A K T U E L L - C A L L 2 0 1 2
Die Europäische Kommission hat darüber informiert, dass der Call 2012 für die LIFE+ Antragsrunde in diesem Jahr Anfang März von den offiziellen Webseiten der Kommission abrufbar sein wird. Sehen Sie hier mehr.
Künftig wird man mit einem sogenannten E-Proposal online arbeiten. Dazu gibt die Kommission folgende Hinweise: LIFE+ 2012 Benutzerhandbuch.
Einzelheiten können ggf. ab März mit einem Helpdesk (Email) bei der Europäischen Kommission geklärt werden. Die Einreichungsfristen und weitere wichtige Hinweise (Guidelines, Common Provisions) können dann ebenfalls heruntergeladen werden (leider künftig ausschließlich in englischer Sprache).
LIFE ist ein EU-Finanzierungsinstrument, das zur Unterstützung der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft erstmals 1992 beschlossen wurde und mit LIFE III Ende 2006 auslief. Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 614/2007 im Amtsblatt L 149 der Europäischen Kommission am 09.06.07 ist nun das Nachfolgeprogramm LIFE+ in Kraft getreten.
In der Förderperiode 2007 bis 2013 wird für das neue Finanzierungsinstrument LIFE+ ein Gesamtbudget von 2,1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. 78% des Budgets fließen in Projektzuschüsse, mindestens 50% davon sind dem Programmbereich "Natur und biologische Vielfalt" vorbehalten.
LIFE+ betrifft alle vier prioritären Bereiche des 6. Umweltaktionsprogramms für die Jahre 2002 bis 2012: Klimawandel, Natur und biologische Vielfalt, Gesundheit und Lebensqualität, Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und Abfall sowie die sieben thematischen Strategien des Programms.
P R Ä S E N T A T I O N des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz zu LIFE+-Förderungen, Stand Juni 2009- Download hier -
Das neue Programm ist in drei Teilbereiche gegliedert:
Life+ Natur und biologische Vielfalt mit dem Schwerpunkt Umsetzung der EU-Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Vogelarten sowie Erweiterung der Kenntnisse, die für die Entwicklung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU in Bezug auf Natur und biologische Vielfalt erforderlich sind;
LIFE+ Umweltpolitik und gute Verwaltungspraxis, was neben Natur und biologischer Vielfalt auch die anderen Prioritäten des 6. Umweltaktionsprogramms sowie strategische Konzepte für die Ausarbeitung, Umsetzung und Durchsetzung von Maßnahmen abdeckt;
LIFE+ Information und Kommunikation in Umweltfragen.
Die konkreten Maßnahmen des Programms sollen dazu beitragen, den Umweltschutz in Europa zu verbessern. Außerdem sollen der Ausbau der Netzwerke, der Kommunikation und der guten Verwaltungspraxis im Umweltbereich dazu beitragen, bewährte Praktiken europaweit zu verbreiten und in die Konzeption von Maßnahmen einfließen zu lassen.
Gemäß Artikel 9 der LIFE+-Verordnung werden aus LIFE+ "keine Maßnahmen finanziell gefördert, die den Kriterien der Förderungswürdigkeit und dem Hauptanwendungsbereich anderer Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft (...) entsprechen, oder die für den gleichen Zweck Unterstützung aus diesen erhalten".
Manche EU-Finanzierungsinstrumente, wie z.B. das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und das 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7), werden zentral von der Europäischen Kommission verwaltet. Für die Abgrenzung dieser Programme zu LIFE+ ist dementsprechend die Europäische Kommission allein zuständig. Bei den EU-Finanzierungsinstrumenten in sogenannter "geteilter Verwaltung" von Europäischer Kommission und EU-Mitgliedstaaten, zu denen auch der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die Strukturfonds zählen, werden die konkreten Förderinhalte und -kriterien erst auf der Ebene der Operationellen Programme festgeschrieben (in Niedersachsen z.B. PROFIL).
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Antragsteller bei LIFE+ vor der Einreichung ihres Antrags prüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Praxis nicht auch aus anderen Finanzierungsinstrumenten der Europäischen Gemeinschaft, vor allen Dingen dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder den Strukturfonds gefördert werden können.
Weitere Informationen sowie die aktuellen Antragsfristen und Antragsunterlagen können auf der LIFE-Homepage der EU abgerufen werden. In der Projektdatenbank der EU-Kommission können potenzielle Antragsteller nach ähnlichen Projekten recherchieren und ggf. zu ehemaligen und derzeitigen Projektträgern Kontakt aufnehmen.
Ansprechpartnerin für LIFE im Umweltministerium ist:
Jutta Schiecke, Referat 53
Tel.: (0511) 120 - 3541, Email
Fax: (0511) 120 - 99 - 3541
Folgende Projekte werden und wurden in Niedersachsen über LIFE-Natur gefördert:
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Titel |
Status |
Projektsumme |
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Projekt „Wiesenvögel" Lebensräume von Wiesenvögeln sichern |
2012 - 2021 |
ca. 22,3 Mio. Euro |
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Management und Vernetzung von Amphibien in der Kulturlandschaft Niedersachsens |
01.01.2010 - |
Ca. 1.068.101 Euro |
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Große Pflanzenfresser zur Pflege und Erhaltung von Küstenheiden |
1.10.2005 - 30.09.2009 |
ca. 930.000 Euro |
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Naturnahe Flussdynamik an der niedersächsischen Ems(Landkreis Emsland) |
01.01.2004 - 30.06.2008 |
2 Mio. Euro |
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01.06.2002 - 30.04.2007 |
3,07 Mio. Euro | |
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01.04.2001 - 31.03.2006 |
ca. 1,29 Mio. Euro | |
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Wiedervernässung des Ochsenmoores am Dümmer |
abgeschlossen am 31.12.2000 |
ca. 705.580 Euro |
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Erhaltung und Entwicklung von Bruthabitaten des Wachtelkönigs an der Unterelbe |
abgeschlossen am 31.12.2001 |
ca. 375.800 Euro |
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Stabilisierung der Populationen von Elbe-Biber und Fischotter |
abgeschlossen am 30.06.2001 |
ca. 583.590 Euro |
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Beispielhafte Erhaltung und Entwicklung von Vordeichsflächen und Binnendeichstromland in der unteren Mittelelbe-Niederung |
abgeschlossen am 31.03.1999 |
ca. 383.470 Euro |
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