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Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dunja Kreiser (SPD) geantwortet.


Vorbemerkung der Abgeordneten

Nach der neuen Klärschlammverordnung, die im Oktober 2017 in Kraft getreten ist, müssen Klärschlämme für die Wiedergewinnung von Phosphor ab 2029 aus Kläranlagen für mehr als 50 000 Einwohner recycelt werden. Ziel ist laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, nach und nach den Stoffkreislauf Phosphor zu schließen und damit die Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten abzubauen. Das schont die endlichen Phosphorressourcen und verringert Schadstoffeinträge in Böden. Phosphor ist endlich, in ca. 70 Jahren sind die Phosphorreserven aufgebraucht.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei steigender Weltbevölkerung und zunehmenden Wohlstandsansprüchen wird der Phosphorbedarf insbesondere für Dünge- und Futtermittel weltweit deutlich steigen. Die derzeit wirtschaftlich abbaubaren Phosphorvorkommen weisen insgesamt zunehmend höhere Schadstoffbelastungen auf. Der Abbau in den Herkunftsländern sowie die Verarbeitung zu Mineraldüngern sind mit erheblichen Umweltbelastungen und hohem Energiebedarf verbunden. Daher wird es zukünftig notwendig werden, Phosphor verstärkt aus Abfällen und anderen Stoffen zu gewinnen, um insbesondere aus Primärrohstoffen hergestellte mineralische Phosphordünger durch Recyclingprodukte zu substituieren. Die effiziente Nutzung der in Niedersachsen vorhandenen sekundären Phosphorquellen ist deshalb anzustreben. Durch die Etablierung von geeigneten Phosphor-Rückgewinnungsverfahren kann künftigen Abhängigkeiten entgegengewirkt, die Nahrungsmittelproduktion gesichert und die mit dem Phosphorabbau verbundene Umweltbelastung reduziert werden. Abwasser, Klärschlamm und Klärschlammasche stellen u.a. eine geeignete Quelle für die Rückgewinnung von Phosphor dar. Gegebenenfalls kann nach einer Verbrennung auch Tiermehl, für das keine andere geeignete Verwertung besteht, als weitere Quelle für die Phosphor-Rückgewinnung genutzt werden.

Die neue Klärschlammverordnung vom 27. September 2017 sieht die Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung für Klärschlämme mit einem Phosphorgehalt von 20 Gramm oder mehr je Kilogramm Trockenmasse vor. Hierfür bestehen Übergangsfristen

  • von 12 Jahren (gültig ab dem Jahr 2029) für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten (EW) und

  • von 15 Jahren (gültig ab dem Jahr 2032) für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 EW.

    Nach Ablauf dieser Übergangsfristen ist die direkte Nutzung des Phosphors nur noch für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von bis zu 50.000 EW unbefristet zulässig. Der Nährstoff Phosphor wird in der Regel auch bei der direkten Aufbringung von Klärschlamm auf den Boden von den Pflanzen genutzt. Diese Ausnahmeregelung betrifft ca. 40 % des Gesamtklärschlammaufkommens von derzeit ca. 180.000 Tonnen Trockenmasse pro Jahr.

    Die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm kann direkt in der wässrigen Phase z. B. durch Fällung oder nach der Vorbehandlung in einer Klärschlammverbrennungsanlage aus der Verbrennungsasche erfolgen. Derzeit befindet sich eine Vielzahl von Phosphorrückgewinnungsverfahren in der Entwicklung. Die großtechnische Umsetzung ist jedoch gegenwärtig erst in wenigen Fällen erfolgt und wirtschaftlich möglich.

    In Niedersachsen sind drei Klärschlammmonoverbrennungsanlagen in Planung. Bei der Monoverbrennung von Klärschlamm kann die anfallende Asche für die Phosphor-Rückgewinnung genutzt werden. Damit besteht nach Ablauf der Übergangsfristen der Klärschlammverordnung im Jahr 2032 die Möglichkeit, die Einfuhr von derzeit ca. 50.000 Tonnen Phosphor (P2O5 - Phosphorpentoxid)[1] nach Niedersachsen um ca. 8.000 Tonnen durch Sekundärphosphor aus Klärschlamm zu reduzieren.

1. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung, diesem Problem entgegenzuwirken?

Die Landesregierung wird die derzeitigen Planungen zur thermischen Klärschlammentsorgung in Niedersachsen unterstützen.

2. Gibt es Planungen der Landesregierung, die Rückgewinnung des Phosphors aus Klärschlamm zu unterstützen?

Niedersachsen beabsichtigt, mit den Betreibern der Anlagen zur thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm sowie den Gemeinden und Städten Gespräche über die verfahrenstechnische Rückgewinnung von Phosphor aus Aschen zu führen.

3. Unter dem Aspekt der Ressourcenschonung muss Klärschlamm zur Phosphorrückgewinnung weiterhin zur Verfügung stehen. Gibt es unter Berücksichtigung der Klärschlammverordnung Pläne, Klärschlamm zentralisiert zu behandeln und zu vermarkten? Einige Verbände fordern dies seit Jahren.

In Niedersachsen ist zunächst die Errichtung von drei Anlagen zur thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm in Hannover, Hildesheim und Helmstedt geplant.



[1] Nährstoffbericht 2016/2017 der Landwirtschaftskammer

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