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Fragen und Antworten zum Masterplan Ems

 

1. Warum Masterplan Ems 2050?

Die EU-Kommission verlangt die Umsetzung von seit mehreren Jahren vorliegenden Richtlinien. Niedersachsen hat lange Zeit versäumt, auf die Forderungen ausreichend zu reagieren, und damit ein Vertragsverletzungsverfahren riskiert. Die EU-Kommission fordert nun die Mitteilung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der Natura 2000-Gebiete an der Ems. Der Masterplan ist die letzte von der Kommission akzeptierte Möglichkeit, ein solches Verfahren abzuwenden.

Ziel des Masterplans ist es, die Emsregion als Natur-, Wirtschafts- und Lebensraum nachhaltig zu entwickeln. Aufgaben sind:

  • Für Flussmündungen (Ästuare) typische Lebensräume schaffen,
  • den aquatischen Bereichs sanieren,
  • geeignete und erforderliche Maßnahmen ergreifen, um den ökologischen Zustand der Ems zu verbessern und dabei
  • Erhaltung der Ems als leistungsfähige Bundeswasserstraße.

Mit dem Masterplan Ems 2050 übernehmen die Unterzeichner gemeinsam Verantwortung für die Region. Die als gleichwertig anerkannten ökologischen und ökonomischen Interessen werden in Einklang gebracht.

2. Was konkret verlangt die EU-Kommission?

Die EU-Kommission bemängelt den ungünstigen Erhaltungszustand der EU-Vogelschutzgebiete sowie der FFH-Gebiete an der Ems insgesamt. Sie verlangt von den Landkreisen, die Vorgaben europarechtskonform schnellstens abzuarbeiten. Die Kommission bemängelt ferner die schlechte Wasserqualität und ist der Auffassung, dass die Wasserrahmenrichtlinie verletzt wird. Ferner wirft sie Niedersachsen vor, Fristen zur Schutzgebietsausweisung versäumt zu haben.

3. Welche Richtlinien müssen umgesetzt werden?

Die EU-Kommission verlangt die vollständige Umsetzung der
  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG),
  • der Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG),
  • der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) sowie
  • der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG).

4. Was ist der Sinn und Zweck des Masterplans Ems?

Die regionalen Akteure wollen gemeinsam Lösungen erarbeiten, um die EU-Vorgaben umzusetzen und ein Vertragsverletzungsverfahren mit allen negativen Folgen abzuwenden. Sie übernehmen erstmals gemeinsam Verantwortung und arbeiten in der Zukunft vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Dafür bildet der Masterplan Ems die Grundlage.

5. Was sind die konkreten Ziele des Masterplans?

Die Ziele sind:

1. die vorrangige Lösung des Schlickproblems in der Unterems,
2. die Verbesserung des Gewässerzustandes in der Tideems mit dem Ziel, günstige Erhaltungszustände im Sinne der entsprechenden Richtlinien zu erreichen:
a. Reduzierung des stromaufwärts gerichteten Feststofftransportes
b. Verbesserung der Gewässerökologie (Gewässergüte, bessere Lebensbedingungen für die Gewässerfauna und -flora),
3. die Schaffung und/oder Aufwertung der ästuartypischen Lebensräume und Arten mit dem Ziel, günstige Erhaltungszustände im Sinne der entsprechenden Richtlinien zu erreichen,
4. den Schutz der Vögel und ihrer Lebensräume,
5. die Erhaltung eines leistungsfähigen Verkehrsweges Bundeswasserstraße Ems für die Emshäfen sowie für die hafenaffine und wasserstraßenaffine Wirtschaft.

6. Warum hat der Masterplan eine Laufzeit von 35 Jahren?

Die Herstellung eines naturnahen Lebensraumes an der Ems braucht Zeit – vor allem vor dem Hintergrund, dass die Verschlechterung sich ebenfalls über Jahrzehnte hingezogen hat. Die Kommission hat als absolute Untergrenze gefordert, dass 700 Hektar Ausgleichsfläche besorgt werden müssen. Um das sozialverträglich gestalten zu können, wurde auch aus diesem Grunde diese lange Laufzeit vereinbart.

7. Wer profitiert vom Masterplan?

Die gesamte Emsregion wird von dem Masterplan profitieren, weil ein intakter Natur-, Wirtschafts- und Lebensraum für Mensch, Umwelt und Wirtschaft geschaffen wird.

