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Wolfsmanagement in Niedersachsen

Ein Wolf mit graubraunem Fell steht auf einer dicht bewachsenen Wise und schaut den Beobachter direkt an   Bildrechte: Theo Grüntjens

Warum benötigen wir ein Wolfsmanagement?

Das Land Niedersachsen setzt sich für den Schutz wildlebender Wölfe als Teil der natürlichen Artenvielfalt ein. Dennoch muss der Artenschutz gegen andere, ebenso schutzwürdige Interessen abgewogen werden. Der historische Lebensraum der Wölfe hat sich im Laufe der Jahrhunderte zu einer dicht besiedelten Kulturlandschaft gewandelt und die Bevölkerung hat sich weitgehend auf ein Leben ohne Wölfe eingestellt. Damals wie auch heute stellt die Weidetierhaltung einen großen Konfliktpunkt dar. Die schnelle Bestandszunahme und die Anpassungs- und Lernfähigkeit der Wölfe beeinflussen zudem die Forstwirtschaft, die Jagd, sowie Privatpersonen, die in Wolfsgebieten wohnen oder sich dort aus unterschiedlichen Gründen aufhalten.

Ein Wolfsmanagement entschärft Konflikte, indem es aufzeigt, dass im Zuge von Entscheidungen einerseits die gesellschaftlichen Interessen in Wolfsgebieten berücksichtigt werden und andererseits der Wolfsbestand nicht gefährdet wird. So wird unter Berücksichtigung menschlicher Interessen das Überleben und ein günstiger Erhaltungszustand der Art sichergestellt. Dieser Kompromiss soll dazu führen, dass der Wolf von der Gesellschaft als heimische Wildtierart akzeptiert und erhalten wird. Die Grundlage eines jeden Wildtiermanagements bildet ein intensives und kontinuierliches Monitoring zur Ermittlung des aktuellen Bestands.

Niedersächsischer Wolfsmanagementplan

Der Niedersächsische Wolfsmanagementplan wurde gemeinsam mit verschiedenen Interessengruppen erarbeitet und bildet die Basis zum Umgang mit wildlebenden Wölfen in Niedersachsen. Damit Managementmaßnahmen allgemeinverständlich und nachvollziehbar sind, werden in dem Managementplan die Biologie bzw. die Verhaltensweisen der Art erläutert, aktuelle Bestandsdaten thematisiert sowie Konfliktfelder als auch der aktuelle rechtliche Rahmen dargestellt. Vor dem Hintergrund werden sowohl Handlungsmöglichkeiten in Form von Verhaltensempfehlungen, Herdenschutzmaßnahmen als auch aktive Managementmaßnahmen und deren Wirkungsweise aufgezeigt. Der Plan soll fortwährend an aktuelle Erkenntnisse, Erfordernisse und geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden.

Umgang mit wildlebenden Wölfen in Niedersachsen

Nachfolgend wird das Vorgehen zum Umgang mit wildlebenden Wölfen in speziellen Szenarien beschrieben. Da es sich letztlich immer um einzelfallabhängige Entscheidungen handelt, denen immer eine genaue Analyse der Gesamtsituation unter Berücksichtigung der arten- und tierschutzrechtlichen Regelungen vorgeschaltene sind, können die Handlungsketten als Orientierung verstanden werden.

Umgang mit schadensverursachenden Wölfen

Wölfe unterscheiden nicht zwischen Wildtieren und Nutztieren, sondern nutzen die Beute, die am einfachsten zu erreichen ist. Seit Menschen gedenken müssen gefährdete Nutztiere durch Vergrämungs- und Herdenschutzmaßnahmen vor Angriffen geschützt werden, was mit einem zusätzlichen personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden ist. Insbesondere Schafe, Ziegen und Gehegewild, die nicht wolfsabweisend geschützt sind, stellen für Wölfe eine leichte Beute dar. Wölfe sind darüber hinaus in der Lage, Schwachstellen der installierten Herdenschutzmaßnahmen ausfindig zu machen und diese zu überwinden. In seltenen Fällen können Wölfe auch gelernt haben, die wolfsabweisende Zäunung zu überspringen. Hat ein Wolf gelernt den Grundschutz zu überwinden, sind – wenn möglich – weitere zumutbare Maßnahmen zur Verbesserung des Herdenschutzes erforderlich. Lässt sich ein Wolf nachweislich nicht von deren Überwindung abhalten und greift bei Pferden und Rindern einen selbstschutzfähigen Herdenverband an, stellt die Entnahme dieses Einzeltiers gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG die letzte Handlungsoption dar. Eine genaue Analyse der Gesamtsituation unter Berücksichtigung der arten- und tierschutzrechtlichen Regelungen ist dabei unerlässlich.


