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Antwort auf die mündliche Anfrage: Entschädigungen für Weidetiere durch Wölfe - Täuscht Umweltminister Wenzel die Öffentlichkeit?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp und Axel Miesner (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einem Interview anlässlich des „Großen Bild-Wolf-Reports Deutschland“ wird der niedersächsische Umweltminister Stephan Wenzel in der Bild-Zeitung vom 6. Mai 2017 unter dem Titel „Wölfe merken sich, wo es leichte Beute gibt“ mit dem Satz „Jedes gerissene Weidetier wird zu 100 % erstattet.“ zitiert.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das genannte Zitat stellt die Tatsachen verkürzt dar. Richtig ist, dass für jedes gerissene Weidetier, dass nachweislich durch einen Wolfsangriff zu Tode gekommen ist, oder infolgedessen getötet werden musste – und dazu zählen auch Totgeburten, die infolge einer bei den Muttertieren ausgelösten Panik auftreten können – und für das die Halterin oder der Halter berechtigterweise einen entsprechenden Antrag auf Auszahlung einer Billigkeitsleistung gestellt hat, vom Land ein dem Wert entsprechender Schadensausgleich geleistet wird.

Die Voraussetzungen für diese freiwillige Leistung des Landes sind seit November 2014 in der Richtlinie Wolf festgelegt; bereits vorher wurden auch ohne Richtlinie und ohne die Notwendigkeit der Erfüllung von Voraussetzungen durch die Tierhalterin oder den Tierhalter, dem Wert des betreffenden Tieres entsprechende Ausgleichszahlungen geleistet, um die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter nicht mit der Problematik allein zu lassen. Manche Tierhalterinnen und Tierhalter haben keine Ausgleichszahlungen beantragt, obwohl sie dazu berechtigt gewesen wären.

1. Wie viele Weidetiere wurden seit dem Regierungsantritt in 2013 nachweislich vom Wolf gerissen?

Bis zum Stichtag 29.05.2017 nachweislich vom Wolf gerissene Weidetiere (Anzahl toter/eingeschläferter Weidetiere) in Niedersachsen (einige gemeldete Nutztierschäden aus diesem Jahr befinden sich derzeit noch in Bearbeitung und sind nicht angegeben, weil eine amtliche Feststellung der Verursacherschaft noch aussteht) werden in der hier eingefügten Tabelle aufgeführt:

Jahr

Nachweislich infolge von Wolfsangriffen getötete Weidetiere in Niedersachsen

2017

72

2016

178

2015

165

2014

80

2013

69

Die amtliche Feststellung, ob ein Nutztierriss vom Wolf nachweislich verursacht wurde, betrifft dabei sowohl die Fälle, in denen der Wolf z.B. aufgrund der DNA-Analyse eindeutig nachgewiesen wurde als auch die Fälle, in denen der Wolf als Verursacher lediglich mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, z.B. aufgrund des dokumentierten Rissbildes.

2. Für wie viele dieser nachweislich vom Wolf gerissenen Weidetiere in Niedersachsen wurden die Halter zu 100 % vom Land entschädigt?

Alle Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter, deren Nutztiere gemäß der amtlichen Feststellung eindeutig oder mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen worden sind, erhalten vom Land einen finanziellen Ausgleich, wenn sie einen entsprechenden Antrag auf Billigkeitsleistung beim NLWKN stellen und die Vorrausetzungen der Richtlinie Wolf erfüllen .

Dabei wird der amtlich ermittelte Wert der durch den Wolf direkt getöteten Tiere sowie der infolge eines Wolfsübergriffs später verendeten oder aus Tierschutzgründen getöteten Tiere sowie Verluste durch Verwerfen sowie Verletzungen bzw. Tod der Tiere bei Flucht vor dem Wolf zu 100 % entschädigt; Tierarztkosten und Ausgaben für Tierkörperbeseitigung werden zu 80 % vom Land getragen (Richtlinie Wolf Nr. II.4.1).

Innerhalb der „Förderkulisse Herdenschutz“ ist bei Haltung von Schafen, Ziegen sowie Gatterwild nach Ablauf eines Jahres nach Aufnahme des Landkreises in die Förderkulisse ein wolfsabweisender Grundschutz Voraussetzung für die Gewährung von Billigkeitsleistungen (Richtlinie Wolf Nr. II.3.4).

Insgesamt wurde seit dem Jahr 2013 für 276 Weidetiere (Anzahl toter/eingeschläferter Weidetiere) nach Antragstellung durch die entsprechenden Tierhalterinnen und Tierhalter ein Ausgleich von jeweils 100 % gezahlt (Stand 29.05.2017).

3. Wie hoch waren die Entschädigungskosten in den vergangenen Jahren (bitte nach Jahren, Tierart und Kosten aufschlüsseln)?

Die Summe der Ausgleichszahlungen für die jeweilige Tierart wird auf das Jahr der Auszahlung bezogen aufgeführt, nicht auf das Jahr des entsprechenden Nutztierrisses.

Jahr

Tierart

Jeweilige Ausgleichszahlungen insgesamt

2017

Schafe

6.884,94

Rinder

438,29

2016

Schafe

12.976,89

Gatterwild

2.160,00

Rinder

4.115,60

2015

Schafe

13.374,14

Gatterwild

5.600,00

Rinder

5.064,42

2014

Schafe

18.862,28

Gatterwild

6.620,96

2013

Schafe

650,32

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

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