1. Wann Luftreinhalteplan und warum?
Der Luftreinhalte-Aktionsplan für Hannover wurde vom Rat der Stadt Hannover im Juli 2007 beschlossen. Im Jahr 2002 wurde auf Grund der Höhe der Messwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) an der Verkehrsstation Göttinger Straße die Schwelle (Grenzwert + Toleranzmarge) überschritten, die zur Aufstellung eines Luftreinhalteplanes verpflichtet.
2. Besonderheiten?
Kernmaßnahme ist die Einrichtung einer Umweltzone. Innerhalb dieser Zone wird der Verkehr für nicht schadstoffarme Kraftfahrzeuge eingeschränkt; Zufahrt ist inzwischen - bis auf zugelassene Ausnahmen - nur noch mit grüner Plakette möglich.
3. Erfolg der Maßnahmen bis 2010?
In Hannover wurde im Jahr 2010 weiterhin eine Überschreitung des NO2-Jahresgrenz-wertes von 40 μg/m³ gemessen. Für das Stadtgebiet von Hannover ist durch das GAA Hildesheim der Bericht "Modellgestützte Voruntersuchung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes im Rahmen der NO2-Notifizierung -Hannover-" erstellt worden. Er beinhaltet modellgestützt u.a. eine Ermittlung der Luftschadstoffbelastungen im Hauptstraßennetz für das Bezugsjahr 2010 unter Berücksichtigung der 3. Stufe der Umweltzone. Die Berechnungen ergeben im Stadtgebiet Hannover für den Jahresjahresmittelwert für PM10 Belastungen von bis maximal 30 μg/m³. Der PM10-Jahresgrenzwert von 40 μg/m³ wird damit sicher eingehalten. Für den PM10-Tagesgrenzwert von 50 μg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Jahr sind lediglich bei zwei Abschnitten in der Friedrich-Ebert-Straße eine geringe Wahrscheinlichkeit für dessen Überschreitung berechnet worden. Die Berechnung des NO2-Jahresmittelwertes ergab für mehrere Straßenabschnitte Überschreitungen des Grenzwertes.
4. Fristverlängerung zur Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwertes?
Die Stadt hat gegenüber dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz zur Weiterleitung an das Bundesumweltministerium und die Europäische Kommission mitgeteilt, von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Fristverlängerung für NO2 bis 2015 zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes Gebrauch machen zu wollen.
5. Einhaltung NO2 -Grenzwert bis 2015?
Die Prognose für das Bezugsjahr 2015 mit der Umweltzone in der 3. Stufe ergibt eine Minderung der NO2-Immissionsbelastung aufgrund der Vielzahl weiterer Luftreinhaltemaßnahmen. Der Rückgang der Immissionen in der Prognose 2015 ist durch die Verbesserung der Emissionsfaktoren, bedingt durch die angenommene Entwicklung und Erneuerung der Fahrzeugflotte und die abgeschätzte Minderung des regionalen Hintergrundes begründet. Als Zwischenfazit ist zurzeit festzustellen, dass nach den durchgeführten Abschätzungen nur noch die Friedrich-Ebert-Straße auf einen etwa 450 m langen Abschnitt mit einer Überschreitung des NO2-Grenzwertes im Jahre 2015 verbleibt.
6. Bei Überschreitung, wann Einhaltung NO2-Grenzwert?
Derzeit nicht bekannt.