Umgang mit auffälligen Wölfen

Unter auffälligen Wölfen werden solche Tiere verstanden, deren Verhalten sich in Bezug auf Menschen vom Verhalten der meisten Individuen dieser Art unterscheidet. Auffälliges Verhalten umschreibt die ganze Bandbreite von ungewöhnlichem über unerwünschtem bis hin zu dreistem bzw. problematischem Verhalten. Als dreister Wolf wird ein Tier bezeichnet, das freiwillig Menschen, die als solche zu erkennen sind, wiederholt auf eine Distanz von unter 30 m duldet oder sich sogar wiederholt aktiv bis auf wenige Meter annähert. Wölfe kommen allerdings nicht mit einem angeborenen, dreisten Verhalten zur Welt. Die enge Nachbarschaft, die Menschen und Wölfe in Deutschland notwendigerweise eingehen müssen, birgt auch die Gefahr, dass Menschen solch ein dreistes Verhalten von Wölfen verursachen und fördern. Da es eine Vielzahl an Auslösereizen für ein auffälliges Wolfsverhalten gibt, muss jede Situation einzeln von Fachleuten beurteilt werden.


Umgang mit kranken und verletzten Wölfen

Wie alle Wildtiere, können auch Wölfe von Krankheiten und Parasiten befallen werden oder z.B. durch Verkehrsunfälle sowie in Auseinandersetzungen mit z.B. wehrhaften Beutetieren verletzt werden und entsprechende Symptome aufweisen. Grundsätzlich verfügen Wölfe über eine erstaunlich hohe Regenerationsfähigkeit, sodass ein Eingreifen selten notwendig ist. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind i.d.R. nicht gefährlicher als gesunde Tiere. Lediglich bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche, wie der Tollwut, ist ein schnelles Handeln notwendig. Grundsätzlich gilt, dass verletzte Wölfe wederkurzzeitig noch dauerhaft in eine Auffangstation verbracht werden. Die dauerhafte Unterbringung von Wölfen, für die ein Leben in der freien Wildbahn nicht (mehr) möglich ist, mag im ersten Moment als eine gute Lösung erscheinen, für die intelligenten Tiere mit ausgeprägter Sozialstruktur ist dies jedoch mit Stress und Leid verbunden. Sollte ein Wolf aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage sein, sich selbstständig zu entfernen und ist dieser gemäß der Einschätzung einer sachkundigen Person (Tierarzt/Tierärztin oder Jagdscheininhaber/in) so schwer verletzt oder erkrankt, dass er erhebliche Schmerzen erleidet und aus eigener Kraft nicht mehr gesunden wird, darf dieser von seinen Schmerzen erlöst werden.


Umgang mit Wolfshybriden

Wölfe gehören der gleichen Art an wie Hunde und können fortpflanzungsfähige Nachkommen miteinander zeugen, sogenannte Hybride. Eine solche Verpaarung kommt in der Natur in Gebieten, in denen es nur wenige freilebende Hunde gibt, nur selten vor. Evolutionär gesehen hat die Verpaarung eng verwandter Arten häufig schon eine wichtige Rolle gespielt und kann als natürlicher Prozess angesehen werden, da Hybride nicht selten eine höhere Anpassungsfähigkeit und Fitness als ihre jeweiligen Eltern aufweisen können. Allerdings kann ein solches Ereignis in Hinblick auf den Artenschutz ein Problem darstellen, wenn z.B. domestizierte Verwandte die wilden Populationen so beeinflussen, dass der Genpool der ursprünglichen Art massiv verändert wird. Der damit einhergehende sukzessive Verlust der reinen Wolfsgenetik würde bedeuten, dass die Art Wolf gänzlich verloren geht. Es herrscht daher international Einigkeit darüber, dass die Hybridisierung zwischen Wölfen und Hunden unerwünscht und für Wolfspopulationen nachteilig ist. Kommt es zu einer zweifelsfreien Feststellung von Hybriden, dann wird die Entnahme dieser Tiere vorgenommen.



Umgang mit toten Wölfen

Alle in Niedersachsen tot aufgefundenen Wölfe werden im Rahmen des offiziellen Wolfsmonitorings gemäß den nationalen Monitoringstandards dokumentiert. Zur Ermittlung der Herkunft und weiterer genetischer Informationen wird Gewebe von toten Wölfen an das bundesweite Referenzlabor im Senckenberg Institut für Wildtiergenetik in Gelnhausen geschickt. Sollte der Verdacht eines illegalen Abschusses bestehen, dann kann der Kadaver für pathologische Untersuchungen an das Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin übersendet werden. Bei Auffinden eines toten Wolfes ist die zuständige Jagdbehörde (Landkreis) oder der/die zuständige Wolfsberater/in zu informieren.


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