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Fokus Klima - Arbeitsplatzabbau in der Windenergiebranche: Was tut die Landesregierung, um den Verlust von Arbeitsplätzen in der Windenergiebranche zu verhindern?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz geantwortet.


Vorbemerkung der Abgeordneten

Über 800 qualifizierte Arbeitsplätze, davon 700 in Niedersachsen, sollen bei Zulieferern des Windanlagenherstellers Enercon gestrichen werden. Umweltminister Lies geht sogar von bis zu 1 000 bedrohten Arbeitsplätzen im Umfeld von Enercon aus[1]. Wegen des rückläufigen Ausbaus von Windenergieanlagen wolle das Unternehmen das Auslandsgeschäft ausweiten. Dies habe einen unmittelbaren Abbau von Arbeitsplätzen bei Zulieferern zur Folge, so der NDR[2]. Die IG Metall geht davon aus, dass seit 2017 bereits 2 000 Jobs in der Windkraftbranche verlorengegangen sind[3].

Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich deutlich verlangsamt. Der Zubau von Onshore-Windenergieleistung ist im ersten Halbjahr 2018 bundesweit um 29 % gegenüber dem Vorjahr eingebrochen. Auch in Niedersachsen ist der Ausbau um fast 20 % zurückgegangen, so Zahlen des Bundesverbandes Windenergie[4]. Die Branchenverbände BWE und die Stiftung Offshore-Windenergie warnen, dass das Ausbauziel der Bundesregierung von 65 % erneuerbare Energie bis zum Jahr 2030 in diesem Tempo nicht erreicht werden könne[5].

Die Große Koalition im Bund setzt die im Koalitionsvertrag angekündigten Sonderausschreibungen für Windkraftanlagen und Solarenergie nicht um. Die damit einhergehende sinkende Auftragslage macht sich nun ganz konkret auch in Niedersachsen bemerkbar.

Vor dem Hintergrund des drohenden Verlustes zahlreicher Arbeitsplätze und des für die Einhaltung der Klimaziele notwendigen Ausbaus erneuerbarer Energien fragen wir die Landesregierung.

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit der letzten großen EEG-Novelle wurde die gesetzlich geregelte Festvergütung für den Strom aus Wind-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen abgeschafft zugunsten der wettbewerblichen Ermittlung der Fördersätze per Ausschreibungen. Die Einführung des Ausschreibungssystems ermöglichte zugleich eine zielgerechte Mengensteuerung der Neuinstallation von Anlagen über die Ausschreibungskontingente. Zuvor sah das EEG zwar auch schon Ausbaupfade vor. Jedoch führte die Überschreitung der Obergrenze des Zubaus lediglich zu einer i. d. R. moderaten Reduktion des Fördersatzes, mit der Folge, dass die Ausbauziele bei der Windenergie regelmäßig z. T. deutlich übertroffen wurden. Die im geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehen Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land fallen bereits spürbar geringer aus als der Zubau der letzten Jahre.

Bei der Konzeption des Ausschreibungsdesigns für Windenergie an Land wurden Bürgerenergiegesellschaften mit deutlichen Privilegien gegenüber anderen Projektierern versehen, um ihnen unter den veränderten Bedingungen eine Chance einzuräumen, im Wettbewerb zu bestehen. Nicht nur, dass sie sich auch ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an der Ausschreibung beteiligen durften – der Bürgerenergie war dazu noch eine zwei Jahr längere Realisierungsfrist für ihre Projekte eingeräumt worden. Da Bürgerenergieprojekte damit ihre Gebote in Erwartung technologischen Effizienzfortschrittes und folglich höherer Erträge kalkulieren konnten, entfielen in den Ausschreibungen von 2017 letztlich über 90% der Zuschlagsmenge auf Bürgerenergieprojekte ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung. In der Folge brachen bei allen in Deutschland ansässigen Herstellern die neu eingehenden Bestellungen für den nationalen Markt ein (sog. Zubaudelle). Für 2018 wird mit einem Rückgang der Errichtungszahlen um rund ein Drittel gerechnet. Auf Grund der Ausschreibungsergebnisse in 2017 wird für 2019 ein Zubau von höchstens 1.500 bis 2.000 Megawatt prognostiziert, der damit deutlich unterhalb des Ausbaupfades im EEG liegen würde. Auch vor diesem Hintergrund wurden im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene Sonderkontingente für die Ausschreibungen bei der Windenergie und Photovoltaik vereinbart, die schon in den Jahren 2019 und 2020 wirksam werden sollen.

1. Wie viele Arbeitsplätze in der Windenergiebranche sind in Niedersachsen seit 2017 verlorengegangen bzw. sind aktuell gefährdet?