Das heißt konkret:

  • Umweltbelastungen nehmen ab und die Umwelt wird sich langfristig erholen,
  • die regionale Wirtschaftskraft wird gestärkt. Landkreise und Kommunen profitieren und es werden Arbeitsplätze gesichert.
  • Die Landwirtschaft wird nicht über Gebühr belastet (siehe hierzu Antworten auf die Fragen nach dem Flächenmanagement, Fragen Nr. 21 bis Nr. 35),
  • die Meyer Werft hat Rechtssicherheit für Schiffsüberführungen
  • es kommt zu einer Befriedung der Region

8. Was bringt der Masterplan Ems für die regionale Wirtschaftskraft?

Laut einem Gutachten des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (NIW) vom 1. Juli 2014 leistet die Papenburger Meyer Werft einen erheblichen Beitrag zur günstigen Wirtschaftsentwicklung der Landkreise Emsland und Leer. Die erhebliche Innovationskraft der Werft wird durch den Masterplan erhalten und kann sich weiter entwickeln. Die Werft bietet ein breites Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Sie beschäftigt direkt rd. 3100 Menschen, davon sind 94 Prozent in den Landkreisen Emsland und Leer wohnhaft. Der gesamte direkte, indirekte und induzierte Beschäftigungseffekt bemisst sich auf rund 6700 Stellen in der Region. Die Werft hat sich langfristig zu dem Standort bekannt: der zwischen Land, Werft, Gewerkschaft und Betriebsrat im Januar 2015 geschlossene Standortsicherungsvertrag sichert für mindestens 15 Jahre den Standort Papenburg und damit auch die beschriebenen Effekte auf die gesamte Region.

9. Wie soll die vorrangige Lösung des Schlickproblems erfolgen?

Ein Gutachten des Forschungs- und Technologiezentrums Westküste der Universität Kiel (FTZ) hat ergeben, dass die Varianten Sohlschwelle, Tidespeicherbecken und Tidesteuerungsbetrieb das Potenzial zur Verbesserung der derzeitigen Situation haben.

10. Was ist eine Sohl-schwelle?

Die Variante Sohlschwelle ist ein Querbauwerk im Bereich des Emssperrwerks. Im Gutachten des FTZ ist eine feste Sohlschwelle mit einer Krone in Höhe des mittleren Tideniedrigwassers und einem beweglichen Verschluss in der Hauptschifffahrtsöffnung untersucht worden. Inzwischen werden auch flexible Verschlüsse in den weiteren Öffnungen betrachtet. Mit dem Einbau einer Sohlschwelle am Emssperrwerk soll das in der Unterems in den letzten Jahrzehnten abgesunkene Tideniedrigwasser wieder deutlich angehoben werden. Hierdurch soll das Tidevolumen und damit der Sedimenteintrag in die Unterems vermindert werden.

11. Was bedeutet Tidesteuerung?

Mit der Tidesteuerung wird mittels der vorhandenen Verschlüsse am Emssperrwerk insbesondere die Dauer der einlaufenden Tide verändert. Mit den Ausbauten im Bereich der Unterems war neben der Erhöhung des Tidehubs auch eine ungleiche Entwicklung von Ebb- und Flutstrom verbunden. Die Dauer der Flutströmung verringerte sich, während sich die Dauer der Ebbströmung um den gleichen Betrag erhöhte. Damit verstärkte sich die Flutströmung, da diese das Tidevolumen in kürzerer Zeit in die Ems bringen musste. Die so entstandene Asymmetrie führt insbesondere in Verbindung mit geringen Oberwasserabflüssen zu flussaufwärts gerichteten Transportvorgängen von Schwebstoffen. Im Bereich der Unterems kommt es daher zu sehr hohen Schwebstoffkonzentrationen. Die Tidesteuerung am Emssperrwerk soll über die zeitweise Verkleinerung des Querschnittes der Ems durch die Verschlüsse am Sperrwerk die einlaufende Tide in die Unterems so beeinflussen, dass der resultierende Schwebstoff-eintrag vermindert wird. Dabei soll das bisherige Tidevolumen soweit wie möglich erhalten werden, um die vorhandenen Querschnitte in der Unterems zu stützen.

