Für den Naturschutz besonders bedeutsame, kulturbetonte Biotoptypen sind in ihrem Fortbestand infolge einsetzender Verbuschung und Verbrachung stark gefährdet, wenn sie nicht weiter genutzt werden. Ziel des Teilbereiches "Besondere Biotoptypen" ist es daher, die naturschutzkonforme Bewirtschaftung bestimmter besonderer und schutzbedürftiger Biotoptypen aufzunehmen bzw. beizubehalten.
Durch die Förderung einer extensiven Bewirtschaftung dieser Flächen soll daher der langfristige Erhalt, die Pflege und Entwicklung von Lebens- und Zufluchtsstätten vieler auf der Roten Liste stehender gefährdeter Arten von Pflanzen und Tieren erreicht werden. Der Anteil des Besonderen Biotops muss den überwiegenden Teil der Fläche bzw. des Schlages umfassen.
Für Flächen, die im Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen nach der VO (EG) Nr. 73/2009 genutzt werden, wird das jährliche Entgelt ab 2011 um 65 EUR (vorher 45 bzw. 60 EUR) pro Hektar gekürzt.
Der Teilbereich Besondere Biotoptypen teilt sich wiederum auf in den Unterteilbereich "Beweidung" (FM-Nr. 441) und den Unterteilbereich "Mahd" (FM-Nr. 442).
Unterteilbereich "Beweidung" (FM-Nr. 441) - Flyer
Gefördert werden können Flächen innerhalb einer festgelegten Gebietskulisse, auf der die vorstehend genannten Biotoptypen vorkommen. Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier eingesehen.
Für erschwerte Bedingungen (mittlere bis starke Hanglage, Flachgründigkeit, Kleinstparzellierung, flexible Zäunung), und/oder eine ggf. zusätzlich durchzuführende Mahd von Teilflächen einschließlich Abtransport des Mähgutes werden jährliche Zuschläge gewährt. Kann die Mahd nur von Hand erfolgen, wird ein weiterer Zuschlag gezahlt. Die Erschwernis muss sich jeweils auf den überwiegenden Teil der Fläche bzw. des Schlages beziehen.
Weitere Fragen zu den Bewirtschaftungsbedingungen und zu den Förderhöhen entnehmen Sie bitte der zum Download beigefügten Kurzbeschreibung oder wenden sie sich an die für Sie zuständige untere Naturschutzbehörde bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Nach Nr. 4.2 des Abschnitts I der Richtlinie Kooperationsprogramm Naturschutz sind über die auf den vereinbarten Flächen durchgeführten Bewirtschaftungsmaßnahmen in einer Schlagkartei ständig aktuelle Aufzeichnungen über Art und Zeitpunkt etc. zu führen. Das Schlagkartei-Muster für die FM-Nr. 441 sowie ein erläuterndes Merkblatt zur Schlagkarteiführung finden Sie nebenstehend als Download.
Unterteilbereich "Mahd" (FM-Nr. 442) - Flyer
Gefördert wird im Rahmen einer 5-jährigen Vereinbarung die maschinelle Mahd von montanen Wiesen und Magerrasen mit dem ersten Schnitt nach dem 24. Juni bis spätestens 30. November jeden Jahres einschließlich Abtransport des Mähgutes.
Gefördert werden können Flächen innerhalb einer festgelegten Gebietskulisse auf der die vorstehend genannten Besonderen Biotoptypen vorkommen. Die derzeit gültige Förderkulisse können Sie hier einsehen.
Ob auf den Flächen innerhalb der Förderkulisse aber tatsächlich die oben genannten Besonderen Biotoptypen vorkommen, muss bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (UNB) nachgefragt werden.
Nach Nr. 4.2 des Abschnitts I der Richtlinie Kooperationsprogramm Naturschutz sind über die auf den vereinbarten Flächen durchgeführten Bewirtschaftungsmaßnahmen in einer Schlagkartei ständig aktuelle Aufzeichnungen über Art und Zeitpunkt etc. zu führen. Das Schlagkartei-Muster für die FM-Nr. 442 sowie ein erläuterndes Merkblatt zur Schlagkarteiführung finden Sie nebenstehend als Download.