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Grundwasserkörper

Im Zuge der Arbeiten zur Umsetzung der EG-WRRL wurden sogenannte Grundwasserkörper abgegrenzt (Abbildung 8). Dies diente vor allem der Sicherstellung einer systematischen Bearbeitung und einer übersichtlichen Verteilung der Bewirtschaftungsaufgaben.

Die Einzugsgebiete der großen Flüsse (Flussgebietseinheiten) sind in Teileinzugsgebiete untergliedert worden. Innerhalb der Teileinzugsgebiete erfolgte die Abgrenzung der Grundwasserkörper nach hydraulischen Grenzen und hydrogeologischen Kriterien. Als hydraulische Grenzen wurden die oberirdischen Wasserscheiden als oberstromige und die relevanten Vorfluter als unterstromige Begrenzung herangezogen. Dabei wurde vorausgesetzt, dass die Wasserscheiden der oberirdischen Gewässer großräumig auch die unterirdischen Wasserscheiden widerspiegeln. Örtlich kann es aber aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse zu Abweichungen kommen. Eine Differenzierung von Grundwasserkörpern in die Tiefe ist nicht erfolgt, da eine Untergliederung aufgrund des häufig sehr komplexen geologischen Baus als nicht zielführend und für die Umsetzung der EG-WRRL als nicht erforderlich angesehen wurde. In einem weiteren Schritt wurden diese hydraulisch abgegrenzten Teilräume nach den überwiegenden hydrogeologischen Baueinheiten „Lockergestein“, „mesozoisches Festgestein“ und „paläozoisches Festgestein“ weiter unterteilt.


Grundwasserbericht NDS  
Abbildung 8: Grundwasserkörper in Niedersachsen und Bremen.
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