12. Was sind Tidespeicherbecken?

Die Variante Tidespeicherbecken besteht aus mehreren Becken entlang der Ems, die mit einer Sohllage unterhalb des mittleren Tideniedrigwassers während der Flutströmung Tidevolumen aufnehmen und während der Ebbphase verzögert abgeben. Mit den Ausbauten im Bereich der Unterems war neben der Erhöhung des Tidehubs auch eine ungleiche Entwicklung von Ebb- und Flutstrom verbunden. Die Dauer der Flutströmung verringerte sich, während sich die Dauer der Ebbströmung um den gleichen Betrag erhöhte. Damit verstärkte sich die Flutströmung, da diese das Tidevolumen in kürzerer Zeit in die Ems bringen musste. Die so entstandene Asymmetrie führt insbesondere in Verbindung mit geringen Oberwasserabflüssen zu flussaufwärts gerichteten Transportvorgängen von Schwebstoffen. Im Bereich der Unterems kommt es daher zu sehr hohen Schwebstoffkonzentrationen. Die Tidespeicherbecken an der Ems wirken über eine Erhöhung des Tidevolumens verbunden mit einer Stärkung des Ebbstroms und damit einem höheren seeseitigen Schwebstofftransport.

13. Was sind Machbarkeitsstudien?

Die Machbarkeitsstudien untersuchen die drei vorgenannten wasserbaulichen Varianten zur Reduzierung des Schwebstoffgehaltes der Unterems. Sie sollen neben der Überprüfung der technischen Machbarkeit Einschätzungen zu Nutzen, Flächenbedarf, Raumwiderständen, Umweltrisiko, zur wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Verträglichkeit sowie zur Verträglichkeit mit anderen Maßnahmen des „Masterplan Ems 2050“ geben. Daneben sollen die Widerstandsfähigkeit der Varianten gegen Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs sowie deren Anpassungsfähigkeit/Nachsteuerungsmöglichkeit ermittelt werden. Weiterhin sind die Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren und der möglichen Umsetzung zu ermitteln und ein überschlägiger Kostenrahmen anzugeben.

14. Wann sind die Machbarkeitsstudien fertig?

Nach derzeitigem Stand werden die Machbarkeitsstudien zur Sohlschwelle und zur Tidesteuerung mit dem Emssperrwerk Ende 2016 und die Machbarkeitsstudie zu den Tidespeicherbecken Ende 2018 abgeschlossen werden.

15. Warum ist die Studie zu den Tidespeicherbecken später fertig?

Die Machbarkeitsstudie zu den Tidespeicherbecken ist abhängig von den Erkenntnissen, die durch den Pilotpolder erzielt werden sollen. Hier sind also der Bau des Pilotpolders und mindestens ein Jahr begleitendes Monitoring abzuwarten.

16. Warum benötigen wir einen Pilotpolder?

Mit der Pilotmaßnahme Tidespeicherbecken in einem Altarm oberhalb Papenburgs soll für die Variante mit dem potenziell größtem Flächenanspruch der Nachweis erbracht werden, dass die Ziele auch unter Betrachtung der mittelfristigen morphologischen Entwicklung und nicht nur kurzfristig erzielt werden können. Hintergrund ist, dass die Schwebstoffbelastung zu einer Verschlickung der Speicherbecken und damit zu einer Verminderung der Wirkung dieser Variante führt. Für die notwendige Erhaltung (Baggerung) der Speicherbecken sind daher Strategien zu entwickeln. Da hierfür keine ausreichenden Grundlagen zur Verfügung stehen, ist ein großmaßstäblicher Versuch notwendig. Geeignetes Monitoring und begleitende mathematische Modellierung sollen sicherzustellen, dass einerseits Kosten aber andererseits auch positive Auswirkungen auch auf andere Parameter der Gewässergüte der Tideems bilanziert werden können.

17. Wo liegt der Pilotpolder und wie groß ist er?

Der Pilotpolder wird im Bereich des Vellager Altarms (auch Tunxdorfer Schleife) mit einer Flächengröße von ca. 20 bis 25 ha geplant. Wertvolle Lebensräume in diesem Bereich wie Tide-Weidenauwald (sowie Flächen zur dessen Entwicklung), Süßwasserwatten und wertvolle Habitate für Röhrichtbrüter und rastenden Entenvögel sollen dabei erhalten werden.

18. Wem gehören die Flächen auf denen der Pilotpolder geplant wird?

Die beplanten Flächen liegen in öffentlicher Hand. Die Eigentümer, der Bund sowie die Landkreise Emsland und Leer, haben schon in der Absichtserklärung vom Juni 2014 ihre Bereitschaft erklärt, das Land bei der Beschaffung der notwendigen Flächen für diese Maßnahme zu unterstützen.

