Wohnen in Niedersachsen: Gemeinschaft lebendig gestalten
400 Millionen Euro mehr für die Wohnraumförderung
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unterstützt in diesem Jahr mit insgesamt 4 Millionen Euro erneut Projekte in der Stadtentwicklung, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Quartier fördern. „Die Menschen in einem Stadtviertel brauchen ein gemeinsames Miteinander“, sagte Bauminister Olaf Lies. „Die von uns geförderten Projekte stärken den sozialen Zusammenhalt und verbessern die Situation in den Wohnvierteln. Insgesamt haben wir in einer Jury 39 Förderprojekte ausgewählt, die Antworten geben und praktische Lösungen entwickeln und umsetzen – gemeinsam mit den Menschen vor Ort.“ Zur Pressemitteilung vom 28. Juni 2019
Minister Lies: „Bis 2023 bis zu 1,7 Milliarden für soziale Wohnraumförderung - Guter Tag für Niedersachsen“: Der Niedersächsische Landtag hat über das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen und Zukunftsvorsorge entschieden. Mit den Stimmen von SPD und des Koalitionspartners CDU ist das Gesetz mit großer Mehrheit verabschiedet worden. Das Land setzt damit seine Ankündigung um, aus dem Haushaltsüberschuss des Jahres 2018 die Summe von 400 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung zu stellen. Die Mittel fließen in das Sondervermögen des Landes, aus dem die Wohnraumförderung finanziert wird. Mit den Finanzhilfen des Bundes werden bis 2023 insgesamt 1,7 Milliarden Euro für den geförderten Wohnungsbau bereitgestellt. Zur Pressemitteilung vom 18. Juni 2019
Niedersachsens Bauminister Olaf Lies hat das Städtebauförderungsprogramm 2019 bekannt gegeben. „Wir wollen, dass die Menschen sich in ihrem Umfeld wohlfühlen und dass die Städte und Gemeinden lebenswert und lebendig bleiben. Das ist für das Miteinander wichtig. Die Städtebauförderung des Landes ist dabei von großer Bedeutung“, sagte er. Insgesamt stehen Niedersachsens Städten und Gemeinden in diesem Jahr rund 121,652 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Mit dem Eigenanteil der Gemeinden von rund 54,9 Millionen Euro und den sogenannten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von rund 5 Millionen Euro beträgt das Gesamt-Investitionsvolumen rund 181,5 Millionen Euro. Zwei Drittel der gesamten Städtebauförderungsmittel kommen dem ländlichen Raum zugute. Zur Pressemitteilung vom 03. Mai 2019
Während einer Sitzung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen hat Bauminister Olaf Lies die Wohnbaulandumfrage 2018 vorgestellt. „Wir wollen die Lebensqualität der Menschen erhalten und verbessern. Und wir brauchen bezahlbares Bauland. Der Bericht zeigt, dass in den Kommunen in 2018 deutlich mehr Baugebiete ausgewiesen wurden, als in den Jahren zuvor. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein, damit es gelingt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“ zur Pressemitteilung vom 26. April 2019
Investitionspakt soziale Integration im Quartier: "Ob wir uns in einem Stadtteil wohlfühlen, hängt auch maßgeblich vom Wohnumfeld und von der vorhandenen Wohn-Infrastruktur ab," sagte Bauminister Olaf Lies. "Niedersachsen ist lebenswert und schön und wir wollen, dass das so bleibt und sich unsere Bürgerinnen und Bürger in unseren Städten zu Hause fühlen. Deshalb ist es so wichtig, die Kommunen beim Bau von Stadtteilzentren, Kindergärten, Schulen, Bibliotheken, Bürgerhäusern oder Kultur- und Bildungszentren zu unterstützen. Mit dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ leisten das Land und der Bund einen Beitrag dafür, die gesellschaftliche Integration und den sozialen Zusammenhalt in Stadt- und Ortsteilen zu stärken und die Lebensqualität vor Ort spürbar zu verbessern. Damit bauen wir Zukunft!“ zur Pressemitteilung vom 04. April 2019
Soziale Wohnraumförderung
Land stellt 400 Millionen Euro zusätzlich bereit
Als ein „kraftvolles Signal für den Wohnungsbau“ haben die Mitglieder des Bündnisses für bezahlbares Wohnen, die Erhöhung der Landesmittel für den sozialen Wohnungsbau bezeichnet. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, aus dem Haushaltsüberschuss des Jahres 2018 die Summe von 400 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung zu stellen. Der Betrag soll in das Sondervermögen des Landes fließen, aus dem die Förderung finanziert wird.
Mit der sozialen Wohnraumförderung unterstützt das Land den Wohnungsbau für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen. Mit den Mitteln des Landes wurde insbesondere der Mietwohnungsneubau unterstützt, aber auch die Schaffung von Wohneigentum oder die Modernisierung von bestehendem Wohnraum. Rund 7.000 Wohnungen sind in den vergangenen fünf Jahren in Niedersachsen gefördert worden.
2016 bis 2018 sind knapp 370 Millionen Euro Fördermittel bewilligt worden, das ist eine deutliche Steigerung zu den Jahren davor.
In 2018 wurden 1.534 Wohnungen gefördert, davon 646 im allgemeinen Mietwohnungsneubau und 491 Wohnungen/Wohnräume für Studierende.
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
Der Bund stellt den Ländern für die Programmjahre 2017 bis 2020 jährlich 200 Mio. € für den Programmbereich „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ zur Verfügung. Die Mittel für das Programmjahr 2019 betragen für das Land Niedersachsen 18.789.000 €. Der zu finanzierende Landesanteil beträgt 3.757.800 € (Gesamtvolumen 22.546.800 €).
