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Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung

Das Bundesprogramm zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung" besteht seit 1979. Deutschland fördert damit national bedeutsame Landschaften als Beitrag zum Schutz des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung supranationaler Naturschutzverpflichtungen. Das Förderprogramm soll zum dauerhaften Erhalt von Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen zu schützender Tier- und Pflanzenarten beitragen.

Im Jahre 1989 wurde dieser Förderbereich durch das Gewässerrandstreifenprogramm erweitert. Dieses Programm hat sich zum Ziel gesetzt, durch die Ausweisung von mindestens zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen zur Verbesserung der ökologischen Qualität der Fließgewässer beizutragen. Außerdem soll die Eigendynamik von Gewässern gefördert und auf diese Weise ein Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet werden.

Träger der Projekte sind in Niedersachsen meist Kommunen. Erklärtes Ziel des Bundesförderprogramms ist es, die Kernflächen der Projektgebiete bis zum Ende der jeweiligen Projektlaufzeit als Naturschutzgebiete zu sichern.

Es liegen Informationen über die Projekt- und Kerngebiete der laufenden und abgeschlossenen Naturschutzgroßprojekte des Bundes vor.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
02.06.2009
zuletzt aktualisiert am:
23.10.2023

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