19. Wie wird über die Auswahl einer Variante entschieden?

Ein vom Lenkungskreis eingesetzter Arbeitskreis begleitet die Erarbeitung der drei Machbarkeitsstudien und entwickelt auf der Basis des Ziel- und Bewertungskataloges einen abgestimmten Maßnahmenvorschlag, über den der Lenkungskreis anschließend entscheidet und die zur Umsetzung erforderlichen Schritte empfiehlt.

20. Was bedeutet Flächenmanagement?

Flächenmanagement bedeutet: Flächenbeschaffung durch das Land Niedersachen bis 2050 in den folgenden Schritten: 200 ha bis 2025, insgesamt 400 ha bis 2035, insgesamt 600 ha in 2045 und insgesamt 700 ha bis 2050.

21. Wer führt das Flächenmanagement durch?

Das Flächenmanagement wird beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems durchgeführt.

22. Wofür werden die Flächen benötigt?

Die Flächen werden für die folgenden Maßnahmentypen benötigt:

  • Ästuartypische Lebensräume in Tidebiotopen und Tidepoldern auf 500 ha bis 2050 und
  • Wiesenvogellebensräume grundsätzlich im Binnenland und außerhalb bestehender FFH-Schutzgebieten auf 200 ha bis 2050.

Kompensations- oder Kohärenzflächen, die zur Umsetzung von Maßnahmen des Masterplans aufgrund naturschutzfachlicher Auflagen notwendig werden, können auf die 700 ha angerechnet werden.

23. Warum 700 ha?

Die ursprüngliche Forderung der EU-Kommission in Höhe von 1500 ha konnte im Interesse der Landwirtschaft durch Verhandlungen auf 700 ha mehr als halbiert werden. Darüber hinaus gehenden Verhandlungsspielraum nach unten gab und gibt es nicht. Im Verhandlungswege haben sich auch die Umweltverbände mit Unterzeichnung des Masterplan Ems letztlich damit einverstanden erklärt, dass das Flächenmanagement die genannten 700 ha bis 2050 besorgt.

24. Wo befinden sich die 700 ha?

Der Suchraum, aus dem die 700 ha im Laufe der nächsten 35 Jahr besorgt werden sollen, ergibt sich aus einer Karte, die dem Masterplan beiliegt als Anlage zu Artikel 11 Abs. 2. Die Suchraumkarte finden Sie hier auf der Homepage. Das Land wird bei der Durchführung des Flächenmanagements auf eine ausgewogene Verteilung der Maßnahmen im Suchraum hinwirken, um eine unverhältnismäßige Belastung des Landkreises Leer zu vermeiden.

25. Wie groß ist der Suchraum?

Der vorrangige Suchraum für die Flächenbeschaffung umfasst ein Gebiet von insgesamt ca. 144.000 ha, wovon die zu beschaffenden 700 ha rechnerisch nicht einmal 0,5 Prozent ausmachen. Legt man die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen im Suchraum zugrunde, werden rechnerisch ca. 1 Prozent der Flächen ins Flächenmanagement einbezogen.

26. Sind landwirtschaftliche Betriebe betroffen?

Die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe hängt im Einzelfall grundsätzlich z.B. von der Lage sowie derzeitigen und zukünftigen Nutzung von Flächen, der betrieblichen Situation von Eigentümern oder Pächtern, der Lage und Beschaffenheit von evtl. Ersatzflächen etc. ab. Hinsichtlich der Folgen der Flächenbeschaffung der 700 ha bis 2050 können daher zum jetzigen Zeitpunkt keine pauschalen Aussagen getroffen werden.

27. Wie sollen die Flächen besorgt werden?

Vorrangig durch Ankauf und Landtausch

28. Wird es Enteignungen geben?

Nein. Die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers ist für die Umsetzung einer jeden Maßnahme erforderlich.

29. Wird es eine Flurbereinigung geben?

Flurbereinigung ist wenig wahrscheinlich und kommt nur in Betracht, wenn dies rechtlich möglich ist und Ankauf und Tausch nicht ausreichen.

