Das Kooperationsprogramm gewährt Zuwendungen für freiwillige Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung von für den Naturschutz wertvollen Biotopen sowie zu erhaltenden Lebens- und Zufluchtstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten, vorwiegend auf Flächen, die Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" sind. Die Bewirtschaftungsvereinbarungen werden jeweils für fünf Jahre getroffen.
In den "Förderkulissen Kooperationsprogramm Naturschutz" werden die Flächen dargestellt auf denen innerhalb der einzelnen Bereiche des Programms Verträge mit Bewirtschaftungsvereinbarungen abgeschlossen werden können.
Folgende Förderkulissen stehen zur Verfügung:
- Ackerwildkräuter (FM-Nr. 431)
- Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur (FM-Nr. 432)
- Besondere Biotoptypen (FM-Nr. 431 und 442)
- Dauergrünland - ergebnisorient. Honorierungsprinzip (FM-Nr. 411)
- Dauergrünland - handlungsorient. Honorierungsprinzip (FM-Nr. 412)
- Erschwernisausgleich
- Nordische Gastvögel (FM-Nr.421 und 422)
Ansprechpartner: Frank Kruse, MU, Tel.: (0511) 120-3540
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