Die Hauptursache für den Rückgang der Arten sind in der starken Veränderung ihrer spezifischen Lebensräume wie z.B. durch Trockenlegung, Überbauung, Zerschneidung, Nutzungsänderung und Schadstoff- und Stoffeinträge zu sehen. In erster Linie sind die Arten besonders bedroht, die sehr spezielle Ansprüche an ihren Lebensraum und Standort stellen. Gefährdet sind weiterhin solche Arten, die z.B. aus klimatischen Gründen in Niedersachsen am Rande ihres Areals siedeln.
Um den Verlust der Biodiversität zu verhindern und eine Wiederausbreitung der Arten zu bewirken, bietet das Niedersächsische MInisterium für Umwelt und Klimaschutz im Teilbereich Acker des Kooperationsprogramms Naturschutz insbesondere Maßnahmen zur Förderung von arten- und blütenreichen Artenschutzstreifen an.
Förderfähig sind nur Ackerflächen, die im Rahmen der Betriebsprämie nicht den Status Dauergrünland erhalten haben.
Der Teilbereich Acker teilt sich wiederum auf in den Unterteilbereich "Ackerwildkräuter" (FM-Nr. 431) und den Unterteilbereich "Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur" (FM-Nr. 432).
Unterteilbereich "Ackerwildkräuter" (FM-Nr. 431) (Flyer)
Rittersporn und Mohn
Gefördert wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerflächen. Damit soll erreicht werden, dass vor allem nach der Roten Liste Niedersachsen und Bremen landesweit vom Aussterben bedrohte und stark gefährdete Pflanzenarten (z.B. Adonisröschen, Feldrittersporn, Lämmersalat) und Pflanzengesellschaften erhalten bleiben. Im Rahmen eines 5-jährigen Vertrages sind jährlich Randstreifen entlang der Schlaggrenzen mindestens im Umfang der vereinbarten Fläche anzulegen und nach bestimmten Bedingungen zu bewirtschaften.
Gefördert werden können Ackerflächen innerhalb einer festgelegten Gebietskulisse. Hierbei handelt es sich um Flächen, auf denen die bedrohten Pflanzenarten oder -gesellschaften vorkommen. Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier einsehen.
Weitere Fragen zu den Bewirtschaftungsbedingungen und zu den Förderhöhen entnehmen Sie bitte der zum Download beigefügten Kurzbeschreibung oder Sie wenden sich an die für Sie zuständige untere Naturschutzbehörde (UNB) bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dies gilt auch für die Ausnahmeregelung für Ackerteilflächen und ganze Ackerflächen.
Nach Nr. 4.2 des Abschnitts I der Richtlinie Kooperationsprogramm Naturschutz sind über die auf den vereinbarten Flächen durchgeführten Bewirtschaftungsmaßnahmen in einer Schlagkartei ständig aktuelle Aufzeichnungen über Art und Zeitpunkt etc. zu führen. Das Schlagkartei-Muster für die FM-Nr. 431 sowie ein erläuterndes Merkblatt zur Schlagkarteiführung finden Sie nebenstehend als Download.
Unterteilbereich "Vogel- und Tierarten der Feldflur" (FM-Nr. 432) (Flyer)
Ortolan
Auch in diesem Programmteil wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerflächen gefördert. Vorrangig sollen aber Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen (Lebensraumstrukturen) für Vögel- und sonstige Tierarten der Agrarlandschaft geschaffen oder erhalten werden. Einen aktuellen Artikel aus "Die Zeit" zur Gefährdung des Ortolans lesen Sie hier.
Gefördert werden Ackerflächen innerhalb einer festgelegten Gebietskulisse. Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier einsehen.Weitere Fragen zu den Bewirtschaftungsbedingungen und zu den Förderhöhen entnehmen Sie bitte der zum Download beigefügten Kurzbeschreibung oder wenden sie sich an die für Sie zuständige untere Naturschutzbehörde (UNB) bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Nach Nr. 4.2 des Abschnitts I der Richtlinie Kooperationsprogramm Naturschutz sind über die auf den vereinbarten Flächen durchgeführten Bewirtschaftungsmaßnahmen in einer Schlagkartei ständig aktuelle Aufzeichnungen über Art und Zeitpunkt etc. zu führen. Das Schlagkartei-Muster für die FM-Nr. 432 sowie ein erläuterndes Merkblatt zur Schlagkarteiführung finden Sie nebenstehend als Download.
Randstreifen für den Rotmilan
Die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) und das MU haben am 28.09.2010 in Schneverdingen eine gemeinsame Fachtagung zum Thema "Über den Tellerrand geschaut - Lebensraum Feldflur in Gefahr?" durchgeführt. Ziel der Veranstaltung war ein gegenseitiger Informations- und Erfahrungsaustausch - auch über Ländergrenzen hinweg - über die Wirksamkeit und den Erfolg der bisherigen Schutzinstrumente und Fördermaßnahmen (Vertragsnaturschutz, Förderprojekte auf Landes- und Kreisebene) sowie die Möglichkeiten zu einer weiteren Optimierung. Die einzelnen Vorträge hierzu können Sie hier einsehen.