30. Wer wird bei der Flächenbesorgung beteiligt?

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat die Federführung. Dort sind beteiligt die Dezernate Regionale Landesentwicklung, EU-Förderung, Flurbereinigung, Landmanagement, Domänenverwaltung und staatliche Moorverwaltung. Es wird eine Steuerungsgruppe eingesetzt. Darin werden vertreten sein: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, drei regionale Vertreter landwirtschaftlicher Interessenvereinigungen, zwei regionale Vertreter der Deich-, Wasser- und Bodenverbände, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küsten- und Naturschutz (NLWKN), drei Naturschutzverbände (WWF, BUND, NABU), die Landkreise Emsland, Leer, Aurich sowie die Stadt Emden.

31. Worüber entscheidet der Steuerungsausschuss?

Der Steuerungsausschuss legt die Grundsätze der Flächensuche und der Flächenbeschaffung fest und wirkt mit bei der Festlegung der Bewirtschaftungsziele. Er unterstützt bei der Suche nach erforderlichen landwirtschaftsverträglichen und ggf. einzelbetrieblichen Lösungen, berücksichtigt die wasserwirtschaftlichen Belange sowie die Belange des Hochwasserschutzes und die Ausgewogenheit der Flächenverteilung im gesamten Suchraum.

32. Wer legt die weiteren Maßnahmen insbesondere aus der Anlage zu Art. 13 fest?

Die Maßnahmen in Art. 13 des Masterplans sind Vorschläge, die zunächst in dem eingerichteten Arbeitskreis zu bewerten sind. Soweit die Bewertung ergibt, dass mit der ausgewählten Maßnahme die Ziele des Masterplans erreicht werden könnten, werden sie (mindestens einmal im Jahr) dem Lenkungskreis vorgelegt. Dieser beschließt einstimmig eine Empfehlung zur Durchführung an den jeweiligen Träger der Maßnahme.

33. Wie werden diese Maßnahmen finanziert?

Jeder Vorschlag an den Lenkungskreis ist mit einer Aussage zur Finanzierung zu verbinden. Der Masterplan Ems regelt, dass Bund und Land für die Finanzierung der im Einzelfall beschlossenen Maßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit verantwortlich sind. Soweit Kommunen oder Landkreise für die Umsetzung von Maßnahmen im Auftrage des Landes zuständig sind, trägt das Land die Finanzverantwortung aufgrund des Kommunalrechts. Im Übrigen ist im Einzelfall eine Regelung zwischen Kommunalen Gebietskörperschaften und dem Land zu treffen, sofern diese sonstige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Masterplan Ems ausführen.

34. Sind die jeweils angegebenen Standorte feststehend?

Nein, zunächst handelt es sich bei der Ortsangabe um einen Suchraum. Erweist sich eine vorgeschlagene Maßnahme als nicht sinnvoll, wird diese auch nicht durchgeführt. Es wird dann eine andere Maßnahme zu prüfen sein, der Katalog im Anhang zu Art. 13 ist nicht abschließend.

35. Erfolgt die Durchführung von Maßnahmen ohne Beteiligung betroffenen Grundstückseigentümer oder Deichverbände?

Selbstverständlich nicht, jede Maßnahme kann nur im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern beziehungsweise dem Deichverband durchgeführt werden.

36. Wird die Maßnahme Coldemüntje zu Lasten des dort stehenden Hauses und landwirtschaftlichen Grundbesitzes durchgeführt?

Die zu beplanenden Flächen befinden sich komplett in öffentlicher Hand bis auf randlich liegende sehr kleine Parzellen. Diese können bei der weiteren Planung ohne weiteres ausgespart werden.

Es ist nicht geplant, das Haus der Muhder Sielacht unter Wasser zu setzen. Die konkrete Planung wird zeigen, wie das Haus geschützt werden wird.

37. In Art 13 ist die Rede von der Prüfung einer Öffnung der Sommerdeiche. Was ist darunter zu verstehen?

An einigen Bereichen im Emsästuar gibt es noch sommerbedeichte Flächen. Ziel ist es, hier ästuar- typische Lebensräume zu entwickeln, die ein freies Einschwingen der Tide ohne Hindernisse erlaubt, Entweder wird zu diesem Zweck der Sommerdeich komplett entfernt oder punktuell geöffnet. Es muss nun geprüft werden, wo genau das möglich ist. Soweit dabei Privateigentum in Anspruch genommen werden soll, ist das nur möglich, wenn der Grundstückseigentümer einverstanden ist, also verkauft.

