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Antwort auf die mündliche Anfrage: Kosten der Wolfspopulation im Raum Diepholz/Vechta

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Wie die Oldenburger Volkszeitung in ihrer Ausgabe vom 27. November 2015 berichtet, hat das Land bisher 16 Anträge auf Förderung wolfsabweisender Zäune mit einer Fördersumme von 77 000 Euro genehmigt. Antragsteller waren Tierhalter aus den Landkreisen Diepholz und Vechta. Darüber hinaus habe das Land 9 500 Euro als Ausgleichszahlungen für erlittene Wolfsschäden (Tierrisse) an Tierhalter aus diesen Landkreisen ausgezahlt.

Tierhaltern, die von einem Wolfsriss betroffen sind und die für ihre Herden wolfsabweisende Maßnahmen, wie z. B. Elektrozäune, Herdenschutzhunde und Herdenschutzesel, realisieren, entstehen zusätzliche Kosten, die auch in Bezug auf diese landwirtschaftliche Branche von volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Dazu sind folgende Beispiele zu nennen:

  • Schäfer, deren Herden von Rissen betroffen sind, treiben ihre Tiere von den Wiesen auf die Hofstelle. Dort müssen die Tierhalter dann unter hohen Kosten zufüttern.

  • Wolfsabweisende Zäune bedürfen, um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten, einer aufwendigeren Pflege und Unterhaltung.

  • Herdenschutzhunde und -esel verursachen erhebliche Anschaffungs- und dauerhafte Unterhaltungskosten.

  • Verlieren überlebende Schafe nach einem Riss ihre Lämmer, bekommt der Tierhalter dies nicht als Billigkeitsleitung ersetzt.

  • von Billigkeitsleistungen durch das Land sind auf 15 000 Euro pro Halter und für den Zeitraum von drei Jahren begrenzt (sogenannte De-Minimis-Regel). Tierhalter, die von Rissen stark und/oder mehrmals betroffen sind, müssen darüber hinausgehende Schäden selber tragen.

  • Tierhaltungsbetriebe, insbesondere Schafzuchtbetriebe, die in durch den Wolf betroffenen Regionen liegen, sind kaum noch verkäuflich. Die Eigentümer stehen vor einem hohen Wertverlust.

1. Wie hoch beziffert das Land die bisher geleisteten Ausgleichszahlungen, die ursächlich auf die Tatsache zurückgehen, dass sich im Raum Diepholz/Vechta wieder eine Wolfspopulation gebildet hat?

Im Raum Diepholz-Vechta-Oldenburg kann erst von einer Wolfspopulation gesprochen werden, wenn sich eine Wolfsfamilie als Kernzelle einer Population bildet.

Es handelt sich dort um ein oder mehrere Einzeltier/e. Es ist noch nicht einmal von einem Rudel, also einer Wolfsfamilie die Rede, die die Kernzelle einer Population darstellen könnte. Ausgleichszahlungen im Sinne von freiwilligen Billigkeitsleistungen für durch einen bekannten oder gegebenenfalls mehrere unbekannte Wölfe verursachte Schäden an Nutztieren wurden im angesprochenen Raum im Zeitraum vom 04.11.2014 – 10.12.2015 bislang in Höhe von 9.500 Euro geleistet.

2. In welcher Höhe (Größenordnung, zu belastende Haushaltsstelle) wird das Land in 2016 nach eigener Planung Fördergelder und Ausgleichszahlungen aufgrund dieser Wolfspopulation leisten müssen?

Für 2016 sind 510.000 Euro für Kosten im Rahmen der Richtlinie Wolf (Billigkeitsleistungen und Präventionsmaßnahmen) veranschlagt. Für Erstattungen an die Landwirtschaftskammer für Beratungsfunktionen sind 30.000 Euro vorgesehen.

3. Wie hoch schätzt das Land die im Zuge der Rückkehr des Wolfes entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten, die bei den Tierhaltern anfallen und die den Tierhaltern nicht durch Zahlungen des Landes ausgeglichen werden?

Volkswirtschaftliche Kosten fallen nicht bei Einzelbetrieben an. Betriebswirtschaftliche Risiken und künftige Kostenentwicklungen einzuschätzen liegt in dem Aufgabenbereich der jeweiligen Betriebsleitungen, nicht in demjenigen der Landesregierung. Eine Einschätzung kann daher von hier aus nicht erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2015

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