Artikel-Informationen
erstellt am:
16.02.2016
zuletzt aktualisiert am:
12.12.2018
Für Flugplätze, die nicht unter das FluLärmG fallen, gibt es bisher keine adäquaten Regelungen. Dazu gehören zum Beispiel alle Hubschrauberlandeplätze, meist an und auf Krankenhäusern, sowie im Regelfall Verkehrslandeplätze ( siehe Abb. 09).
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16.02.2016
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12.12.2018