Nach Angaben des Bundesverbandes Windenergie e.V. waren 2016 bundesweit 160.200 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Davon 27.200 im Bereich Offshore- und 133.000 im Bereich Onshore-Windenergie. Entsprechend dem Bericht der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH vom März 2018 betrug in Niedersachsen im Jahr 2016 die Bruttobeschäftigung im Bereich Windenergie 36.600 Arbeitsplätze. Belastbare Angaben zu der Beschäftigungssituation im Bereich Windenergie für das Jahr 2017 liegen der Landesregierung aktuell nicht vor. Die zukünftige Entwicklung der Beschäftigungssituation im Bereich der Windenergie wird von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Erwartungen der Unternehmen an die zukünftige Entwicklung der nationalen und internationalen Absatzmärkte oder auch die Technologieentwicklung. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Angabe zu der Anzahl an gefährdeten Arbeitsplätzen im Bereich der Windenergie nicht möglich.

2. Was tut die Landesregierung, um den Verlust von Arbeitsplätzen in der Windenergiebranche zu verhindern und Niedersachsen als attraktiven Standort für die Entwicklung, die Produktion und den Bau von regenerativen Energieanlagen zu erhalten?

Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren geeignete Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung der Windenergiebranche in Niedersachsen geschaffen. Dazu gehören insbesondere forschungs-, wirtschafts- und energiepolitische Maßnahmen. Die Landesregierung nutzt dabei die vorhandenen europäischen und bundespolitischen Spielräume sowie die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Ansiedlung von Unternehmen, den Ausbau der Windenergie sowie die Forschungsförderung. Die hohe Beschäftigtenzahl in dieser Branche in Niedersachsen oder auch die Ansiedlung von Siemens in Cuxhaven verbunden mit der Schaffung von ca. 1.000 Arbeitsplätzen sind Beleg für die erfolgreiche Politik der Landesregierung.

Im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung unterstützt die Landesregierung Unternehmen bei der Erschließung neuer Absatzpotenziale im Ausland in Form von Delegationsreisen und Beratung vor Ort durch die niedersächsischen Repräsentanten und Partner. Weltweit setzten immer mehr Länder auf die Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Quellen, insbesondere der Windenergie. Neue Absatzpotenziale sichern in dem Maße Arbeitsplätze der hiesigen Unternehmen, wie Wertschöpfungsanteile zusätzlicher Produktionsvolumina auf hiesige Unternehmen entfallen.

Des Weiteren wird der Wirtschaftsstandort Niedersachsen international vermarktet, insbesondere hinsichtlich der besonderen Kompetenzen im Bereich der Windenergie. Dieses Marketing zielt auf die Gewinnung von Unternehmen in komplementären und neuen Bereichen entlang der Wertschöpfungskette in der Windindustrie. Im September wird Niedersachsen beispielsweise mit einem Gemeinschaftsstand auf der WindEnergy in Hamburg, der Leitmesse für die Windindustrie, vertreten sein. Schwerpunkt ist aktuell der Bereich Offshore Wind auf Basis der niedersächsischen Küsteninfrastruktur und des Zugangs zu den Offshore Windparks in der Deutschen Bucht. Zuwächse entstehen hier v.a. im Bereich Operation & Maintenance. Im Bereich Onshore werden zukünftig vermehrt Lösungen im Bereich Rückbau und Recycling von Altanlagen nachgefragt.

Die gezielte Forschungsförderung des Landes im Feld der Windenergien trägt ebenfalls zur Stärkung und Sicherung des hiesigen Standortes bei. Niedersachsen hat im Bereich der Windenergieforschung europaweit eine Spitzenstellung eingenommen. Das Know-how in diesem Bereich wird durch die intensiv und breit ausgerichtete Windenergieforschung in Niedersachsen gesichert. Unter anderem ist das niedersächsische Know-How im Zentrum für Windenergieforschung (FORWIND) gebündelt. Dadurch, dass die Windenergieforschung trotz Einbußen in Niedersachsen noch immer ein beachtlicher Forschungsschwerpunkt bleibt, werden in diesem Bereich auf Dauer auch Arbeitsplätze gehalten.

Die Landesregierung wird diese Politik fortsetzen, um eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung des hiesigen Wirtschaftsstandortes samt der ansässigen Unternehmen sowie Neuansiedlungen zu ermöglichen und damit letztendlich einen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der Windenergie leisten.

