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Die GroKo im Bund plant ein Eingangslager für Schacht Konrad - Wie steht die niedersächsische GroKo dazu?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Imke Byl und Miriam Staudte (GRÜNE) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU im Bund vom 7. Februar 2018 enthält zum geplanten Endlager Schacht Konrad folgende Formulierung:

„Um die sichere Entsorgung der bereits angefallenen erheblichen Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle und einen zügigen Rückbau der Atomkraftwerke zu ermöglichen, wollen wir eine möglichst rasche Fertigstellung und Inbetriebnahme von Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wie auch die zuvor erforderliche Produktkontrolle vorantreiben. Für einen zügigen Einlagerungsbetrieb ist die Errichtung eines Bereitstellungslagers unverzichtbar. Wir wollen deshalb ein solches Bereitstellungslager einrichten und mit den Planungen dafür unverzüglich beginnen.“

Die rot-grüne Landesregierung lehnte die Errichtung einer weiteren, bislang nicht vorgesehenen Zwischenlagers in der Region Salzgitter ab, eine entsprechende Erklärung hat der damalige Umweltminister Stefan Wenzel auch im Bundesrat zu Protokoll gegeben (952. Bundesratssitzung am 16. Dezember 2016, Protokoll S. 581f).

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz) vom 27. Januar 2017 (BGBL. I S. 114, 120) bestimmt, dass die bestehenden Zwischenläger für radioaktive Abfälle auf den Bund übergehen. Dabei hat der Bund der im März 2017 in privater Rechtsform gegründeten Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) die Verantwortung für die Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle an zentralen und dezentralen Standorten als vom Bund beauftragter Dritter zum 01. Januar 2020 übertragen. Nach § 3 Abs.1 Abs.3 Satz 3 Entsorgungsübergangsgesetz kann die BGZ ein zentrales Bereitstellungslager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung als Eingangslager für das Endlager Konrad errichten.

Die atomrechtliche Planfeststellung für das Endlager Konrad aus dem Jahr 2002 sieht die Anlieferung der radioaktiven Abfälle „just in time“ vor. Die Anlieferung der Abfälle wird wie im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben über die Schiene oder über die Straße erfolgen. Die angelieferten Abfallgebinde werden im Normalbetrieb unmittelbar nach der Eingangskontrolle unter Tage eingelagert. Die Puffermöglichkeiten auf der Anlage selbst (Puffertunnel und Pufferhalle) sind in ihrer Kapazität begrenzt und dienen lediglich zum kurzfristigen Ausgleich betrieblicher Störungen oder für den Fall, dass angelieferte Abfallgebinde nicht oder nicht unmittelbar eingelagert werden können.

Die Bedingungen zur Einlagerung von Abfallgebinden im Endlager Konrad bilden ein komplexes System ab. Die Planfeststellung schreibt vor, dass die radioaktiven Abfälle entsprechend dem Gebindetyp und dem Gehalt an radioaktiven Stoffen nicht in beliebiger Abfolge eingelagert werden dürfen. Zur Gewährleistung einer effizienten Nutzung des Endlagers muss also regelmäßig lange im Voraus für jedes Abfallgebinde geplant werden, zu welchem Tag es angeliefert wird. Bei einer Vielzahl von Containern, die zu unterschiedlichen Zeiten, mit unterschiedlichem Inventar an unterschiedlichen Standorten der Abfallverursacher in Deutschland bereitgestellt werden müssen, stellt die Abruf- und Einlagerungslogistik daher ein äußerst anspruchsvolles System dar. Ein zentrales Eingangslager würde dazu beitragen, die Abläufe so zu optimieren, dass die Transporte und die unmittelbar folgende Einlagerung möglichst reibungslos durchgeführt und ein Rückstau von Abfallbehältern vor der Anlage vermieden wird.

Die Gesamtbetriebszeiten für das Endlager Konrad könnten durch Vermeidung von Stillstandzeiten und eine mögliche Beschleunigung von Einlagerungszeiten verkürzt werden.

1. Vor dem Hintergrund, dass die atomrechtliche Genehmigung für Schacht Konrad eine Just-in-Time-Lieferung vorsieht: Hält die Landesregierung ein Bereitstellungslager für notwendig, und wenn ja, warum?

Die Landesregierung hält das im Entwurf des Koalitionsvertrages von SPD und CDU im Bund vom 7. Februar 2018 geforderte Bereitstellungslager für sinnvoll und sachgerecht. Dies soll nicht in der Region Salzgitter oder einem anderen Ort in Niedersachsen entstehen. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.

2. Vor dem Hintergrund, dass ein Eingangslager mit zusätzlichen Transporten und Belastungen für die Bevölkerung einhergeht: Wie positioniert sich die rot-schwarze Landesregierung zur Errichtung eines Eingangslagers an der Schachtanlage bzw. in der Region Salzgitter?

Die Landesregierung spricht sich deutlich gegen einen Standort zur Errichtung eines Eingangslagers an der Schachtanlage bzw. in der Region Salzgitter aus.

Um die v. g. Verbesserungen durch ein optimales Eingangslager zu erreichen, bedarf es nicht eines Standortes in der Region oder sogar direkt an dem Endlager Konrad. Sofern ein solches Eingangslager errichtet werden soll, ist vielmehr die Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur von Schiene und Straße von Bedeutung.

3. Kommt das geplante interkommunale Industriegebiet zwischen Braunschweig und Salzgitter oder kommen andere Standorte in Niedersachsen für die Errichtung eines zusätzlichen Eingangslagers infrage?

Wegen der bereits jetzt bestehenden Belastungen des Landes Niedersachsen bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle wird sich die Landesregierung nachhaltig dafür einsetzen, dass ein Standort für ein zusätzliches Zwischenlager weder im geplanten interkommunalen Industriegebiet zwischen Brauschweig und Salzgitter noch an anderen Standorten in Niedersachsen in Betracht gezogen wird.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018

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