38. Wer ist Träger der neuen Naturschutzstation Ems und wie wird sie ausgestattet?

Es ist eine staatliche Naturschutzstation, organisatorisch ist sie ein Teil des Geschäftsbereichs Naturschutz der Betriebsstelle Brake-Oldenburg des NLWKN. Sie wird mit 2 Vollzeitstellen ausgestattet. Zurzeit läuft die Stellenausschreibung. Vorläufiger Standort wird das Landesbehördenhaus in Leer sein, mittelfristig wird ein Standort im Landkreis Leer gesucht.

39. Was kostet die Umsetzung des Masterplans Ems?

Die Vertragsparteien betreten mit dem Masterplan Neuland. Niemand kann heute in Anbetracht der langen Laufzeit des Vertrags wissen, wie teuer die Sanierung der Ems insgesamt wird. Welche Maßnahmen im Verlaufe von 35 Jahren geeignet und notwendig sein werden, wird sich in der Zukunft zeigen. Folglich kann auch niemand wissen, welchen Finanzierungsaufwand das insgesamt bedeutet.

40. Wer trägt die Kosten?

Der Masterplan Ems regelt, dass Bund und Land für die Finanzierung der im Einzelfall beschlossenen Maßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit verantwortlich sind. Soweit Kommunen oder Landkreise für die Umsetzung von Maßnahmen im Auftrage des Landes zuständig sind, trägt das Land die Finanzverantwortung aufgrund des Kommunalrechts. Im Übrigen ist im Einzelfall eine Regelung zwischen Kommunalen Gebietskörperschaften und dem Land zu treffen, sofern diese sonstige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Masterplan Ems ausführen.

41. Wer sitzt im Lenkungskreis?

Im Lenkungskreis sitzen Vertreterinnen und Vertreter

  • der Bundeswasserstraßenverwaltung (da die Ems eine Bundeswasserstraße ist),
  • die Umweltverbände WWF, BUND und NABU,
  • die Landkreise Emsland und Leer sowie die Stadt Emden,
  • die Meyer Werft
  • und das Land Niedersachsen.

Das Land ist im Lenkungskreis vertreten mit den Staatssekretärinnen der Staatskanzlei, des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums und dem Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums. Themenbezogen kann der Lenkungskreis Gäste einladen. Ein Stimmrecht steht allerdings nur den regulären Mitgliedern zu.

42. Welche Kompetenzen hat der Lenkungskreis?

Der Lenkungskreis beschließt ausschließlich Empfehlungen. Er berät darüber, wie die übergeordneten Ziele erreicht werden und welche Schritte, insbesondere welche Maßnahmen, dafür geeignet und notwendig sind. Davon bleiben gesetzliche Zuständigkeiten zur Umsetzung dieser Maßnahmen unberührt.

43. Ist der Lenkungskreis eine neue Idee?

Nein, bereits unter den Vorgängerregierungen wurde die Lenkungsgruppe „Ems“ eingesetzt. Ihre Mitglieder werden auch Mitglieder des Lenkungskreises sein; hinzu kommt die Stadt Emden, die den Masterplan Ems ebenfalls mit ausgehandelt hat.

44. Warum ist die Meyer Werft und warum sind die drei Umweltverbände im Lenkungskreis vertreten?

Beim Startschuss zu den Verhandlungen, die im letzten Sommer unter hohem Zeitdruck begannen, hat sich die Landesregierung der von der Vorgängerregierung eingerichteten Gremienstruktur aus Gründen der Arbeitseffektivität bedient. In der schon bestehenden Lenkungsgruppe Ems waren die Meyer Werft und die drei Umweltverbände WWF, BUND und NABU von Anfang an vertreten. Im Verlaufe der Verhandlungen ergab sich dann, dass auch die Stadt Emden betroffen sein könnte. Sie wurde als Gast in die Lenkungsgruppe Ems aufgenommen und hat seit Herbst 2014 mitverhandelt.

Ferner ist auf Folgendes hinzuweisen: Die nach Bundes- und Landesrecht bestehende Zuständigkeitsverteilung wird durch den Masterplan nicht berührt. Weder die Meyer Werft noch die Umweltverbände treffen Entscheidungen darüber, welche konkrete Maßnahme ergriffen werden soll. Sie geben – wie die übrigen Mitglieder des Lenkungskreises – Empfehlungen ab. Die Zusammensetzung des Lenkungskreises, die die Meyer Werft und die Umweltverbände einbezieht, soll befriedende Wirkung haben.

