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Neufassung der Landesverordnung regelt den Erschwernisausgleich für Wald und stärkt den Naturschutz

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 21.06.2016 eine Neufassung der „Verordnung über den Erschwernisausgleich" für forstwirtschaftlich genutzte Naturschutzflächen (EA VO Wald) beschlossen. Die neugefassten Regelungen zum Ausgleich für finanzielle Nachteile für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft in geschützten Teilen von Natur und Landschaft wurden an die Änderungen der Unterschutzstellungstatbestände angepasst; damit wird der Naturschutz weiter gestärkt. Verwaltungstechnische Vereinfachungen im Regelwerk der EA-VO-Wald ermöglichen eine großflächigere Umsetzung von Naturschutzauflagen insbesondere bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle.

Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer können, wie bisher auch schon, auf Antrag einen angemessenen Ausgleich für naturschutzfachlich begründete Bewirtschaftungsauflagen erhalten. Ausgeglichen werden ausschließlich Auflagen für Waldflächen, die im europaweiten Schutzgebietsnetz „Natura 2000" liegen. Dabei geht es um Nachteile, die zum Beispiel durch Auflagen für einen Mindestanteil an Altholz, die ständige Bereitstellung lebender Habitatbäume oder durch die Verschärfung der Kahlschlagbestimmungen entstehen können.

Der Erschwernisausgleich Wald soll dafür sorgen, dass den Waldbesitzern durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten keine gravierenden Nachteile entstehen. Den Zielen des Artenschutzes, des Erhalts und der Steigerung der Biodiversität sowie den ökologischen Funktionen des Ökosystems Wald wird so wirksam entsprochen. Ähnlich wie bei den Regelungen für Grünland wird der Erschwernisausgleich für Wald von der Landesregierung als effektive Maßnahme zur Akzeptanzförderung von Sicherungsmaßnahmen bewertet.

Wald  
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