Die Herstellung von Windenergieanlagen gehört zu jenen Gütern, die unter die Positivliste der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur fallen. Damit können betriebliche Investitionen von Unternehmen zur Schaffung und/oder Erweiterung von Betriebstätten in zugelassenen Fördergebieten im Rahmen der beihilferechtlichen Grenzen gefördert werden. In den Landkreisen Leer, Aurich, Oldenburg und Osterholz sowie der Stadt Emden ist eine derartige Förderung für kleine und mittlere Unternehmen zulässig, nicht aber für Großunternehmen sowie konzernangehörige Betriebe und Betriebstätten. Anders stellt sich die Situation in den Landkreisen Wittmund, Friesland und Cuxhaven sowie der Stadt Wilhelmshaven dar. Dort können zusätzlich zu kleinen und mittleren Unternehmen auch betriebliche Investitionen von Großunternehmen gefördert werden, sofern die entsprechenden Fördervoraussetzungen eingehalten werden.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist ferner die Gestellung einer Landesbürgschaft für z .B. Betriebsmittelkredite oder eine anderweitige Kreditlinie für den Erhalt von Arbeitsplätzen möglich. Kredite zur Sanierung eines Unternehmens werden dabei nur verbürgt, wenn sie einer dauernden und nicht nur vorübergehenden Ordnung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse dienen. In diesen Fällen ist ein schlüssiges Sanierungskonzept vorzulegen.

3. Mit welchen Mitteln plant die Landesregierung, den Ausbau der erneuerbaren Energien in Niedersachsen und im Bund voranzutreiben (bitte hier Initiativen auf Landes-, Bundes- und Europaebene aufzeigen)?

Die Landesregierung hatte bereits frühzeitig im Verfahren der EEG-Novelle 2017 auf Probleme und Risiken für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien hingewiesen und Änderungen vorgeschlagen. Ein auf Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz zwischenzeitlich gefundener Kompromiss zwischen Bund und Ländern wurde von Niedersachsen als grundsätzlich vertretbar mitgetragen. Nachdem dieser im weiteren parlamentarischen Verfahren weitere bedeutende Änderungen erfuhr – etwa eine Beschränkung des Ausbaus der Windenergie auf See zu Beginn der 2020er Jahre – hat Niedersachsen den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf am 8. Juli 2016 abgelehnt.

Mit dem Cuxhavener Appell 2.0 haben die Wirtschaftsminister und ‑senatoren der norddeutschen Länder, Verbände der Offshore-Windbranche, der Oberbürgermeister der Stadt Cuxhaven (im Namen von elf Oberbürgermeistern und BürgermeisterInnen) und der IG Metall Küste auf Initiative des seinerzeitigen Niedersächsischen Wirtschaftsministers im September 2017 auf Korrekturen beim Bund gedrungen. Vor dem Hintergrund der deutlichen Kostensenkungen, die sich in der ersten nationalen Ausschreibung für Windenergie auf See (April 2017) aber auch international abzeichneten, fordern die Unterzeichner des Appells eine Anhebung der Ausbauziele für Windenergie auf See von 15 auf 20 Gigawatt bis 2030 und 30 Gigawatt bis 2035. Ferner wird mit dem Appell auf die Ermöglichung weiterer Projekte im Zeitraum 2020 bis 2025 gedrungen, um Bestand und Entwicklung der Offshore-Windenergiebranche zu sichern. Die Landesregierung steht hinter diesen Forderungen und hat sie sich in ihrem Koalitionsvertrag zu Eigen gemacht.
Mit einer von den norddeutschen Ländern getragenen Initiative wurde die zentrale Forderung des Appells nach einem ambitionierteren Ausbau der Offshore-Windenergie im Januar 2018 in den Bundesrat getragen. Eine Ländermehrheit kam dort allerdings nicht zustande.

Im Bereich der Windenergie an Land ist Niedersachsen ebenfalls frühzeitig aktiv geworden, um die Fehlentwicklungen in den Ausschreibungen in 2017 zu korrigieren und eine in Folge zu erwartende Zubaudelle abzuwenden respektive zu mindern.

Unmittelbar nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde hat der damalige Wirtschaftsminister Vertreter und Vertreterinnen der betroffenen Unternehmen zu einem Branchendialog am 25. August 2017 eingeladen. Anlässlich dieses Branchendialogs haben die Beteiligten ein Positionspapier erarbeitet, in dem auf die Gefahr eines weiteren Arbeitsplatzabbaus in der Windenergiebranche hingewiesen wird und als vordringlichste Maßnahme Sonderausschreibungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 gefordert werden. Dieses Positionspapier wurde der damaligen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, den Vorsitzenden der Landesgruppen Niedersachsen bzw. den energiepolitischen Sprechern im Deutschen Bundestag sowie dem Präsidenten der Bundesnetzagentur übersandt.

