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Marktüberwachung

Die Marktüberwachung dient zu einen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen und unsicheren Produkten, zum anderen der Stärkung des fairen Wettbewerbs. Die europäische Marktüberwachungs-Verordnung (EG) 765/2008 setzt den gesetzlichen Rahmen für eine gemeinsame europäische Marktüberwachung. Sie umfasst mehr als 30 verschiedene europäische Einzelverordnungen und Richtlinien. Im Laufe des Jahres 2017 soll sie europaweit grundlegend überarbeitet werden.

Enthalten Produkte gefährliche Inhaltsstoffe, sind sie kindergesichert und richtig gekennzeichnet, ist bei Elektrogeräten der Energieverbrauch richtig angegeben, werden technische Normen eingehalten, wie sind die Produkte nach Ablauf ihrer Lebensdauer ordnungsgemäß zu entsorgen, werden bei mobilen Geräten und Motoren die vorgeschriebenen Grenzwerte für Abgase eingehalten? Diese und weitere Fragen sind Themen der Marktüberwachung im Umweltministerium.

Die Marktüberwachung vor Ort erfolgt durch die Staatliche Niedersächsische Gewerbeaufsicht sowie auf kommunaler Ebene.

Marktüberwachung ist aber noch viel mehr: Stofflicher Verbraucherschutz bei Bekleidung, Spielzeug, Lebensmitteln, Technischer Verbraucherschutz und Produktsicherheit und wirtschaftlicher Verbraucherschutz gegen Wettbewerbsverzerrungen und Betrug an Kunden.

Diese Aufgaben werden im Niedersachsen in drei weiteren Ministerien, dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bearbeitet.

Alle vier Ministerien kommen in regelmäßigen Abständen zu Marktüberwachungsbesprechungen zusammen, um sich gegenseitig über ihre jeweiligen Maßnahmen zu informieren, gemeinsame Überwachungsaktionen zu besprechen und Doppelarbeit zu vermeiden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.04.2017

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