Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel

Lärm

Grundlagen

Schall gehört zu unserer natürlichen Umwelt. Er dient uns zur Orientierung in unserem Umfeld, zur Erkennung von Gefahren und zur Kontrolle von Tätigkeiten. Besonders wichtig ist Schall als Träger von Sprache, die ein entscheidendes Mittel zur Entfaltung der Persönlichkeit und zur Auseinandersetzung mit der sozialen Umwelt ist.

Schall wird zu Lärm, wenn er Menschen beeinträchtigt. Dabei können Hörschäden auftreten sowie Schlaf, Erholung und Kommunikation beeinträchtigt werden. Lärm erhöht zudem das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen.

Das Ausmaß der Beeinträchtigungen hängt nicht nur von akustischen Merkmalen und der Art des Geräusches ab, sondern auch von einer Vielzahl weiterer Faktoren: Die individuellen Reaktionen werden von Ort und Zeitpunkt der Schalleinwirkung sowie von subjektiven Faktoren der Betroffenen bestimmt. Neben seelischer und körperlicher Verfassung hängt die empfundene Beeinträchtigung unter anderem davon ab, wie empfindlich die Betroffenen gegenüber dem Lärm sind, und wie sehr sie an ihn gewöhnt sind.

Die subjektiv empfundene Lärmbeeinträchtigung hat nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes 2004 (Umweltbewusstsein, 2004) im Vergleich zu 2002 insgesamt abgenommen.

Lärmbelästigung

Lärmbelästigung
Lärmbelästigung

[Umfrage in Deutschland: Wie groß war die Lärmbelästigung in den letzten 12 Monaten (Quelle: UBA)]

Wird jedoch danach gefragt, welche Fortschritte die Bekämpfung des Lärms gemacht hat, so gibt ungefähr jeder vierte Befragte an, dass es eher schlimmer geworden sei.

Fortschritte im Lärmschutz

Fortschritte im Lärmschutz
Fortschritte im Lärmschutz

[Umfrage in Deutschland 2004: Wie groß sind die Fortschritte in Bereichen des Umweltschutzes? (Quelle: UBA)]

Mithilfe objektivierbarer Einflussfaktoren kann jedoch das Ausmaß der Lärmwirkungen abgeschätzt werden. Damit wird beurteilt, ob angestrebte Schutzziele (zum Beispiel die Vermeidung erheblicher Belästigungen oder die Gewährleistung einer guten Sprachverständlichkeit) erreicht werden. Beispiele für Umweltgeräusche mit ihren Schalldruckpegeln und ihren Wirkungen in der Umwelt sind in der Grafik angegeben.

Pegelbereich für Geräusche

Pegelbereich für Geräusche
Pegelbereich für Geräusche

[Pegelbereich für Geräusche in der Umwelt (Quelle: SRU)]

Schallpegel

Als akustische Kenngröße und zur Beschreibung der Wirkungen des Schalls auf Menschen dient der Schall(druck)pegel. Der hörbare Bereich umfasst die Schalldruckpegel von 10-5 bis 102 Pascal (Pa); dies entspricht auf der Dezibel-Skala 0 bis 140 Dezibel (dB). Die Schallwahrnehmung hängt nicht nur vom Schalldruck, sondern auch von der Tonhöhe, das heißt von der Schwingungsfrequenz der Schallwellen ab. Wahrnehmbar sind Frequenzen von 16 Hz bis 20 kHz.
Die Hörempfindlichkeit geht nicht in allen Frequenzbereichen mit dem physikalisch messbaren Schallpegel parallel. Um eine hörgerechte Schallmessung zu erreichen, wird das physikalische Messergebnis korrigiert, meistens nach der Bewertungskurve A. Der A-bewertete Schalldruckpegel stellt eine ausreichende Annäherung an die menschliche Lautstärkeempfindung dar. Eine Zu- beziehungsweise Abnahme um 10 dB wird als Verdoppelung beziehungsweise Halbierung der Lautstärke wahrgenommen.


Geräuschwirkung

Die Wirkung von Geräuschen lässt sich in drei getrennt zu betrachtende Bereiche aufteilen:

  • den auralen Bereich (Gehörschäden oder Hörermüdung) mehr als 85 dB Dauerbelastung,
  • den extraauralen Bereich (Steigerung der Herzfrequenz, Stressreaktionen oder Schlafstörungen) mit Pegeln für kurzfristige Einwirkungen zwischen 60 und 65 dB tagsüber und 50-55 dB nachts (gemessen am Ohr) und
  • den Belästigungsbereich (Gefühl der Verärgerung, Störung der Kommunikation oder Reizbarkeit) ab 45 dB tagsüber und 35 dB nachts
Richtwerte für die Ermittlung und Beurteilung verschiedener Geräuschquellenarten finden sich in der 16. und der 18. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (16. BImSchV, 18. BImSchV), der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz). Sie dienen dem Schutz und der Vorsorge vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie, 2002) hat die Europäische Union erstmals eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Sie wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.6.05 in deutsches Recht umgesetzt. Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Dazu werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen strategische Lärmkarten zu erstellen, die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren, Aktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind und die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung zu informieren. Die Umsetzung erfolgt in 2 Stufen.

Zeitplan zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Zeitplan zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Zeitplan zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

[Für die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind mehrere Jahre vorgesehen.]

Lärm

Übersicht