Mit einer eigenen Bundesratsinitiative hat Niedersachsen im Januar 2018 kurzfristig nötige Korrekturmaßnahmen gefordert. Gegenstand war, dass bis auf weiteres nur Projekte mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung zu den Ausschreibungen zugelassen werden sollen sowie das Ausschreibungsvolumen in 2018 einmalig um 2.000 Megawatt erhöht wird, um die zu erwartende Ausbaudelle zu mildern und den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern. Durchgesetzt hat sich im Bundesrat ein abgemilderter Antrag, der lediglich ein zusätzliches Ausschreibungsvolumen von 1.400 MW mit späterer Verrechnung vorsah.

Bundestag und Bundesrat haben am 7. und 8. Juni 2018 lediglich den Vorschlag zur verpflichtenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aufgegriffen. Diese nötige Gesetzesanpassung wurde von Niedersachsen begrüßt, zugleich aber in einer Protokollerklärung im Bundesrat deutlich gemacht, dass dies nicht ausreichend sei. Um die Ausbauziele für Erneuerbare Energien sowie die Klimaziele zur CO2-Emissionsminderung zu erreichen, ist es dringend erforderlich, dass seitens der Bundesregierung eine Regelung vorgelegt wird, mit der die vom Bundesrat geforderten zusätzlichen Ausschreibungen in Höhe von 1,4 GW und die im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarten Sonderausschreibungen in Höhe von bundesweit 4 GW für Windenergie an Land, die in den Jahren 2019 und 2020 wirksam werden sollen, umgesetzt werden. Gerade aus industriepolitischen Gründen und zur Sicherung der Arbeitsplätze braucht es einen raschen Einstieg in die vereinbarten Sonderausschreibungen, um eine ausreichende Planungsperspektive für die von der Zubaulücke betroffenen Unternehmen aufzuzeigen.

Darüber hinaus wurden Forderungen zur Umsetzung von Sonderausschreibungen bzw. zur Intensivierung des Ausbaus der Windenergie mit folgenden Ministerkonferenzbeschlüssen an den Bund gerichtet:

· Besprechung der Regierungschefin und Regierungschefs der norddeutschen Länder (KND) am 24.05.2018

· Umweltministerkonferenz am 08.06.2018

· Wirtschaftsministerkonferenz am 27./28.06.2018

Ferner wurden von Mitgliedern der Landesregierung diverse Gespräche mit einschlägigen Akteuren geführt. Beispielsweise hat der Niedersächsische Wirtschaftsminister am 06. August mit den Geschäftsführern der Enercon GmbH die aktuelle Situation diskutiert und am 12. August in einem Telefonat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie die dramatische Situation geschildert und den Minister zur unverzüglichen Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes aufgefordert. Der Umweltminister hat jüngst im Rahmen eines gemeinsamen Termins auf der Sommerreise des Bundeswirtschaftsministers (sog. „Netzausbaureise“) gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsminister ein Gespräch mit Vertretern des Betriebsrats von Enercon und der IG Metall geführt, bei dem auch die Dringlichkeit des geforderten Sonderausschreibungskontingents für die Windenergie erörtert wurde und seitens des Bundes eine zügige Lösung angekündigt wurde.

Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass die Landesregierung die anstehenden Probleme bereits frühzeitig erkannt hat und in vielfacher Hinsicht initiativ geworden ist, um nötige Änderungen und Korrekturen beim Bund anzumahnen. Sie wird weiter darauf drängen, dass die Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angelegten Ansätze für eine entschlossenere Umsetzung der Energiewende angegangen werden.

Für Niedersachsen verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Windenergienutzung an Land bis 2050 auf mindestens 20 GW zu steigern. Zentrale Voraussetzung dafür ist die Verfügbarkeit ausreichender geeigneter Flächen. Die kommunalen Planungsträger sind in Niedersachsen die relevanten Akteure bei der Suche nach den verträglichsten Standorten vor Ort. Mit dem Windenergieerlass und dem zugehörigen Leitfaden zum Artenschutz leistet das Land Hilfestellung und Orientierung und gibt den Planungsträgern individuelle Orientierungswerte an die Hand, in welchem Maß sie – entsprechend der jeweiligen regionalen Voraussetzungen – zur Erreichung des landesweiten Ausbauziels beitragen können. Landesseitig ist zu beobachten, inwieweit die Flächenbereitstellung und der Ausbau im Soll liegen oder beispielsweise über das Landes-Raumordnungsprogramm nachgesteuert werden muss.

Die Mengensteuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland erfolgt über die bundesrechtlichen Regelungen – konkret die technologiespezifischen Ausbaupfade und den Ausbaukorridor im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie ist nicht durch europarechtliche Vorgaben begrenzt und insofern nicht durch Initiativen auf europäischer Ebene beeinflussbar.



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