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Plenum 25. Januar 2018: Mündliche Anfragen – Frage 10

Antwort auf die mündliche Anfrage: Geplante Ölbohrung im Trinkwasserschutzgebiet im Landkreis Gifhorn-Verliert die Landesregierung den Überblick über Erdöl- und Erdgasbohrungen?


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Helge Limburg, Christian Meyer und Miriam Staudte (GRÜNE) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Landesregierung listete am 14. Dezember 2017 als Antwort auf eine Anfrage für die Fragestunde der o. g. Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die aktiven und stillgelegten Erdöl- und Erdgasbohrungen bzw. Versenkbohrungen in Trinkwasserschutzgebieten in Niedersachsen auf.

Aktuell sei eine neue Erdgasbohrung im Landkreis Verden geplant, darüber hinaus „sind dem LBEG keine weiteren Planungen zu Erstellung von Erdöl- oder Erdgasbohrungen in Wasserschutzgebieten bekannt“.

Das Unternehmen DEA informiert auf einer firmeneigenen Homepage über folgendes Vorhaben: „Die DEA Deutsche Erdoel AG plant eine neue Ölbohrung im Erdölfeld Hankensbüttel-Süd - die Hankensbüttel-Süd 96. Im Falle der Fündigkeit soll eine weitere technische Hilfsbohrung niedergebracht werden - die Hankensbüttel-Süd 97. Es wird erwartet, dass die heutige Förderung durch die beiden neuen Bohrungen mehr als verdoppelt werden kann“ (http://www.bohrung-hankensbüttel.de). Dort erstreckt sich das Trinkwasserschutzgebiet Schönewörde.

1. Sind der Landesregierung die geplanten Bohrungen im Wasserschutzgebiet Schönewörde im Landkreis Gifhorn bekannt?

Es wird auf die LT-Drs. 18/136 verwiesen.

2. Welche Genehmigungen sind für die geplanten Bohrungen Hankensbüttel-Süd 96 und 97 bislang beantragt bzw. erteilt?

Dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) liegen Genehmigungsanträge für

  • den Bau des Förderplatzes,

  • das Abteufen der beiden in der Anfrage benannten Bohrungen,

  • die Zu- und Ableitung des Nassöls sowie

  • die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Oberflächenentwässerung

    vor.

    Es wurde bisher keiner der genannten Anträge genehmigt. Zuvor hatte das LBEG auf Antrag der DEA eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP) durchgeführt. Diese nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine UVP für das Vorhaben nicht erforderlich ist.

3. Welche Arbeiten werden derzeit an dem Bohrplatz Hankensbüttel-Süd 96 und 97 durchgeführt?

Nach derzeitigem Kenntnisstand finden zurzeit keine genehmigungspflichtigen Arbeiten auf dem Bohr- und Förderplatz Hankensbüttel Süd statt. Ende 2017 hat die DEA auf dem Bohr- und Förderplatz Hankensbüttel Süd zwei Vorbohrungen zur Erkundung des oberflächennahen Untergrundes mit einer Tiefe auf 70 bis 80 Meter niedergebracht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

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