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Plenum 25. Januar 2018: Mündliche Anfragen – Frage 22

Antwort auf die mündliche Anfrage: Müssen die Kriterien zur Förderung von Herdenschutzhunden überarbeitet werden?


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe, Horst Kortlang, Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut der aktuellen Fassung der Richtlinie Wolf werden bei der Förderung von Herdenschutzhunden zur Vermeidung von Wolfsübergriffen ausschließlich Hunde der Rassen „Pyrenäen-Berghund“ oder „Maremmano-Abruzzese“ oder Mischungen aus diesen Rassen berücksichtigt. Weiter heißt es in der Richtlinie Wolf: „Die Hunde müssen aus bewährten Arbeitslinien (Gebrauchszucht für Zwecke des Herdenschutzes) stammen, oder ihre individuelle Tauglichkeit als Herdenschutzhund muss durch ein Prüfungszeugnis nachgewiesen werden. Im Ausnahmefall können Hunde anderer Herdenschutzrassen gefördert werden, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und die Hunde nachweislich keine unerwünschte Aggressivität gegenüber Menschen zeigen.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Nennung der Rassen „Pyrenäen-Berghund“ und „Maremmano-Abruzzese“ in der Richtlinie Wolf ist darauf zurückzuführen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Richtlinie in Deutschland die meisten Erfahrungen mit diesen Rassen vorlagen.

Es gibt aber keine Festlegung auf diese Rassen. Durch die Ausnahmereglung können auch Hunde anderer Rassen gefördert werden.

1. Ist es nach Auffassung der Landesregierung sinnvoll, bei der Förderung von Herdenschutzhunden zur Vermeidung von Wolfsübergriffen grundsätzlich nur Hunde der Rassen „Pyrenäen-Berghund“ oder „Maremmano-Abruzzese“ oder Mischungen aus diesen Rassen zu berücksichtigen, wenn ja, warum, wenn nein, welche Änderungen beabsichtigt die Landesregierung bei der Förderung von Herdenschutzhunden?

Nein, eine solche Einschränkung erscheint aus heutiger Sicht nicht sinnvoll. Auch Tiere aus anderen Herdenschutzhund-Rassen und deren Mischlinge werden grundsätzlich als geeignet angesehen, wenn diese keine besonders ausgeprägte Aggressivität gegenüber Menschen aufweisen. Bei der geplanten Überarbeitung der Richtlinie ist eine entsprechende Klarstellung vorgesehen.

2. Gab es bisher Antragsteller, die von der Ausnahmeregelung in der Richtlinie Wolf Gebrauch machen wollten, indem sie eine Förderung von Hunden anderer Herdenschutzrassen beantragt haben, wenn ja, wie viele dieser Anträge gab es bisher, und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt, bzw. wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

Es gab bisher sieben Antragsteller, die von der Ausnahmeregelung in der Richtlinie Wolf Gebrauch gemacht haben, indem sie eine Förderung von Hunden anderer Herdenschutzrassen beantragt haben. Alle sieben Anträge wurden bewilligt.

3. Welche Auswirkung hat die grundsätzlich ausschließliche Förderung der Rassen „Pyrenäen-Berghund“ oder „Maremmano-Abruzzese“ und eine dadurch eventuell steigende Nachfrage nach diesen Rassen nach Auffassung der Landesregierung auf die Anschaffungskosten für Hunde dieser Rassen?

Wie aus den Antworten zu Fragen 1 und 2 ersichtlich, erfolgt keine ausschließliche Förderung der zwei genannten Rassen. Auch die Anschaffung von Hunden anderer Rassen ist förderfähig. Verlässliche Daten zu der Preisentwicklung bei Herdenschutzhunden liegen der Landesregierung aktuell nicht vor.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

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