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Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete

Nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme für Trinkwasserzwecke vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Ergänzend dazu trifft der zugehörige § 91 im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) Regelungen zum Festsetzungsverfahren und zur Bekanntmachung.

>>Tabelle zur Statistik der Trinkwasser-Schutzgebiete (NLWKN)

Wasserschutzgebiete werden seit dem 01.01.2005 von den unteren Wasserbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte, Region Hannover) per Verordnung festgesetzt, die Betroffenen werden vorher in einem Anhörungsverfahren beteiligt. Ein Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes wird gemäß § 91 Abs. 1 NWG von den zuständigen unteren Wasserbehörden entweder auf Antrag des Wasserversorgungsunternehmens oder von Amts wegen eingeleitet. In beiden Fällen trägt der Wasserversorger die Kosten der für das Verfahren benötigten Unterlagen.

Das jeweilige Festsetzungsverfahren ist unabhängig von dem vorhergehenden Wasserrechtsverfahren zur Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung für die betreffende Grundwasserentnahme, bei dem das Einzugsgebiet bereits dargestellt wird.

Die Verordnung trifft gemäß § 52 WHG die erforderlichen Schutzbestimmungen für das jeweilige Gebiet. Durch die Schutzbestimmungen können bestimmte Handlungen verboten oder für eingeschränkt zulässig erklärt werden. Dabei soll das Wasserschutzgebiet nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen eingeteilt werden

  • Schutzzone I: Fassungsbereich
  • Schutzzone II: Engere Schutzzone
  • Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B)

Als Fassungsbereich wird die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle ausgewiesen. Diese Schutzzone I soll vor jeder unmittelbaren Verunreinigung geschützt werden, sie wird deshalb in der Regel eingezäunt. Die engere Schutzzone muss den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Organismen sowie vor sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die bei geringer Fließdauer und -strecke zur Wassergewinnungsanlage gefährlich sind. Im Allgemeinen sind in der Schutzzone II bestimmte bauliche Anlagen nicht tragbar sowie Tätigkeiten die mit einer Verletzung der schützenden Deckschichten verbunden sind. Die weitere Schutzzone soll das Grundwasser gegen chemische oder radioaktive Verunreinigungen schützen. Diese Zone erstreckt sich in der Regel bis zur Grenze des unterirdischen Einzugsgebiets der Grundwasserentnahme. Bei großen Einzugsgebieten oder, wenn schützende Deckschichten vorhanden sind, wird eine Aufteilung in eine Zone III A und III B vorgenommen.

Einzelne Wasserschutzgebietsverordnungen und die zugehörigen Karten können Sie bei der jeweils zuständigen Wasserbehörde und auch bei der jeweiligen Gemeinde einsehen.

Für detailliert Interessierte ermöglicht der Feldblockfinder Niedersachsen eine spezielle Suche nach Feldblöcken der landwirtschaftlichen Nutzung auch mit Informationen zur Lage innerhalb eines Trinkwassergewinnungsgebietes.

Da die in den einzelnen Wasserschutzgebietsverordnungen festgelegten Regelungen zum Teil nicht mehr den nach heutigen Kenntnissen zu stellenden Anforderungen an den Grundwasserschutz genügen, müssten alle Schutzgebietsverordnungen durch ein eigenes Festsetzungsverfahren angepasst werden. Um diesen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und um einen einheitlichen Mindeststandard von Anforderungen zu erhalten, wurde das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) mit § 92 Abs. 1 NWG ermächtigt, durch Verordnung Schutzbestimmungen für alle oder mehrere Schutzgebiete festzusetzen. Hiervon machte das MU Gebrauch, als es erstmalig 1995 und dann in einer Aktualisierung im November 2009 die Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO, Nds. GVBl. Nr. 25/2009, S. 431) herausgab. Mit dieser Verordnung werden landeseinheitliche Schutzbestimmungen insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich für alle festgesetzten oder durch vorläufige Anordnung gesicherten Wasserschutzgebieten geschaffen.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stellt für Sie als Darstellungen von Umweltkarten auch die Schutz- und Gewinnungsgebiete für Grund- und Trinkwasser in Niedersachsen als Download und WMS-Dienst mit allen Schutzzonen bereit. Hier finden Sie auch Auswertungen des Datenbestandes.

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