
  • Seit 28.02.2005 sind nach Angaben von HMGU 74 m³ zudem kontaminierte Lauge mit einer Gesamtaktivität von 2 Gigabecquerel in insgesamt 82 Behältern vom Laugensumpf vor der Kammer 12 auf der 750 m- Sohle in den Tiefenaufschluss (975m-Sohle) verbracht worden. Die letzte Umlagerung ist am 30.01.2008 durchgeführt worden. Die spezifische Aktivität lag für Cs-137 größtenteils bei den Einleitungen oberhalb der Freigrenze der Strahlenschutzverordnung.
  • zudem sind nach Angabe des LBEG in den Tiefenaufschluss (gemäß der Regelung des Sonderbetriebsplanes 18/2007) insgesamt ca. eine Tonne kontaminierte Feststoffe (kontaminiertes Salzhaufwerk sowie durch die Verwendung im Bergwerk kontaminierte Gegenstände wie Arbeitsgeräte u. ä.) verbracht worden. MU ist hierüber am 18.06.2008 auf besondere Nachfrage durch HMGU informiert worden. Detaillierte Angaben, auch zu einer evtl. Überschreitung der Freigrenze, liegen noch nicht vor.

b) Forschungsaktivitäten

  • HMGU führt auf der Asse keine eigenen Forschungsaktivitäten mehr durch.
  • Es gibt zwei noch laufende Forschungsvorhaben "Dritter". Dies sind:
  • Erstens Versuche über das Auslaugverhalten von in unterschiedlichen Flüssigkeiten zementierten Probekörpern. Hierfür liegt die strahlenschutzrechtliche Genehmigung des LBEG vor.
  • Versuch wurde 1979 begonnen.
  • Versuchsfeld ist verschlossen und als Kontrollbereich gekennzeichnet.
  • Am 14.12.2006 Abgabe von 4 Fässern mit rad. Probekörpern an das Forschungszentrum Karlsruhe, das diese Versuche in der Asse durchführt.
  • Derzeit noch folgende Fässer unter Tage:
  • 5 Fässer mit 5 kg Natur-Uran
  • 5 Fässer mit einer Gesamtaktivität von 1,2 Giga-Bq Cäsium-137
  • 2 Fässer mit Neptunium-237, Gesamaktivität 7,4 Mega-Bq.
  • Nach Beendigung der Versuche soll das gesamte Aktivitätsinventar an die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Niedersachsen abgegeben werden.
  • Zweitens existiert ein Messlabor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt auf der 490 m Sohle mit dem Zweck der Messung von Niedrigstrahlung. Hierfür liegen strahlenschutzrechtliche Genehmigungen des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig vor.

2. Ursachen für kontaminierte Lösungen

  • Der Betreiber HMGU führt die heute noch vorhandene Kontamination auf der 750 m-Sohle auf einen Unfall in Jahr 1973 zurück, bei dem flüssige radioaktive Stoffe auf der Sohle ausgelaufen sind.
  • Akten des damals zuständigen Bergamtes besagen jedoch, dass die Kontamination von damals vollständig beseitigt worden ist.
  • Der Sachverhalt muss dringend geklärt werden, da er sowohl für die Störfallanalyse (Betriebsphase) als auch für den Langzeitsicherheitsnachweis relevant ist.
  • Nach fachlicher Auffassung des MU kann nicht ausgeschlossen werden, dass vor allem im Bereich der Abbaukammer 12 ein Kontakt von Lauge mit radioaktiven Abfällen erfolgt ist, da die in der ständig nachfließenden Lauge gemessenen Werte der Aktivitätskonzentration gleichbleibend hoch sind.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Seit Ende 1978 ist der Strahlenschutz in der Asse in einer Anordnung auf der Grundlage von § 19 AtG geregelt. Die Anordnung regelt im wesentlichen
  • strahlenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten
  • betrieblicher Strahlenschutz einschließlich Dosimetrie und Besucherregelung
  • Emissions- und Immissions(Umgebungsüberwachung)
  • Anordnung ist regelmäßig aktualisiert worden, zuletzt 2002
  • Einvernehmlich mit BMU wurde nunmehr Folgendes festgestellt:
  • § 19 AtG ist eine Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr, nicht aber für dauerhafte betriebliche Regelungen.
  • Soweit die austretenden Laugen die Freigrenzen für Cs 137 der jeweils geltenden Strahlenschutzverordnung überschritten haben und sie in Behältern gefasst ( d.h. nicht an Ort und Stelle im Gestein versickert sind) und innerhalb der Anlage verbracht worden sind, wäre eine Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV notwendig gewesen. Der im März 2008 erteilte Sonderbetriebsplan kann diese nicht ersetzen.

