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Antwort auf die mündliche Anfrage: Kommen der Landesregierung Antrags- und Projektunterlagen von Schafhaltern abhanden?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 26. Februar 2015 hat die Staatssekretärin aus dem Umweltministerium Schäfer im Landkreis Vechta besucht und sich über den Umfang und die Folgen von wiederholten Schafsrissen informiert. Für einen hohen Anteil der Schafsrisse gibt es mittlerweile wissenschaftlich untermauerte Belege, dass die im Bereich der Kreisgrenze Diepholz/Vechta heimisch gewordene Wolfspopulation ursächlich ist. Um sich gegen weitere Übergriffe von Wölfen auf Schafe zu schützen, haben laut Pressemittlungen vom 26. November 2015 des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Tierhalter aus den Landkreisen Diepholz und Vechta mittlerweile 20 Anträge auf Unterstützung von Präventionsmaßnahmen beim Land gestellt.

Die Oldenburgische Volkszeitung berichtet in ihrer Ausgaben vom 27. November 2017, dass ein in der Gemeinde Goldenstedt ansässiger Schafhalter Vertretern des Umweltministeriums Unterlagen für einen Antrag auf Präventionsmaßnahmen übergeben hat. Laut Aussage des Schäfers fand die Übergabe der Unterlagen im Umweltministerium in Hannover statt, und zwar anlässlich einer Besprechung mit ihm und einem anderen Schäfer zum Einsatz von Herdenschutzeseln. Die Übergabe der Unterlagen erfolgte an einen Mitarbeiter der Staatssekretärin. Die Unterlagen bezogen sich auf Präventionsmaßnahmen wie z. B. wolfssichere Zäune. Der andere Schäfer habe ebenfalls entsprechende Unterlagen für einen Antrag auf Präventionsmaßnahmen übergeben. Laut der oben genannten Pressemitteilung des NLWKN seien die Unterlagen des erstgenannten Schäfers unvollständig eingereicht.

1. Hat ein Mitarbeiter des Umweltministeriums anlässlich eines Besuches des Schäfers, auf den sich der NLWKN in seiner Pressemitteilung vom 26. November 2015 bezieht, Unterlagen von dem Schäfer im Umweltministerium entgegengenommen?

Die entsprechenden Unterlagen wurden im Mai 2015 vom MU entgegengenommen und umgehend an eine Mitarbeiterin des NLWKN weitergeleitet. Die Unterlagen waren allerdings unvollständig.

2. Welche Belege, Schriftstücke, Kostenvoranschläge, Rechnungen etc. muss der Schäfer noch einreichen, damit sein Antrag auf Unterstützung für Präventionsmaßnahmen aus Sicht des Landes als vollständig gewertet und genehmigt wird?

Das Wolfsbüro hat bei einem Ortsbesuch die Mutter des Antragstellers angetroffen und bei dieser um die komplette Ausfüllung und Zusendung von mit der Originalunterschrift versehenen Schriftstücken durch den Antragsteller gebeten. Am 08.12.2015 sind die letzten erforderlichen Unterlagen beim NLWKN eingetroffen, so dass die am 21.05.2015 für Präventionsmaßnahmen bewilligten Mittel nun ausgezahlt werden können.

3. Wann wird das Umweltministerium den Antrag des zweiten Schäfers auf Förderung von Präventionsmaßnahmen genehmigen?

Die Genehmigungsbehörde für Anträge auf Präventionsmaßnahmen im Sinne der „Richtlinie Wolf“ ist der NLWKN, insofern wird das Umweltministerium keinen entsprechenden Antrag genehmigen. Bei der o.g. Besprechung im Umweltministerium wurde kein weiterer Antrag auf Präventionsleistungen übergeben, dies hat auch der zweite anwesende Schäfer bestätigt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2015

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