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AUKM - AN 7 " Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen"

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Ziel der Maßnahme ist die Erhaltung und ggf. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumes sowie die Aufrechterhaltung und ggf. Wiederherstellung einer stabilen, langfristig sich selbst tragenden Population durch eine rotmilangerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.
Rotmilan Bildrechte: MU
Rotmilan

Durch die Bereitstellung von Nahrungsflächen während der Brutzeit des Rotmilans (Flächen mit niedriger Vegetation) kann dann durch Jagd auf die Kleintiere die Aufzucht von Jungvögeln gefördert werden.

Gefördert wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerland zum Erhalt des Rotmilans. Im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung sind mehrjährige Schonstreifen/ -flächen anzulegen und nach bestimmten Bedingungen zu bewirtschaften.

Schonstreifen müssen dabei eine Seitenbreite von mindestens 15 m besitzen. Schonflächen müssen mindestens eine Größe von 0,25 ha und an einer Stelle eine Mindestbreite von 15 m aufweisen.

Die betreffenden Flächen sind mit mehrjährigen Futterkulturen, bestehend aus niedrigwüchsigen Kräutern und Gräsern als Hauptfrucht bis zum 15. April des ersten Verpflichtungsjahres zu bestellen. Eine Aussaat im Herbst des Vorjahres ist zulässig.

Der Aufwuchs ist mindestens zweimal im Jahr im Zeitraum ab dem 1. Mai bis einschließlich 30. Juni zu mähen. Das Mähgut ist abzufahren. Im ersten Verpflichtungsjahr ist eine einmalige Nutzung bis einschließlich 31. Juli zulässig. Weitere Nutzungen (Schnittnutzung/ Nachbeweidung) sind ab dem 16. August, im ersten Verpflichtungsjahr ab dem 1. Juli, zulässig.

Auf jeweils mindestens 20 % bis maximal 50 % der betreffenden Fläche ist eine Ruhezeit einzuhalten. Die ruhende Fläche, deren Lage jährlich wechseln kann, darf frühestens ab dem 16. August durch Mahd oder Beweidung genutzt werden.

Randstreifen   Bildrechte: MU
Randstreifen

Gefördert werden können Ackerflächen innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse in den Landkreisen Celle, Göttingen, Goslar, Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Osterode am Harz, Peine, Wolfenbüttel und Schaumburg, in den Städten Braunschweig, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Salzgitter, Wolfsburg und in der Region Hannover.

Die derzeit gültige Förderkulisse der Maßnahmen kann in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden:

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=

Sonstiges

Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschl. erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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Rotmilan Bildrechte: Biosphärenreservat Elbtalaue

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Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
08.01.2024

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