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Abschluss der Planfeststellungsverfahren für den Neubau von Stromtrassen von Ganderkesee nach Wehrendorf – „Wichtiger Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende“


Pressemitteilung 81/2016

Heute (Mittwoch) wurden im Niedersächsischen Ministerialblatt die Entscheidungen der zwei Planfeststellungsverfahren für die neue Stromtrasse von Ganderkesee (Landkreis Oldenburg) nach Wehrendorf (Landkreis Osnabrück) öffentlich bekannt gemacht. Mit dem Bau dieser Trasse wird eine Netzlücke im Stromnetz zwischen dem Norden und der Mitte Niedersachsens und den Bevölkerungszentren in Nordrhein-Westfalen geschlossen. Die Trasse gehört zu den wichtigen Infrastrukturmaßnahmen für den Anschluss der in Niedersachsen erzeugten Windenergie und wird abschnittsweise über Teilerdverkabelung realisiert.

„Mit dieser zusätzlichen Übertragungsleistung wird es möglich werden, Windstrom in verstärkten Maße ins Netz einzuspeisen und zeitweise Abschaltung von Windkraftwerken zu reduzieren. Damit wird der Anteil des klimafreundlichen Windstroms in unseren Netzen erhöht und die Kosten der Abregelung von Windrädern reduziert. Das kommt allen Stromkunden zugute,“ sagte Umweltminister Stefan Wenzel in Hannover.

Die Landesregierung setze sich weiter dafür ein, dass auch bei allen anderen Trassenprojekten in Niedersachsen Erdkabeltechnik zumindest in Teilabschnitten zum Einsatz kommen, sagte der Minister. „Die erfolgreich abgeschlossenen Planfeststellungs-verfahren sind eine Ermutigung für die weitere Ausgestaltung der Energiewende - Im Dialog mit den Menschen, den Kommunen und den Netzbetreibern lassen sich so auch komplexe Probleme der Energiewende erfolgreich lösen.“

Der geplante Stromtrassenbau wird von Ganderkesee (Landkreis Oldenburg) nach St. Hülfe und weiter von St. Hülfe (Stadt Diepholz) nach Wehrendorf (Gemeinde Bad Essen/Landkreis Osnabrück) führen. Mit den jetzt erreichten Planfeststellungsbeschlüssen für die beiden Bauabschnitte werden die Genehmigungen für mehr als 90 Trassenkilometer in Niedersachsen erteilt.

Entlang des Trassenabschnitts von Ganderkesee nach St. Hülfe, der auch ein Pilotprojekt zur Erprobung von Teilerdverkabelungsabschnitten ist, hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) insgesamt vier Teilerdverkabelungs-abschnitte planfestgestellt. Sie geht damit deutlich über den ursprünglichen Antrag des Übertragungsnetzbetreibers TenneT hinaus, der nur im nördlichen Bereich der Trasse im Raum Ganderkesee zwei Erdkabelabschnitte beantragt hatte. Die Erdkabelabschnitte werden erforderlich, weil die geplante Freileitung Mindestabstände zur Wohnbebauung nicht einhalten und hier kein ausreichender Wohnumfeldschutz gewährleistet werden kann.

Die bundesgesetzlich festgelegten Handlungsspielräume zur Erdkabelfestlegung durch die Planfeststellungsbehörde seien damit im Interesse der Anlieger ausgeschöpft worden, stellt Umweltminister Wenzel fest. Dieses Verfahren zeige auch, dass sich das Engagement der Bürgerinnen und Bürger und der Gemeinden für eine möglichst gering belastende Trassenführung und Technik auszahle.


Internetseiten zu den Planfeststellungsverfahren:


Ganderkesee – St. Hülfe: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=21073&article_id=111421&_psmand=135


Wehrendorf – St. Hülfe: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=21073&article_id=78670&_psmand=135


Auf der Seite Ganderkesee – St. Hülfe findet sich eine Übersichtskarte mit den Erdkabelabschnitten.


Zu beachten ist, dass es sich bei den dort verfügbaren Planunterlagen um die eingereichten und noch nicht um die festgestellten Planunterlagen handelt; diese werden, wie auch die Beschlüsse selbst, erst mit Beginn der Auslegung am 14. April 2016 öffentlich.




Artikel-Informationen

erstellt am:
06.04.2016

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