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Delmenhorst

1. Wann Luftreinhalteplan und warum?

Die Erstellung eines Luftreinhalteplanes für Delmenhorst war nicht erforderlich, weil eine zur Ermittlung der Luftschadstoffsituation durchgeführte Modellrechnung zeigte, dass die Grenzwerte für NO2 und PM10 im Jahr 2010 eingehalten werden.

2. Besonderheiten?

In Delmenhorst wurde zur Ermittlung der Luftschadstoffbelastung eine Modellrechnung, jedoch keine Messung der Luftschadstoffbelastung durchgeführt.

Die Modellrechnung zeigte, dass die Emissionen im Stadtgebiet in hohem Maße vom Straßenverkehr verursacht werden, aber auch der Hausbrand wesentlich zu den Emissionen beiträgt.

Der Bericht des GAA Hildesheim „Modellgestützte Abschätzung der Luftschadstoffbelastung - Delmenhorst-" zeigte, dass der für PM10 geltende Jahresgrenzwert von 40 µg/m³, der Tagesgrenzwert (35 Tage > 50 µg/m³) und der für NO2 geltende Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ eingehalten werden.

Die im Rahmen des Projektes HErmEliN (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) für Delmenhorst im Bezugsjahr 2011 ermittelten Immissionsbelastungen bestätigen die Ergebnisse der vormals durchgeführten Modellrechnung weitestgehend. Aufgrund des konservativen Ansatzes werden jedoch im HErmEliN-Projekt potenzielle Belastungsschwerpunkte für den Luftschadstoff NO2 ermittelt.

Die Stadt Delmenhorst wurde über die ermittelten potenziellen Belastungsschwerpunkte informiert und hat ihrerseits die im HErmEliN-Projekt verwendeten Verkehrsdaten aktualisiert. In einer Neuberechnung für das Bezugsjahr 2017 wurden auf der Grundlage aktueller Verkehrsdaten mit einem konservativen Modellierungsansatz in Delmenhorst für NO2 keine Belastungsschwerpunkte mehr ermittelt.

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