Verkehrsflächen
Verkehrsflächen
[Zunahme der Verkehrsflächen in Niedersachsen in Hektar pro Tag (Foto: Aufwind-Luftbilder/Visum) (Quelle: NLS)]
Landschaftszerschneidung
Das dichter werdende Netz von Verkehrstrassen führt auch zu einer zunehmenden Zerschneidung der Landschaft, verbunden mit Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds, Verlärmung und Schadstoffbelastung der Umgebung. Vor allem für Tierarten mit hohem Raumbedarf und großem Aktionsradius sind große unzerschnittene Lebensräume unabdingbar. Auch für das Naturerleben der Menschen und die Erholungsqualität sind unzerschnittene verkehrsarme Räume wichtig.
Die zerschneidende Wirkung ist in der Regel umso stärker, je höher das Verkehrsaufkommen ist. Deshalb ist die Definition der Landschaftszerschneidung an das Verkehrsaufkommen gekoppelt; alle Straßen ab 1.000 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden werden als zerschneidende Elemente gezählt. Leider liegen in Niedersachsen nicht von allen Kreisstraßen Verkehrszählungen vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der größte Teil der Kreisstraßen mit mehr als 1.000 Fahrzeugen in 24 Stunden belastet ist. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke auf Kreisstraßen betrug bereits 1990 im alten Bundesgebiet 1.655 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden (BMVBW, 2004).
Unzerschnittene verkehrsarme Räume > 100 km2 in Niedersachsen
[Als Zerschneidungselemente zählen:
- Alle Straßen ab einer Verkehrsstärke von 1.000 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden,
- Bahnstrecken mit erheblicher verkehrlicher Bedeutung (mehrgleisig und/oder elektrifiziert),
- Ortslagen,
- Flughäfen,
- Kanäle mit Status Bundeswasserstraße der Kategorie IV oder größer.
Bei Straßen und Bahnlinien werden Tunnel ab einer Länge von 1.000 Metern als Unterbrechung berücksichtigt. Ein Vergleich mit früheren Karten ist nur bedingt möglich, da die Datenverfügbarkeit für Kreisstraßen verändert ist und die Zerschneidungselemente zum Teil neu definiert worden sind (betrifft vor allem Bahnlinien und Wasserstraßen). (Quelle: BfN, Arbeitsstand November 2005, Verkehrszählung 2000); Kartenerstellung: NLWKN/MU)]
Verkehrslärm
Lärm kann nicht nur belästigen und die Kommunikation stören, sondern auch durch chronische Beeinträchtigung des Schlafes, der Erholung und der geistigen Arbeit eine Gesundheitsgefährdung darstellen Dabei steht die Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr an erster Stelle, gefolgt vom Flugverkehr und dem Schienenverkehr (siehe Kapitel 4.6).