4. Ausübung der Fachaufsicht durch MU

a) Chronologie der Ereignisse

  • Seit 1988 finden sich zahlreiche Vermerke in den Akten des MU zum Zutritt von Salzlösung an der Südflanke.
  • 1993: Handschriftlicher Vermerk, dass das OBA durch MU in einem Gespräch am 03.11.1993 um unverzüglichen Bericht im Falle einer Kontamination von Lauge gebeten worden ist.
  • Regelmäßige "Laugenüberwachungsberichte" von LBEG bzw. OBA an MU, jeweils mit der Aussage, dass die Salzlösung permanent auf Kontamination überwacht werde.
  • Keine Mitteilungen über tatsächlich festgestellte Anreicherungen mit Radionukliden.
  • 12.06. und 30.10.2007: HMGU verneint in einem sog. Projektstatusgespräch die Frage des MU, ob bezogen auf den Südflankenzufluss Radioaktivität festgestellt worden sei.
  • Über weitere, kleine Laugestellen, die Aktivität enthalten, ist dem MU im Zuge der zahlreichen Berichte bis zum September 2007 durch die Bergbehörden keine Mitteilung gemacht worden. Dazu im Einzelnen:
  • 19.09.2007: MU erhält erstmals in einem Gespräch mit GSF und LBEG Kenntnis vom Vorhandensein geringer Mengen kontaminierter Lösungen (unterhalb der Freigrenze), die in den Tiefenaufschluss verbracht werden.
  • 01.11.2007: Auf Frage des MU wird in einem Gespräch mit LBEG und GSF die Notwendigkeit einer Genehmigung nach § 7 StrlSchV verneint.
  • 14.11.2007: In einem Gespräch zwischen BMU, LBEG und NMU erklärt der Vertreter des LBEG unter Hinweis auf die Berichte des HMGU, dass sämtliche gemessenen Aktivitätskonzentrationen in den Salzlösungen unterhalb der Freigrenze lägen.
  • 12.06.2008: In Vorbereitung der Sitzung des AfUuK erhält MU eine schriftliche Stellungnahme des HMGU, in der erstmals die Überschreitung der Freigrenzen um das 3- bzw. 8-fache in Einzelfällen mitgeteilt wird. LBEG dagegen gibt schriftlich gegenüber MU an, dass im westlichen Bereich die Freigrenzen unterschritten würden und die Kontaminationen im östlichen Bereich "insgesamt unterhalb der Freigrenzen" lägen.
  • 16.06.2008: Sitzung AfUuK
  • 16.06.2008: Erstmalige Kenntnisnahme durch MU vom Sonderbetriebsplan "Umlagerung von kontaminierten Salzlösungen und Materialien in den Tiefenaufschluss" vom 13.12.2007 und dessen Zulassung vom 03.03.2008 nach der Sitzung des AfUuK.
  • 17.06.08: Fachaufsichtliches Gespräch zwischen MU, LBEG und HMGU; Anweisung des LBEG durch MU, die Ableitung in den Tiefenaufschluss unverzüglich zu stoppen.

b) Fachaufsicht

Fachaufsicht ist eine Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht einer vorgesetzten über eine nachgeordnete Behörde.

Nachgeordnete Behörden innerhalb eines Verwaltungszuges unterliegen der Fachaufsicht. D.h., die nachgeordnete Behörde wird nicht nur daraufhin kontrolliert, ob sie Recht und Gesetz einhält (Rechtsaufsicht), sie unterliegt auch der Zweckmäßigkeitskontrolle (Art und Weise der Aufgabenerfüllung).

In der Praxis bedeutet Fachaufsicht, dass die nachgeordnete Behörde verpflichtet ist, die vorgesetzte Behörde (i.d.R. das Ministerium) über alle Vorgänge von Bedeutung unaufgefordert informiert. Fachaufsicht bedeutet nicht, dass jeder einzelne Verwaltungsvorgang zur Zustimmung vorgelegt wird, sondern nur Vorgänge, die eine gewisse (politische) Bedeutung haben. Wenn die vorgesetzte Behörde über wichtige Vorgänge nicht informiert wird, kann sie fachaufsichtlich (im Sinne einer Überprüfung der Rechts- und Zweckmäßigkeit eines Vorgangs oder einer Entscheidung der nachgeordneten Behörde nicht tätig werden.

Die Fachaufsicht des MU über das LBEG in Bezug auf die Asse läuft in der Praxis wie folgt ab:

  • Es finden regelmäßig (2 – 3 Mal pro Jahr) Projektstatusgespräche unter der Leitung des LBEG statt, an denen MU teilnimmt
  • MU nimmt sporadisch an Fachgesprächen teil, insbesondere soweit Fragen der Langzeitsicherheit berührt sind, da MU hierfür Fachkompetenz besitzt (Erfahrungen aus Konrad-Verfahren)
  • LBEG berichtet unaufgefordert über wichtige Zulassungen, die dem Betreiber erteilt worden sind und legt diese im Einzelfall bzw. auf besondere Anforderung des MU vorab zur Zustimmung vor.

5. Konsequenzen

  • Anordnung des sofortigen Stopps des Verbringens kontaminierter Salzlösungen und Materialien in den Tiefenaufschluss.
  • Bitte gegenüber BMBF, die Ursachen der Kontaminationen aufzuklären. Hierzu hat sich BMBF zwischenzeitlich bereit erklärt.
  • Abstimmung aller Entscheidungen des LBEG bzgl. der Asse beim MU (vor Abgang).
  • Zur Optimierung der Fachaufsicht Einführung eines Qualitätsmanagementsystems beim LBEG.
  • Gemeinsames Gespräch zwischen NMU, BMU und BMBF auf Ministerebene über den weiteren Umgang mit der Altlast Asse.

Artikel-Informationen

23.06.2008

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