Der Investitionspakt, der an die Systematik der Städtebauförderung anknüpft, verfolgt gemäß Verwaltungsvereinbarung folgende Ziele:
- Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier,
- Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit,
- Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen,
- Beitrag zur Quartiersentwicklung durch Verbesserung der baukulturellen Qualität.
Städtebauförderung
Ziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig (als Wirtschafts- und Wohnstandorte) zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben.
Das Land Niedersachsen unterstützt die Städte und Gemeinden dabei und fördert die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit den Programmen der Städtebauförderung. Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung von nachhaltiger Stadtentwicklung. Sie trägt dazu bei, die Ziele einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklungspolitik zu konkretisieren.
Die sechs Programme sind: Soziale Stadt, Stadtumbau West, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Kleinere Städte und Gemeinden, Zukunft Stadtgrün
Förderung Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
Nach der erfolgreichen Bewältigung der Erstaufnahme stehen die Städte und Gemeinden in Hinblick auf die Integration der zugewanderten Menschen vor neuen und großen Herausforderungen. Mit dem Zuzug der Geflüchteten ist ggf. auch die Problematik verbunden, dass sich die betroffenen Stadtquartiere und Orte zu sozialen Brennpunkte entwickeln können. Vor diesem Problem stehen nicht nur die Städte und Gemeinden in den Ballungsräumen - auch der ländliche Bereich ist betroffen. Auch dort gilt es, mit dem neuen Förderansatz „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“ zur Stärkung von Quartieren und Nachbarschaften vorzubeugen. Es sollen Maßnahmen unterstützt werden, die die betroffenen Ortsteile positiv ausgestalten.
Im Jahr 2019 stehen 4 Millionen Euro für die Modellförderung Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement im Haushalt zur Verfügung. Die Mittel sollen in Hinblick auf die sehr unterschiedlichen Situationen und Voraussetzungen vor Ort passgenaue Lösungen und ein breites Spektrum unterschiedlicher Handlungsansätze ermöglichen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt daher im Rahmen von Wettbewerben. Die Abgabefrist für die Wettbewerbsbeiträge endet am 26.04.2019. Am 16. September findet eine Fachtagung „Gute Nachbarschaft“ statt.
Niedersächsisches Quartiersgesetz
- Das geplante NQG soll es den Akteuren vor Ort ermöglichen, eigeninitiativ und durch gemeinschaftliches Handeln ihr Stadtviertel wieder zu beleben
- Stadtviertel lebenswerter machen: Quartiersgemeinschaften gründen mit einer mit der Kommune abgestimmten Satzung und Maßnahmen- und Finanzierungskonzepten
- Aufwertungsmaßnahmen durchführen, z.B. bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, Leerstandsmanagement oder Maßnahmen zur Sauberkeit und Sicherheit
- Finanziert werden die Aufwertungsmaßnahmen durch eine Sonderabgabe von allen Grundstückseigentümern im Quartier
- Kommune erhebt die Abgabe und stellt sie der Quartiersgemeinschaft zur Verfügung (vierteljährlich)
- Laufzeit für die Abgabenerhebung beträgt längstens 5 Jahre
- Das sichert die Liquidität der Gemeinschaft und sie kann längerfristige Aufwertungsmaßnahmen angehen
- Kommune kann sich an der Finanzierung beteiligen
- Neue Spielräume - Perspektive zur Wiederbelebung der Stadtteile
Gesetzgebungsverfahren zu Zweckentfremdungsverbot und Wohnraumschutz
Koalitionsvereinbarung 18. WP: »Wir wollen ein Wohnraumschutzgesetz schaffen, das einerseits die Rechte von Mietern auf angemessene Wohnzustände definiert und andererseits den Kommunen die Möglichkeit einräumt, über eine Satzung die Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterbinden.«
Auf Wunsch des NST wurden die beiden Gesetzesbestandteile getrennt, das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohntraum (NZwEWG) wurde als Fraktionsentwurf von SPD und CDU vorgezogen und im März-Plenum des Nds. Landtages verabschiedet.
Wesentliche Inhalte des NZwEWG:
- In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können Gemeinden durch Satzung für höchstens fünf Jahre die Zweckentfremdung von Wohnraum verbieten
- Zweckentfremdung kann z. B. die Nutzung als Ferienwohnung, Büro, Werkstatt oder Arztpraxis sein, aber auch spekulativer Leerstand und Abriss von Wohnraum
- Die Werbung für ungenehmigte Ferienwohnungen auf Onlineplattformen kann die Gemeinde ebenfalls verbieten und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden
Der Entwurf des Wohnraumschutzgesetzes (NWoSchG) wird voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte im Landtag beraten, das Gesetz soll zum 01.01.2020 in Kraft treten
Wesentliche Inhalte des NWoSchG:
- Festlegung der Mindestausstattung und der Belegungsdichte bei Mietwohnungen
- Zusätzliche Anordnungsbefugnisse der Gemeinden gegen Wohnraumverwahrlosung
- Betreten von Wohnungen durch Gemeindebedienstete gegen den Willen der Mieter
- Verhinderung von Geschäftsmodellen, die die Unterbringung von Armutsmigranten in überteuerten Schrottimmobilien zulasten der Sozialleistungsträger zum Gegenstand haben
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.04.2019
zuletzt aktualisiert am:
08.07.2019