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Deichvorland

Die seewärts der sturmflutkehrenden Hauptdeiche gelegenen, nicht überflutungsgeschützten Deichvorländer bilden einen wichtigen Bestandteil des Küstenschutzsystems in Niedersachsen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, das Deichvorland als Teil dieses Systems zum Schutz des Deiches zu pflegen und zu erhalten. Gleichzeitig besitzt das Deichvorland als besonders schützenswerter Biotop und Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten einen sehr hohen naturschutzfachlichen Stellenwert und ist durch nationale und internationale Rechtsvorschriften geschützt. Die in früheren Jahrzehnten primäre Zielsetzung der Schaffung von neuen landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Landgewinnungsmaßnahmen ist vollständig in den Hintergrund getreten.

Die teilweise unterschiedlichen Zielvorgaben des Küstenschutzes und des Naturschutzes haben in der Vergangenheit häufiger zu intensiven Diskussionsprozessen geführt. Schwerpunkte bildeten der Anfall von Treibsel am Deich, sowie Art und Umfang der Pflege und Nutzung des Deichvorlandes.

Im Jahr 1995 wurden mit den "10 Grundsätzen für einen effektiveren Küstenschutz in Niedersachsen" erstmals generelle Regelungen für das Deichvorland unter Berücksichtigung von Küsten- und Naturschutzaspekten formuliert. Diese Grundsätze sind zuletzt 2006 nach intensiven Erörterungen mit den Naturschutz- und Deichverbänden von der Landesregierung aktualisiert worden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2009
zuletzt aktualisiert am:
16.04.2014

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