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Antwort auf die mündliche Anfrage: Waren die Millionenschäden beim Hochwasser teilweise zu vermeiden?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Krumfuß (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

Im Juli kam es in Niedersachsen zu erheblichen Unwettern und Starkregenereignissen. Hiervon war insbesondere Südniedersachsen mit den Landkreisen Hildesheim, Goslar und Wolfenbüttel betroffen. In einem Nachtragshaushalt wurden inzwischen 50 Millionen Euro zur Beseitigung der Schäden vom Land zur Verfügung gestellt.

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 5. August 2017 („Millionenschäden nach Hochwasser“), dass die Niedersächsischen Kommunen nun eine Zwischenbilanz gezogen hätten. Allein im Landkreis Goslar soll es nach derzeitigem Stand zu einem Schaden von 13,8 Millionen Euro nur an öffentlichen Gebäuden, Schulen und Brücken gekommen sein. Für die privaten Haushalte gibt es gegenwärtig noch keine belegbaren Zahlen. Der Städte und Gemeindebund bezweifelte laut HAZ, dass die 50 Millionen Euro, die das Land kurzfristig als Fluthilfe bereitgestellt habe, ausreichten.

Als besonderes Beispiel wird weiterhin das vom Hochwasser stark beschädigte Solebad in Bad Salzdetfurth genannt. Der Geschäftsbetrieb soll dort wahrscheinlich bis zum Jahresende geschlossen bleiben. Sämtliche technischen Anlagen sollen im Solebad 1,8 Meter unter Wasser gestanden haben. Es wird allein dort ein Schaden von etwa 2,5 Millionen Euro erwartet. Hinzu kommen Umsatzausfälle. Die Versicherungsgesellschaft des Solebads soll laut HAZ eine Regulierung abgelehnt haben.

1.Wie hoch sind gegenwärtig nach Kenntnis des Landes die Schäden durch das Juli-Hochwasser?

Im Bereich der öffentlichen Infrastruktur auf kommunaler Ebene wird derzeit mit Gesamtschäden von rund 56 Mio. Euro, in der Land- und Fortwirtschaft mit rund 11 Mio. und bei Unternehmen ebenfalls mit Schäden in Millionenhöhe gerechnet. Neben der vorgesehenen Unterstützung durch das Land wird ein Teil von den Betroffenen selbst zu tragen sein.

2.Ist es zutreffend, dass beim Solebad in Bad Salzdetfurth eingesetzte Kräfte der Feuerwehr in der Nacht zum 26. Juli 2017 Sandsäcke zur Sicherung des Kellers des Solebades anforderten, aber nicht erhielten, und im Keller des Solebads eingesetzte Pumpen abgezogen wurden?

Sandsäcke zur Sicherung von Infrastruktureinrichtungen wären im Hochwassereinsatz zu jeder Zeit verfügbar gewesen. Die Durchführung dieser Einsatzmaßnahme erfolgt in der Regel dann, wenn sie auch zielversprechend eingesetzt werden kann. Bei Bedarf hätten die Sandsäcke bei der Einsatzorganisation des MI, "dem Kompetenzzentrum Großschadenslagen", das in der Hochwasserlage rund um die Uhr besetzt war, angefordert werden können. Dafür hält das Land die Landessandsackreserve im Geschäftsbereich des MU vor. Der angesprochene Einsatzbereich unterlag nicht der Feststellung eines Katastrophenfalles nach § 20 NKatSG und eine Anforderung von Sandsäcken ist nicht an das Land gerichtet worden. Nach hiesiger Kenntnis waren zudem im Landkreis Hildesheim in der Einsatzsituation ausreichend Sandsäcke und Sand für die jeweiligen Schutzmaßnahmen vorrätig. In der konkreten örtlichen Einsatzsituation der Kommune Bad Salzdetfurth entschied der örtliche Einsatzleiter über den Abzug der Einsatzkräfte der Feuerwehr, da nach örtlicher Auskunft für sie Gefahr für Leib und Leben bestand und ein weiterer Einsatz nicht mehr zu verantworten war. Im Zuge dessen wurden auch Geräte wie beispielsweise Pumpen abgebaut.

3.Wie wird das Land Niedersachsen dem Solebad in Bad Salzdetfurth helfen?

Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der vom Hochwasser im Juli/August 2017 verursachten Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen die Beseitigung von Schäden an Sachvermögen, das der kommunalen Aufgabenerledigung dient, mit bis zu 80 Prozent bzw. bei finanzschwachen Kommunen bis zu 95 Prozent zu fördern. Da sich die Richtlinie noch in der Endabstimmung befindet und den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung vorliegt, kann derzeit zu Einzelvorhaben noch keine verbindliche Auskunft gegeben werden. Ob und in welcher Höhe das Solebad in Bad Salzdetfurth Zuwendungen erhalten kann, bleibt somit einer Prüfung im Rahmen des späteren Antragsverfahrens vorbehalten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

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