45. Ist der Lenkungskreis demokratisch legitimiert?

Der Lenkungskreis müsste nur dann demokratisch legitimiert sein, wenn er Entscheidungen träfe, die nur von demokratisch gewählten Volksvertretern getroffen werden dürfen. Dies ist nicht der Fall, denn der Lenkungskreis gibt lediglich Empfehlungen dazu ab, welche Maßnahmen geeignet und notwendig ergriffen werden sollten, um die Ems zu sanieren und die Vorgaben des Europarechts zu erfüllen. Die gesetzliche Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen bleibt beim Bund, Land oder den kommunalen Gebietskörperschaften. Sie führen dann die notwendigen Verfahren durch und treffen die Letztentscheidung über die Maßnahme.

46. Greift der Masterplan Ems in die kommunale Planungshoheit ein?

Nein, da der Lenkungskreis Maßnahmen nur empfiehlt. Die Entscheidung, ob die kommunalen Gebietskörperschaften die empfohlene Maßnahme umsetzt, bleibt ihr im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit überlassen. Wie bisher haben diese dabei aber auch in Zukunft die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

47. Warum entscheidet der Lenkungskreis einstimmig?

Die Empfehlungen des Lenkungskreises bedürfen der Einstimmigkeit. Damit sollen die regionalen Akteuren sowie Bund und Land ihre jeweiligen Interessen frühzeitig einbringen und zu einem Ausgleich bringen können. Konflikte können so vermieden werden, die sonst erst auf der Ebene der Umsetzung offenkundig werden.

48. Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft im Lenkungskreis?

Unabhängig davon, dass der Lenkungskreis wie oben dargestellt (Nr. 46) nicht in die gesetzlich vorgesehene Planungshoheit der kommunalen Gebietskörperschaften und anderer Verwaltungsträger eingreifen kann, vermittelt die Mitgliedschaft im Lenkungskreis ein Mehr an Mitbestimmung: Die Landkreise und die anderen Mitglieder des Lenkungsausschusses wirken sehr frühzeitig bei den Überlegungen mit, die Bund und Land als geeignete Maßnahmen zur Lösung der Probleme an der Ems in die Beratungen einbringen.

49. Haben alle Verhandlungspartner dem Masterplan zugestimmt?

Bisher haben den Masterplan unterzeichnet: die Bundeswasserstraßenverwaltung, die Landesregierung, die Umweltverbände WWF, BUND, NABU, die Meyer Werft und der Landkreis Emsland. Die Unterschrift des Landrates aus dem Emsland wurde durch Beschluss des Kreistages am 9. März bestätigt. Der Rat der Stadt Emden hat am 12. März zugestimmt, den Vertrag zu unterschreiben. Die Entscheidung im Kreistag des Landkreises Leer steht noch aus.

50. Wann ist mit der Unterschrift des Landkreises Leer?

In der am 26. Januar von ALLEN Verhandlungspartnern unterzeichneten Abschlusserklärung ist vereinbart worden, dass der Vertrag bis Ende März 2015 unterzeichnet sein soll. Der Kreistag in Leer wird voraussichtlich am 16. März 2015 entscheiden.

51. Was passiert, wenn der Masterplan nicht von allen Verhandlungspartner unterzeichnet wird.

Der Masterplan Ems 2050 wird dann nicht in Kraft treten.

52. Was passiert in diesem Fall?

Es droht unmittelbar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland durch die Europäische Union. Die Umweltverbände verzichten nur auf ihre Klagemöglichkeiten, wenn der Masterplan in Kraft tritt und die Meyer Werft hätte folglich keine Rechtssicherheit für Schiffsüberführungen.

53. Wie weit reicht der Klageverzicht der Umweltverbände bei Vertragsabschluss?

Mit dem Klageverzicht der Umweltverbände wird die im letzten Jahr genehmigte Erweiterung der Möglichkeiten von Schiffsüberführungen vom 15.03. bis zum 31.03. (sog. Märzarrondierung) eines jeden Jahres dauerhaft bestandskräftig. Sie gilt also für alle künftigen Überführungen in diesem Zeitraum. Mit dem Klageverzicht im Hinblick auf die sog. Herbstarrondierung (16.09. bis zum 31.10.) sind die Überführungen im Herbst bis zum Jahr 2019 gesichert. Es ist davon auszugehen, dass bis dann Erfahrungen gesammelt worden sind, die es ermöglichen, Überführungen für die Zeit danach zu prüfen.

