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Prüf- & Maßnahmenwerte

Ein wesentlicher inhaltlicher Schwerpunkt des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist die Hilfestellung zur Beurteilung bestehender Verunreinigungen. Das Gesetz gibt hierfür unter anderem Bodenwerte vor, sog. Prüf- und Maßnahmenwerte, die erstmals bundeseinheitlich in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung festgelegt sind. Sie wurden mit dem Ziel festgelegt, Gesundheitsgefahren für den Menschen (und Gefahren für andere Schutzgüter) abzuwehren, die mit den Auswirkungen verunreinigten Bodens verbunden sind.

Der Prüfwert ist ein Signalwert, bei dessen Überschreitung eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann und weitere Sachverhaltsermittlungen notwendig werden. Der Maßnahmenwert kennzeichnet eine Handlungsschwelle, bei deren Überschreitung in der Regel eine Gefahr – und folglich ein Bedarf zur Abwehr von Gefahren durch entsprechende Maßnahmen – besteht. Die Zahlenwerte beruhen auf toxikologischen Daten der verschiedenen Schadstoffe und auf Modellannahmen (Expositionsszenarien) zur Aufnahme von Schadstoffen aus dem Boden bei unterschiedlicher Nutzung. Vor der Festlegung von Maßnahmen ist immer zu prüfen, inwieweit die getroffenen Annahmen in Bezug auf die konkreten Umstände des Einzelfalles zutreffend sind.

Der ständige Ausschuss "Altlasten" (ALA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat ein Informationsblatt für den Vollzug zu "Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten" erarbeitet. Die Dokumentation enthält Prüfwert-Vorschläge bzw. stoffbezogene Berechnungen für altlastenrelevante Stoffe und Stoffgruppen für den Wirkungspfad Boden - Mensch, die bisher nicht in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung enthalten sind. Die Anwendung dieses Informationsblattes wurde durch die Umweltministerkonferenz (UMK) empfohlen.

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