Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Rückbau von Windkraftanlagen

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) geantwortet.


Vorbemerkung der Landesregierung

Die Fragen knüpfen u. a. an die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zum Rückbau von Windenergieanlagen LT-Drs.18/628 und die dazugehörige Antwort der Landesregierung in der LT-Drs.18/813 an. Aufgrund der sehr knappen Frist konnte eine Abfrage bei den 102 unteren Bauaufsichtsbehörden zur hier vorliegenden Mündlichen Anfrage nicht erfolgen. Im Rahmen der Kleinen Anfrage LT-Drs.18/628 wurden die 102 unteren Bauaufsichtsbehörden befragt; die von dort abgegebenen Antworten können hier teilweise genutzt werden.

1. Wie viele Windenergieanlagen liegen in Niedersachsen im Bereich von Bebauungsplänen und unterliegen somit nicht der Rückbauverpflichtung?

Eine Beantwortung dieser Frage kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen, da eine Abfrage bei den 102 unteren Bauaufsichtsbehörden in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist und eine landesweite Statistik hierzu in der obersten Bauaufsichtsbehörde nicht vorliegt.

2. Wie viele der vor dem 20. Juli 2004 in Niedersachsen genehmigten Anlagen wurden bereits vom Netz genommen?

Eine lückenlose Beantwortung dieser Frage ist mangels vollständig vorliegender Daten nicht möglich. Das Anlagenregister des Bundes bei der Bundesnetzagentur (Stand 04/2018) enthält derlei Informationen nur für Aktivitäten ab 10/2014 (rund 370 Außerbetriebnahmen von WEA mit Inbetriebnahme vor 07/2004 in NI). Für den Zeitraum 07/2004 bis 10/2014 enthält das Anlagenregister keine Einträge.

3. Wie viele der vor dem 20. Juli 2004 genehmigten Anlagen, die bereits vom Netz genommen wurden, sind nicht vollständig zurückgebaut worden?

Eine lückenlose Beantwortung dieser Frage ist aus folgenden Gründen nicht möglich:

In der Kleinen Anfrage zum Rückbau von Windenergieanlagen, LT-Drs.18/628, wurde bereits in Frage 2 abgefragt: „Liegen der Landesregierung Informationen über nicht vollständig entfernte Fundamente beim Rückbau von Windenergieanlagen vor? Wenn ja, wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, und in welchen Landkreisen/Regionen sind diese verortet?“

Hierzu hat die Landesregierung in der Antwort auf diese Kleine Anfrage, LT-Drs.18/813, bereits ausgeführt, dass bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer einer Windenergieanlage von ca. 20 Jahren davon auszugehen ist, dass es sich bei der Mehrzahl der demontierten Windenergieanlagen um Anlagen handelt, die vor dem 20.07.2004, i.d.R. in den 1990er Jahren, genehmigt wurden. Für den Großteil der bislang zurückgebauten Windenergieanlagen galt somit die in § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB geregelte Rückbauverpflichtung nicht. In einigen zuständigen Genehmigungsbehörden liegen daher für viele der vor Jahrzehnten genehmigten und zwischenzeitlich demontierten Windenergieanlagen keine auswertbaren Daten bzw. keine vollständigen Daten vor.

Die Region/Landkreise/kreisfreien Städte, für die der Landesregierung Informationen über einen nicht vollständigen Rückbau vorliegen, wurden in der Antwort zu Frage 2 in der Drs.18/813 aufgelistet. Aus dieser Auflistung ist zu ersehen, dass für den Zuständigkeitsbereich mehrerer unterer Bauaufsichtsbehörden gemeldet wurde, dass die Anzahl der Fundamentreste nicht bekannt ist.

Für die anzahlmäßig gemeldeten Fundamentreste aus 93 WEA ist eine explizite Abfrage bei den betreffenden unteren Bauaufsichtsbehörden, welche davon vor dem 20.07.2004 genehmigt wurden, in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich Bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer einer WEA von ca. 20 Jahren ist aber davon auszugehen, dass der Genehmigungszeitpunkt eines Großteils dieser Anlagen vor dem 20.07.2004 liegt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln