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Umweltminister Lies sieht Höchstmaß an Sicherheit - Sicherheitsbedenken beim geplanten Atommüll-Endlager Schacht Konrad ausgeräumt?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Imke Byl (GRÜNE) geantwortet.


Vorbemerkung der Abgeordneten

Umweltminister Olaf Lies sprach sich bei einem Besuch im Bergwerk Schacht Konrad für das geplante Atommüll-Endlager in Salzgitter aus. Die Braunschweiger Zeitung berichtete am 8. August:

„Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) hat sich beim Besuch von Schacht Konrad klar hinter die Konzeption des geplanten Endlagers gestellt. ‚Konrad wird fertiggestellt‘, sagte Lies beim Besichtigen der Arbeiten unter Tage. Er halte das Konzept der Einlagerung für klug. Die Rückholbarkeit des schwach- und mittelaktiven Atommülls ist im späteren Konrad-Betrieb nicht vorgesehen. ‚Die Grundsätzlichkeit ist gegeben‘, sagte der Minister. Mit dem Ausbau entstehe ein neues Endlagerbergwerk, sagte Lies weiter. Er sprach von einem Höchstmaß an Sicherheit.

(…) Scharfe Kritik an den Aussagen von Lies kam vom SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Klein. ‚Diese Meinung teile ich in keinster Weise. Konrad ist und bleibt ein ausgebeutetes Bergwerk‘, sagte der Salzgitteraner Abgeordnete. Rückholbarkeit sei außerdem eine Grundvoraussetzung für eine Akzeptanz von Konrad. Lies stelle sich auch gegen einen Landtagsbeschluss.“

„Keine Kapazitätserweiterung von Schacht Konrad - stattdessen Überprüfung nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik“, diesen Beschluss fasste der Landtag im Juni 2016 (Drs. 17/5900).

In der diesbezüglichen Unterrichtung vom 1. Dezember 2016 bestätigte die Landesregierung die Forderung des Landtags nach einer Aktualisierung der Transportstudie Konrad, beschrieb die Frage der Rückholbarkeit als nicht abschließend geklärt und bekräftige die Forderung nach einer Neubewertung der Konzeptions- und Einlagerungssituation nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik (Drucksache 17/7133).

Das Bergwerk Schacht Konrad soll innerhalb von 20 Jahren als Atommüll-Endlager fertiggestellt werden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung ist vom Grundsatz her der sicheren Überzeugung, dass das Endlager Konrad den Festlegungen der atomrechtlichen Planfeststellung wie auch den heutigen gesetzlichen Anforderungen an die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen entspricht. Durch die günstigen geologischen Gegebenheiten, die mächtigen großflächigen tonhaltigen Gesteinsschichten über und unter den Einlagerungsfeldern können keine Radionuklide oder sonstige Schadstoffe aus dem Endlager in die Biosphäre gelangen, an denen in den kommenden Jahrhunderten und Jahrtausenden Mensch und Umwelt Schaden nehmen könnten.

Unbeschadet dessen besteht nach Überzeugung der Landesregierung eine Verpflichtung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Betreiber des Endlagers, alle technischen, geowissenschaftlichen und atomrechtlichen Anforderungen und Regelungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik fortwährend zu prüfen und beim Bau und Betrieb des Endlagers einzuhalten. Dies könnte letztlich auch dazu führen, dass infolge sich ändernder rechtlicher Regelungen und Erkenntnisse in der Zukunft Anpassungen des Endlagers erforderlich werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Landtagsbeschluss vom Juni 2016 und die in ihm enthaltenen Forderungen zu bewerten und einzuordnen.

Die Landesregierung sieht ihre große politische Verantwortung darin, sicherzustellen, dass die gegenwärtige Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle mit Hilfe eines wirksamen Alterungs- und Risikomanagements beherrschbar bleibt und rechtzeitig in eine nachhaltige sicher Endlagerung überführt werden kann. Mögliche Risiken einer länger fortgesetzten Zwischenlagerung gilt es zu vermeiden.

Dies vorangestellt beantwortet die Landesregierung die nachfolgenden Fragen wie folgt:

1. Handelt es sich nach Auffassung der Landesregierung bei dem geplanten Endlager Schacht Konrad um ein neues Bergwerk oder um ein ausgebeutetes Eisenerz-Bergwerk?

Nach Auffassung der Landesregierung handelt es sich bei dem Endlager Konrad um ein Bergwerk unter den in der Vorbemerkung dargelegten Randbedingungen. Der gesamte Einlagerungsbereich (Transportstrecken und Einlagerungskammern) wird neu aufgefahren, also in vom ehemaligen Gewinnungsbergwerk unberührten Bereichen. Für die Infrastruktur unter Tage werden einzelne Bergwerksbereiche weitergenutzt. Hier werden im notwendigen Maße vorhandene Grubenbaue, wie z.B. Schächte, nach dem Stand von Wissenschaft und Technik an die Anforderungen eines atomrechtlich planfestgestellten Endlagers angepasst.

2. Aufgrund welcher Erkenntnisse und Studien hat Umweltminister Lies die in dem o. g. Landtagsbeschluss und der Unterrichtung der Landesregierung genannten Kritikpunkte, dass das geplante Endlager nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspreche, dass keine Rückholbarkeit vorgesehen sei und das Risiko von Atomtransporten nicht ausreichend berücksichtigt werde, ausgeräumt?

Wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt ist die Überprüfung nach Stand von Wissenschaft und Technik, insbesondere der Langzeitsicherheit nach wie vor eine Forderung der Landesregierung an den Bund und den Betreiber.

Das Projekt „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik“ („ÜsiKo“) wurde bereits vom damaligen Betreiber, dem Bundesamt für Strahlenschutz, im April 2016 eingeleitet. Die Bundesregierung hatte seinerzeit die Vorgehensweise zur ÜsiKo dargestellt. Sie soll aus vier Phasen bestehen, die aufeinander aufbauen. Die Phase 1 „Ermittlung des Überprüfungsbedarfes“ soll Anfang 2019 abgeschlossen sein. Die Landesregierung wird den ÜsiKo-Prozess eng begleiten und bei Bedarf aktiv unterstützen.

Die von der Endlagerkommission empfohlene Option „Endlagerung mit Reversibilität“ gilt für hoch radioaktive Abfälle. Zwar ist eine Rückholbarkeit auch für schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Endlager Konrad nach Auffassung der Landesregierung technisch möglich. Jedoch ist festzuhalten, dass die rückholbare Endlagerung mit höheren Umweltauswirkungen verbunden wäre, da auch langfristig noch betriebliche Ableitungen aus den Einlagerungsbereichen zu erwarten sind, die beim Versetzen der Abfälle und dem Abschluss der Einlagerungskammern entfallen oder bis zum Abschluss des Endlagers gegen die Biosphäre deutlich reduziert würden. Eine rückholbare Lagerung erfordert außerdem zusätzliche Arbeiten und Kontrollmaßnahmen, die mit zusätzlichen, vermeidbaren Strahlenexpositionen für das Personal verbunden wären. Zudem ist die nicht rückholbare Endlagerung maßgeblicher Bestandteil des planfestgestellten und robusten Sicherheitskonzeptes und damit Voraussetzung für eine zeitlich beherrschbare rechtzeitige Endlagerung.

Die Forderung nach einer Aktualisierung der Transportstudie besteht aus Sicht der Landesregierung fort.

In einem Fachworkshop am 14.07.2015 hatte das Bundesumweltministerium zugesagt, dass eine Überarbeitung und Aktualisierung der Transportstudie Konrad „zeitnah vor Inbetriebnahme des Endlagers Konrad“ erfolgen solle.

Es wäre allerdings aus Sicht der Landesregierung nicht zielführend, den Bund zu einer Überarbeitung und zügigen Vorlage der Studie zu drängen, solange der Standort für das Bereitstellungslager nicht feststeht. Nachdem der Standort für das Bereitstellungslager festgelegt wurde, sollte das Thema allerdings schnellstmöglich aufgegriffen werden.

3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass eine Rückholung der in Schacht Konrad einzulagernden Abfälle in den kommenden Jahrzehnten und Jahrhunderten notwendig wird?

Grundsätzlich sind Abfälle auch aus verschlossenen Endlagern herausholbar. Gemeint ist mit dem Begriff Rückholbarkeit jedoch, ob das Konzept die technische Möglichkeit zum Entfernen der eingelagerten Abfallbehälter mit radioaktiven Abfällen während der Betriebsphase vorsieht. In Schacht Konrad sollen die Abfälle aus Sicherheitsgründen langfristig in der vorhandenen geologischen Barriere eingeschlossen und somit von der Biosphäre abgeschlossen werden. Sowohl in der Bundesrepublik als auch international ist dies Konsens bei den meisten Experten. Eine vollständig rückholbare Lagerung über Jahrhunderte wäre dagegen mit Abstrichen bei der langfristigen Sicherheit verbunden, siehe Antwort zu Frage 2.

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