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Plenum 25. Januar 2018: Mündliche Anfragen – Frage 25

Antwort auf die mündliche Anfrage: (Wann) Kommt das Baukindergeld?


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage Abgeordnete Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling, Christian Grascha, Horst Kortlang und Jörg Bode (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Landesverband Niedersachsen, und der Christlich-Demokratischen Union (CDU) in Niedersachsen für die 18. Wahlperiode haben die Partien festgestellt, dass sie die Initiative Baukindergeld auf Bundesebene unterstützen und gegebenenfalls eine Regelung auf Landesebene prüfen werden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Kinderzulage (sogenanntes „Baukindergeld“) war Bestandteil der Eigenheimzulage und konnte im Zeitraum vom 01. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2005 beantragt werden. Seit dem 01. Januar 2006 können keine Neubeantragungen mehr erfolgen. Die Kinderzulage in Höhe von 767 EUR (ab dem 01. Januar 2004 800 EUR) wurde nur gewährt, wenn die Voraussetzungen der Auszahlung der Eigenheimzulage erfüllt waren und daneben der Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag für mindestens einen Monat im Auszahlungsjahr bestand und das Kind zum Haushalt des Antragsstellers oder der Antragstellerin gehört hat.

1. Rechnet die Landesregierung mit einem „Bundesbaukindergeld“ und, wenn ja, ab wann?

Ein Ergebnis der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Ergebnis_Sondierung_CDU_CSU_SPD_120118.pdf, finale Fassung vom 12. Januar 2018 [abgerufen am 17. Januar 2018]) ist, dass die Eigentumsbildung insbesondere für Familien finanziell unterstützt werden soll. Es bleibt abzuwarten, ob im Rahmen etwaiger Koalitionsverhandlungen und einer etwaigen Koalitionsvereinbarung eine Konkretisierung erfolgt, welche die Einführung eines Baukindergeldes auf Bundesebene vorsieht. Aufgrund der zu erwartenden Zeitdauer bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung rechnet die Landesregierung kurzfristig nicht mit entsprechenden gesetzgeberischen Aktivitäten des Bundes.

2. Für welchen Fall soll eine niedersächsische Regelung geprüft werden?

Die Landesregierung wird eine Regelung auf Landesebene insbesondere dann prüfen, wenn sich abzeichnen sollte, dass die Einführung eines Baukindergeldes auf Bundesebene nicht zustande kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sie die etwaigen Regelungen des Bundes zur Unterstützung von Familien letztlich als unzureichend ansieht.

3. Welche Pläne zur Ausgestaltung einer niedersächsischen Regelung gibt es bisher?

Konkrete Pläne zur Ausgestaltung einer niedersächsischen Regelung bestehen aktuell nicht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

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