54. Wie läuft ein Vertragsverletzungsverfahren?

In einem Vertragsverletzungsverfahren entscheidet die Kommission, ob sie den Mitgliedstaat (in diesem Fall Deutschland) vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung von Europarecht verklagt. Unterliegt der Mitgliedsstaat in diesem Verfahren, muss das Urteil unverzüglich umgesetzt werden. Kommt der Mitgliedsstaat dem nicht (rechtzeitig) nach, so folgt Stufe 2 des Verfahrens. Der Europäische Gerichtshof kann dann Strafen gegen den Mitgliedsstaat verhängen.

55. Wer zahlt das Zwangsgeld?

Zahlungspflichtig ist der Bund. Er kann Regress nehmen beim Land.

56. Wie hoch ist das Zwangsgeld?

Wenn Deutschland vom Europäischen Gerichtshof verurteilt wird, ist damit zu rechnen, dass dieser sowohl ein Zwangsgeld als auch ein Pauschalbetrag festsetzt. Diese Beträge können sehr hoch ausfallen. Maßgeblich sind die Wirtschaftskraft Deutschlands sowie die Dauer und die Schwere der Vertragsverletzung. Zu rechnen sein wird mit einem täglichen Zwangsgeld im mittleren 6-stelligen Bereich und mit einem erheblichen Pauschalbetrag.

57. Kann das Land die Landkreise wiederum in Regress nehmen?

Nach der derzeitigen Rechtslage ist das nicht möglich. Die Niedersächsische Verfassung erlaubt den Regress nur, wenn das Land wegen eines Rechtsverstoßes einer kommunalen Körperschaft in Anspruch genommen wird und wenn der Landtag eine entsprechende gesetzliche Rückgriffsregelung beschließt.

58. Was ist der IBP Ems?

Der Integrierte Bewirtschaftungsplan (IBP) Ems ist ein gemeinsames Planwerk Niedersachsens und der Niederlande. Er ist eine zwischen den öffentlichen und privaten Interessengruppen in Niedersachsen und den Niederlanden abgestimmte Sammlung von Vorschlägen zur Verbesserung der Gesamtökologie der Emsmündung. Ziel ist es, Interessen zusammenführen: Einerseits die Anforderungen des deutschen, niederländischen und europäischen Natur- und Gewässerschutzes; andererseits die Anforderungen der maritimen Wirtschaft und der Gesellschaft. Der im Einzelfall vorzunehmenden Güterabwägung der nachfolgenden Genehmigungsverfahren greift der IBP Ems nicht vor. Der IBP Ems wird derzeit beraten, er ist noch ein Entwurf, der sich in Abstimmung befindet.

59. Ist der IBP Ems rechtsverbindlich?

Nein. Der IBP Ems ist nicht rechtsverbindlich. Er ist ein gutachterlicher, fachübergreifender Plan.

60. Wer berät über den IBP Ems?

Die Erstellung des IBP Ems wird zwischen den Niederlanden und Niedersachsen abgestimmt. In Niedersachsen besteht eine Planungsgruppe aus Behörden (z.B. Landkreise Leer, Emsland, Aurich / Städte Leer, Emden, Papenburg, Weener), Verbänden, Umweltorganisationen und sonstigen Institutionen, die im Bereich der Ems tätig sind. Die Planungsgruppe (ca. 40 Personen) arbeitet seit Beginn des Projektes (2011) nach einer Geschäftsordnung, die zur Konsensfindung keine Einstimmigkeit fordert, aber nach Möglichkeit anstrebt. Abweichende Stellungnahmen sind zugelassen und werden in textlichen Darstellungen extra gekennzeichnet.

61. Wann tritt der IBP Ems in Kraft?

Als Termin zur endgültigen Fertigstellung wird der Herbst 2015 angestrebt. Der IBP Ems soll in zwei identischen Sprachfassungen in Deutsch und in Niederländisch veröffentlicht werden.

62. Wer unterzeichnet?

Für Niedersachsen wird das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unterzeichnen.

63. Wo kann ich weitere Fragen stellen?

Fragen richten Sie bitte an die Niedersächsische Staatskanzlei – Pressestelle - an Herrn Olaf Reichert unter E-Mail

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