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Antwort auf die mündliche Anfrage: Hat die Landesregierung die Übersicht über die Zuordnung der Nutztierrisse verloren?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann und Dr. Stephan Siemer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

In ihrer Antwort auf die Frage Nr. 34 in der Drucksache 17/4595 „Auswirkungen der Wolfswiederkehr auf die Zuchterhaltungsprämie“ führt die Landesregierung aus, dass es keine Bestandsreduzierungen in durch Zuchterhaltungsprämie geförderten Herden durch Wolfsrisse gegeben hat. Entgegen dieser Aussage wird in Frage 35 der gleichen Drucksache „Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Schafrassen“ durch die Landesregierung ausgeführt, dass nach Auskunft der niedersächsischen Schafzuchtverbände sieben geförderte Herden von Wolfsübergriffen betroffen sind.

In der Unterrichtung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 28. Oktober 2015 führte ein Vertreter des Umweltministeriums aus, dass der Barnstorfer Wölfin mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit 79 getötete und 31 verletzte Nutztiere zugeordnet werden könnten. In der Pressemitteilung des NLWKN vom 16. November 2015 werden der Barnstorfer Fähe allerdings nur 31 Tiere mit genetischer Individualisierung zugeordnet. Zudem werden 16 Fälle mit ca. 30 betroffenen Tieren aufgeführt, die einem Wolf mit dem Haplotyp HW02 zuzuordnen sind. Dieser Haplotyp ist typisch für die Nachkommen des Gartower Rudels, aus dem die Barnstorfer Fähe stammt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der in der Vorbemerkung der Abgeordneten genannte Widerspruch zwischen den Aussagen zu Frage Nr. 34 und Frage Nr. 35 in der Drucksache 17/4595 ist keiner. Schafherden bestehen üblicherweise aus Gebrauchstieren einerseits sowie andererseits aus Herdbuchtieren. Zuchterhaltungsprämien können lediglich für Herdbuchtiere gewährt werden, Die bisher durch Wölfe verursachten Verluste betrafen keine Herdbuchtiere von Rassen für die Zuchterhaltungsprämien beantragt wurden.

In einigen Fällen von Nutztierrissen wurde nur der mitochondriale Haplotyp HW02 festgestellt, der unter den Nachkommen des Gartower Rudels und einigen anderen Wölfen Deutschlands verbreitet ist. Ein „genetischer Fingerabdruck“ konnte nicht erstellt werden. Ein mitochondrialer Haplotyp erlaubt keine individuelle Zuordnung. Somit muss unterschieden werden, bei welchen Fällen „Wolf“ als Verursacher festgestellt wurde, und welche Fälle eindeutig der Barnstorfer Fähe zugeordnet werden können.

1. Wie viele Schafe aus durch die Zuchterhaltungsprämie geförderten Herden und welcher Rassen (bitte explizit aufführen) wurden bisher vom Wolf gerissen?

Bislang wurden in Herden der Rassen „Weiße hornlose Heidschnucke“, „Graue gehörnte Heidschnucke“ und „Bentheimer Landschaf“ Schafe gerissen. Darunter befand sich kein Tier, für das eine Förderung nach der „Richtlinie über die „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ gewährt worden ist.

2. Bei wie vielen vermuteten Wolfsrissen steht bisher die DNA-Untersuchung aus?

Zum Stand 11.12.2015 konnten bei sieben Nutztierriss-Ereignissen im Raum Diepholz, Oldenburg, Vechta noch keine DNA-Analysen beauftragt werden, da dem NLWKN die Proben bislang entweder noch nicht vorliegen oder diese gerade erst per Post eingegangen sind. Die Proben von fünf weiteren Nutztierriss-Ereignissen wurden bis zum oben genannten Stichtag an das Senckenberg Institut versandt. Zu diesen Nutztierriss-Ereignissen, bei denen der Wolf als Verursacher vermutet wird, liegt das Ergebnis der genetischen Analyse noch nicht vor.

3. Ist der Landesregierung die Existenz eines weiteren Wolfes im Bereich Vechta/Diepholz bekannt?

Mittlerweile liegen verschiedene Hinweise auf die Existenz eines oder sogar mehrerer weiterer Tiere vor. Einen sicheren Nachweis dafür gibt es jedoch nicht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2015

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