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Abschlussbericht der Atommüllkommission wird Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung übergeben - Umweltminister Wenzel: Neubeginn der Suche ist dringend und überfällig

Pressemitteilung Nr. 146/2016


Vor der morgigen (Dienstag) Übergabe des Abschlussberichts der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und den Bundesrat in Berlin hat Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel seine Einschätzung untermauert, dass die alten Pläne der Atomindustrie und früherer Regierungen damit vom Tisch sind. "Der Bericht eröffnet die Chance auf einen Neubeginn“, sagte Wenzel.
Bereits am kommenden Freitag wird der Bundesrat über neue Organisationsstrukturen und die Einrichtung eines nationalen Begleitgremiums entscheiden. Beide Entscheidungen gehen bereits auf Empfehlungen der Kommission zurück.
Mit dem Abschlussbericht seien in großer Einmütigkeit Kriterien für eine neue Endlagersuche vereinbart worden, die bei einer fairen Anwendung „jegliche Fortschreibung der alten Einlagerungspläne ausschließen“, sagte Wenzel. „Die neuen Sicherheitsanforderungen in Verbindung mit Vorgaben für die Fehlerkorrektur, die Maximaltemperatur, das Deckgebirge und das Wirtsgestein sind in Gorleben nicht zu realisieren!“. Damit bestehe endlich die Chance den Ort und die Lagermethode zu finden, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik die bestmögliche Sicherheit für lange Zeit garantieren.
Wenzel: „Wir haben die Chance, vierzig Jahre Irrweg hinter uns zu lassen. Die Kommission ist sich einig: Nur ein ergebnisoffenes, wissenschaftsbasiertes und transparentes Verfahren sorgt für Glaubwürdigkeit, Akzeptanz und Fortschritte bei der Umsetzung."

Mit dem Ende der Castor Transporte wurde der Weg für ein Standortauswahlgesetz frei gemacht, sagte Wenzel. „Vier andere Bundesländer haben sich zur Lastenteilung bei der Rücknahme von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung bereit erklärt. In Gorleben wurde die Erkundung eingestellt. Der Betrieb wird auf einen reinen Offenhaltungsbetrieb beschränkt. Nicht benötigte Anlagen werden aufgegeben.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
04.07.2016

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