Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Städten

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Marcus Bosse (SPD) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am Donnerstag wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Dieselfahrverbot in Städten erwartet. Die Deutsche Umweltstiftung hat Klage eingereicht, um Fahrverbote in zu stark belasteten Städten zu erreichen. In Niedersachsen wären davon u. a. die Städte Hannover, Osnabrück und Oldenburg betroffen.

In einer Pressemitteilung des Bundesumweltamtes vom 1. Februar 2018 sagt Maria Kratzberger: „Wir sind aber noch längst nicht am Ziel. Immer noch liegen viele Städte deutlich über dem seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert, viele Einwohner sind also weiter zu viel gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid ausgesetzt.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung ist in Niedersachsen den Kommunen (Lk/kS/gsS/sG) übertragen worden. Im Jahr 2017 ist es in Hannover, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück wiederum zu Überschreitungen des NO2-Jahresimmissionsgrenzwertes von 40 µg/m³ gekommen. Die Städte sind daher gefordert, ihre bestehenden Luftreinhaltepläne um weitere Minderungsmaßnahmen zu ergänzen. Im Rahmen des nationalen Sofortprogramms Saubere Luft haben die Städte für ihre geplanten Mobilitätsmaßnahmen eine Förderungszusage aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ zur Erstellung von kommunalen Masterplänen erhalten. Die neuen Mobilitätsmaßnahmen müssen jetzt in die Luftreinhaltepläne aufgenommen und umgesetzt werden.

1. Welche Maßnahmen sind in niedersächsischen Städten und Kommunen geplant, um die Luftqualität zu verbessern?

Die von NO2-Überschreitungen im Jahr 2016 betroffenen Kommunen haben im Rahmen der nationalen „Sofortprogramms Saubere Luft“ folgende Mobilitätsmaßnahmen geplant:

Hannover

  • Digitalisierung des Verkehrs

  • Vernetzung im öffentlichen Nahverkehr

  • Urbane Logistik Hannover

  • Elektrifizierung des Verkehrs

  • Verbesserung Radverkehr

  • Bildung zu nachhaltiger Mobilität

Osnabrück

  • Reduzierung des MIV

  • Elektrifizierung der Busflotte

  • Nachrüstung der Busflotte

  • Umweltsensitives Verkehrsmanagement

Oldenburg (Grüne Umweltzone in Planung)

  • Monitoring-System städtischer Verkehr

  • Ausstattung Verkehrsinfrastruktur mit intelligenten Technologien

  • Entwicklung einer Parkplatz-App

  • Beschleunigte Modernisierung der ÖPNV-Flotte

  • Verlagerung von PKW-Fahrten zu ÖPNV

  • Aufbau Multimodaler Mobilitätsverbund

  • Steigerung des Anteils Emissionsarme Fahrzeuge

  • Optimierung Logistikkonzept Innenstadt

Hildesheim

  • Verkehrsmanagement

  • Umrüstung bestehende ÖPNV-Flotte

  • Logistikkonzept Innenstadt

  • Förderung Radverkehr

  • Förderung der Elektromobilität

  • Städtische Fahrzeugflotte emissionsarm umrüsten

  • Verlagerung von PKW-Fahrten auf ÖPNV

  • Teststrecke Modelprojekt autonomes Fahren

  • Ergänzung weiterer P+R-Anlagen

  • Multimodaler Mobilitätsverbund

  • Pilotsiedlung Elektromobilität

Hameln

  • Mobilitätsmanagement

  • Fahrradfreundliche Stadt Hameln

  • Optimierung des ÖPNV

  • Förderung der Elektromobilität

  • Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung emissionsarmer Mobilität

2. Wie haben sich die Belastungen in den Städten und Kommunen in den letzten Jahren verändert?

Die aktuelle Auswertung der im Rahmen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) durchgeführten Schadstoffmessungen im Jahr 2017 durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zeigt, dass die NO2-Belastung in Braunschweig, Göttingen, Hameln, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg weiter zurückgegangen ist. Das ist das Ergebnis der Luftqualitätsüberwachung 2017. Im Vergleich zum Vorjahr sank die durchschnittliche NO2-Belastung an den 14 Verkehrsstationen der genannten Städte im Durchschnitt um 3,7 µg/m³ und war damit besser als der vom Umweltbundesamt ermittelte bundesweite Rückgang von 2 µg/m³. Überschreitungen des gültigen Immissionsgrenzwertes von 40 µg/m³ wurden allerdings noch in Hannover (48 µg/m³), Hildesheim (42 µg/m³), Oldenburg (49 µg/m³) und Osnabrück (46 µg/m³) registriert.

3. Wie bewertet die Landesregierung den Beitrag der einzelnen Maßnahmen bei der Veränderung der Werte?

Die Gründe für die Rückgänge im Jahr 2017 sind vielfältig und können auch regional sehr unterschiedlich sein. Zum einen hat sich die Fahrzeugflotte modernisiert. Die Flotte veränderte sich nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes auch hin zu weniger Dieselfahrzeugen. Beides führt zu einer Verringerung der verkehrsbedingten NOx-Emissionen und damit zum Minderung der NO2-Belastung. Neben einer Vielzahl möglicher anderer lokaler Maßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Verkehrsverstetigung beeinflusst auch die Meteorologie die auftretenden NO2-Immissionen.

Eine direkte Zuordnung einzelner Maßnahme zur Erklärung der Veränderung der Werte bedarf einer aufwändigen Detailanalyse und setzt insbesondere neben den örtlichen, baulichen Verhältnisse die genaue Kenntnis der zeitlichen Verkehrsmenge, deren Zusammensetzung und dem Verkehrsfluss voraus.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln